Finanzglossar

Wichtige Begriffe aus Steuern, Sozialversicherung und Finanzen — verständlich erklärt. Stand 2026.

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A

Abfindung
Einmalige Zahlung des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wird nach der Fünftelregelung ermäßigt besteuert.Weiterlesen →
Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) plus Soli und ggf. Kirchensteuer.Weiterlesen →

B

Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für RV 2026: 8.450 EUR/Monat, für KV: 5.812,50 EUR/Monat.Weiterlesen →
Bereinigtes Nettoeinkommen
Nettoeinkommen abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (5 % Pauschale). Grundlage für die Unterhaltsberechnung.Weiterlesen →
Brutto
Gesamtgehalt vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben. Auch: Warenwert inklusive Mehrwertsteuer.Weiterlesen →

D

Düsseldorfer Tabelle
Leitlinie des OLG Düsseldorf für den Kindesunterhalt. Unterteilt nach Einkommensgruppen und Altersstufen.Weiterlesen →

E

Einkommensteuer (ESt)
Steuer auf das zu versteuernde Einkommen natürlicher Personen. Progressiver Tarif von 14 % bis 45 %.Weiterlesen →
Elterngeld
Staatliche Leistung für Eltern in den ersten 12-14 Monaten nach Geburt. 65-100 % des Voreinkommens (min. 300 EUR, max. 1.800 EUR).Weiterlesen →
Entgeltpunkte
Grundlage der Rentenberechnung. Pro Jahr Durchschnittsgehalt gibt es 1 Entgeltpunkt.Weiterlesen →

F

Freibetrag
Einkommensbetrag, der steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR.Weiterlesen →
Fünftelregelung
Steuerliche Vergünstigungsregel für außerordentliche Einkünfte (z. B. Abfindungen). Senkt die Steuerprogression.Weiterlesen →

G

Gewerbesteuer
Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Steuermesszahl 3,5 %, multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz.Weiterlesen →
Grunderwerbsteuer
Steuer beim Kauf von Grundstücken und Immobilien. Je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises.Weiterlesen →
Grundfreibetrag
Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt: 2026 liegt er bei 12.348 EUR (Einzelveranlagung).Weiterlesen →
Grundsteuer
Jährliche Steuer auf Grundbesitz. Nach der Reform 2025 mit neuen Berechnungsmodellen je Bundesland.Weiterlesen →

H

Hebesatz
Prozentualer Multiplikator der Gemeinde für Gewerbe- und Grundsteuer. Variiert kommunal stark.Weiterlesen →

K

Kindergeld
Staatliche Leistung für Kinder: 2026 beträgt es 259 EUR/Monat pro Kind.Weiterlesen →
Kirchensteuer
Zuschlagsteuer für Mitglieder steuererhebender Religionsgemeinschaften; regelmäßig 8 % oder 9 % der Maßsteuer.Weiterlesen →
Krankengeld
Lohnersatzleistung bei längerer Krankheit: 70 % des Brutto, maximal 90 % des Netto.Weiterlesen →
Kurzarbeitergeld (KUG)
Leistung der Agentur für Arbeit bei Kurzarbeit: 60 % oder bei erfüllter Kind-Voraussetzung 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz.Weiterlesen →

L

Lohnsteuer
Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die vom Arbeitgeber direkt ans Finanzamt abgeführt wird.Weiterlesen →

M

Midijob
Beschäftigung im Übergangsbereich (603,01 - 2.000 EUR/Monat) mit reduzierten Arbeitnehmer-Sozialabgaben.Weiterlesen →
Mindestlohn
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/Stunde brutto.Weiterlesen →
Minijob
Geringfügige Beschäftigung bis 603 EUR/Monat (2026). Für den Arbeitnehmer weitgehend abgabenfrei.Weiterlesen →
Mutterschutz
Gesetzlicher Schutz erwerbstätiger Mütter vor und nach der Geburt. 6 Wochen vor + 8 Wochen nach der Entbindung.Weiterlesen →

N

Netto
Gehalt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben — der tatsächlich ausgezahlte Betrag.Weiterlesen →
Nettolohn
Synonym für Nettogehalt: das nach Steuern und Sozialabgaben ausgezahlte Arbeitsentgelt.Weiterlesen →

P

Pendlerpauschale
Werbungskosten für Wege zur ersten Tätigkeitsstätte: 2026 gelten 0,38 EUR je vollem Kilometer der einfachen Entfernung.Weiterlesen →
Progressionsvorbehalt
Steuerfreie Einkünfte (z. B. KUG, Elterngeld) erhöhen den Steuersatz für das restliche Einkommen.Weiterlesen →

R

Rentenversicherung (RV)
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer: 18,6 % Beitragssatz (je Hälfte AG/AN). BBG 2026: 8.450 EUR/Monat.Weiterlesen →

S

Selbstbehalt
Existenzminimum, das dem Unterhaltspflichtigen verbleiben muss: 1.450 EUR (erwerbstätig) bei Minderjährigen.Weiterlesen →
Solidaritätszuschlag (Soli)
Zuschlag von 5,5 %; für natürliche Personen gelten 2026 ESt-Freigrenzen von 20.350 bzw. 40.700 EUR.Weiterlesen →
Sparerpauschbetrag
Abzugsbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen: 1.000 EUR beziehungsweise 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung.Weiterlesen →
Splittingtarif
Tarif der Zusammenveranlagung: zweimal die Grundtarifsteuer auf die Hälfte des gemeinsamen zvE.Weiterlesen →
Steuerklasse
Lohnsteuerklasse, die die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung bestimmt. Klassen I-VI.Weiterlesen →

W

Werkstudent
Student mit max. 20 Std./Woche Beschäftigung. Privilegierung: nur RV-Beitrag (9,3 %), keine KV/PV/AV.Weiterlesen →

Z

Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
Einkommen nach Abzug aller Freibeträge und Sonderausgaben. Grundlage für die Einkommensteuer.Weiterlesen →

Ü

Übergangsbereich
Einkommensbereich zwischen 603,01 und 2.000 EUR/Monat (früher: Gleitzone), in dem AN reduzierte SV-Beiträge zahlen.Weiterlesen →

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2026.