Finanzglossar
Wichtige Begriffe aus Steuern, Sozialversicherung und Finanzen — verständlich erklärt. Stand 2026.
A
- Abfindung
- Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert.Weiterlesen →
- Abgeltungssteuer
- Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) plus Soli und ggf. Kirchensteuer.Weiterlesen →
B
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
- Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für RV 2026: 8.450 EUR/Monat, für KV: 5.812,50 EUR/Monat.Weiterlesen →
- Bereinigtes Nettoeinkommen
- Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5 % Pauschale). Grundlage für die Unterhaltsberechnung.Weiterlesen →
- Brutto
- Gesamtgehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Auch: Warenwert inklusive Mehrwertsteuer.Weiterlesen →
D
- Düsseldorfer Tabelle
- Leitlinie des OLG Düsseldorf für den Kindesunterhalt. Unterteilt nach Einkommensgruppen und Altersstufen.Weiterlesen →
E
- Einkommensteuer (ESt)
- Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen. Progressiver Tarif von 14 % bis 45 %.Weiterlesen →
- Elterngeld
- Staatliche Leistung für Eltern in den ersten 12-14 Monaten nach Geburt. 65-100 % des Voreinkommens (min. 300 EUR, max. 1.800 EUR).Weiterlesen →
- Entgeltpunkte
- Grundlage der Rentenberechnung. Pro Jahr Durchschnittsgehalt gibt es 1 Entgeltpunkt.Weiterlesen →
F
- Freibetrag
- Einkommensbetrag, der steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR.Weiterlesen →
- Fünftelregelung
- Steuerliche Vergünstigungsregel für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen). Senkt die Steuerprogression.Weiterlesen →
G
- Gewerbesteuer
- Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Steuermesszahl 3,5 %, multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz.Weiterlesen →
- Grunderwerbsteuer
- Steuer beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.Weiterlesen →
- Grundfreibetrag
- Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt: 2026 liegt er bei 12.348 EUR (Einzelveranlagung).Weiterlesen →
- Grundsteuer
- Jährliche Steuer auf Grundbesitz. Nach der Reform 2025 mit neuen Berechnungsmodellen je Bundesland.Weiterlesen →
H
- Hebesatz
- Prozentualer Multiplikator der Gemeinde für Gewerbe- und Grundsteuer. Variiert kommunal stark.Weiterlesen →
K
- Kindergeld
- Staatliche Leistung für Kinder: 2026 beträgt es 259 EUR/Monat pro Kind.Weiterlesen →
- Kirchensteuer
- Zuschlagsteuer für Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften; regelmäßig 8 % oder 9 % der Maßsteuer.Weiterlesen →
- Krankengeld
- Lohnersatzleistung bei längerer Krankheit: 70 % des Brutto, maximal 90 % des Netto.Weiterlesen →
- Kurzarbeitergeld (KUG)
- Leistung der Agentur für Arbeit bei Kurzarbeit: 60 % oder bei erfüllter Kind-Voraussetzung 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz.Weiterlesen →
L
- Lohnsteuer
- Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt wird.Weiterlesen →
M
- Midijob
- Beschäftigung im Übergangsbereich (603,01 - 2.000 EUR/Monat) mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialabgaben.Weiterlesen →
- Mindestlohn
- Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/Stunde brutto.Weiterlesen →
- Minijob
- Geringfügige Beschäftigung bis 603 EUR/Monat (2026). Für den Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei.Weiterlesen →
- Mutterschutz
- Gesetzlicher Schutz erwerbstätiger Mütter vor und nach der Geburt. 6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Entbindung.Weiterlesen →
N
- Netto
- Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben — der tatsächlich ausgezahlte Betrag.Weiterlesen →
- Nettolohn
- Synonym für Nettogehalt: das nach Steuern und Sozialabgaben ausgezahlte Arbeitsentgelt.Weiterlesen →
P
- Pendlerpauschale
- Werbungskosten für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte: 2026 gelten 0,38 EUR je vollem Kilometer der einfachen Entfernung.Weiterlesen →
- Progressionsvorbehalt
- Steuerfreie Einkünfte (z. B. KUG, Elterngeld) erhöhen den Steuersatz für das restliche Einkommen.Weiterlesen →
R
- Rentenversicherung (RV)
- Pflichtversicherung für Arbeitnehmer: 18,6 % Beitragssatz (je Hälfte AG/AN). BBG 2026: 8.450 EUR/Monat.Weiterlesen →
S
- Selbstbehalt
- Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss: 1.450 EUR (erwerbstätig) bei Minderjährigen.Weiterlesen →
- Solidaritätszuschlag (Soli)
- Zuschlag von 5,5 %; für natürliche Personen gelten 2026 ESt-Freigrenzen von 20.350 bzw. 40.700 EUR.Weiterlesen →
- Sparerpauschbetrag
- Abzugsbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1.000 EUR beziehungsweise 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung.Weiterlesen →
- Splittingtarif
- Tarif der Zusammenveranlagung: zweimal die Grundtarifsteuer auf die Hälfte des gemeinsamen zvE.Weiterlesen →
- Steuerklasse
- Lohnsteuerklasse, die die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung bestimmt. Klassen I-VI.Weiterlesen →
W
- Werkstudent
- Student mit max. 20 Std./Woche Beschäftigung. Privilegierung: nur RV-Beitrag (9,3 %), keine KV/PV/AV.Weiterlesen →
Z
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Sonderausgaben. Grundlage für die Einkommensteuer.Weiterlesen →
Ü
- Übergangsbereich
- Einkommensbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR/Monat (früher: Gleitzone), in dem AN reduzierte SV-Beiträge zahlen.Weiterlesen →
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2026.