Rentenrechner 2026
Berechnen Sie eine Brutto-Regelaltersrente aus bereits erworbenen Entgeltpunkten und einer getrennten Zukunftsprojektion. Der Rechner verwendet den seit 1. Juli 2026 geltenden Rentenwert von 42,52 EUR.
Kein Netto-, Steuer- oder Anspruchsrechner. Die Zukunftsrechnung hält Ihre relative Verdienstposition gegenüber dem 2026er Durchschnitt konstant.
Aus Ihrer aktuellen DRV-Renteninformation, einschließlich bereits erfasster Versicherungszeiten.
Ganze Jahre von 0 bis 60. Für eine reine Bestandsrechnung setzen Sie Jahre und Zukunftsbrutto auf 0.
Wird auf die RV-Beitragsbemessungsgrenze 2026 von 101.400 EUR begrenzt. Die Rechnung unterstellt dieselbe relative Position zum Durchschnittsentgelt in allen Zukunftsjahren.
Brutto, nicht Auszahlung: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie persönliche Einkommensteuer sind nicht abgezogen. Der Rentenwert und die Rechengrößen werden künftig angepasst.
- Bisherige Entgeltpunkte
- —
- Angesetztes Zukunftsbrutto
- —
- Vorläufiges Durchschnittsentgelt 2026
- 51.944,00 EUR
- RV-Beitragsbemessungsgrenze 2026
- 101.400,00 EUR
- Begrenzung angewendet
- —
- Projizierte Zukunftspunkte
- —
- Entgeltpunkte gesamt
- —
- Zugangsfaktor
- 1,0
- Rentenartfaktor Altersrente
- 1,0
- Aktueller Rentenwert seit 01.07.2026
- 42,52 EUR
- Formel
- Punkte × 1,0 × 1,0 × 42,52 EUR
Modellgrenze: Die Rechnung übernimmt den eingegebenen DRV-Punktestand und projiziert nur rentenversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Versorgungsausgleich, Grundrentenzuschlag, Sonderzahlungen, freiwillige Beiträge und weitere rentenrechtliche Zeiten werden nicht zusätzlich geschätzt.
Was der Rentenrechner berechnet
Bestand aus der Renteninformation
Die Deutsche Rentenversicherung teilt in der Renteninformation die bisher erreichte Zahl an Entgeltpunkten mit. Dieser Kontostand ist die bessere Grundlage als eine rückwirkende Schätzung mit dem heutigen Gehalt: Entgeltpunkte werden für jedes Kalenderjahr mit dem damaligen Durchschnittsentgelt ermittelt, und auch weitere bekannte Versicherungszeiten können berücksichtigt sein.
Zukunftsprojektion in 2026er Verhältnissen
Für 2026 beträgt das vorläufige Durchschnittsentgelt 51.944 EUR. Wer genau diesen rentenversicherungspflichtigen Jahresverdienst erzielt, erhält 1,0000 Entgeltpunkte. Beiträge und damit Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt entstehen höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 EUR; daraus ergeben sich 2026 höchstens rund 1,9521 Punkte pro vollem Beitragsjahr.
Für mehrere Zukunftsjahre hält der Rechner dieses Verhältnis unverändert. Er unterstellt also nicht, dass das nominale Gehalt oder das Durchschnittsentgelt tatsächlich gleich bleiben, sondern modelliert eine konstante relative Verdienstposition.
Brutto-Regelaltersrente mit Faktoren 1,0
Nach § 64 SGB VI ergibt sich der Monatsbetrag aus persönlichen Entgeltpunkten, Rentenartfaktor und aktuellem Rentenwert. Im unterstützten Standardfall einer Altersrente bei der maßgeblichen Regelaltersgrenze sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor jeweils 1,0. Seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 EUR.
Keine pauschale Nettorente oder Rentenlücke
Der gesetzliche Formelbetrag ist eine Bruttorente. Bei Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner hängen die Abzüge unter anderem vom kassenindividuellen Zusatzbeitrag ab; in der Pflegeversicherung spielt insbesondere der Kinderstatus eine Rolle. Ob und wie viel Einkommensteuer entsteht, hängt von der persönlichen Gesamtsituation ab. Deshalb verwendet der Rechner keinen pauschalen Prozentsatz und vergleicht die Bruttorente nicht mit einem heutigen Monatsnetto.
Nicht unterstützte Rentenfälle
Ein vorzeitiger oder aufgeschobener Rentenbeginn verändert den Zugangsfaktor. Andere Rentenarten können einen anderen Rentenartfaktor oder zusätzliche Regeln haben. Auch knappschaftliche Renten, Grundrentenzuschlag und eine individuelle Kontenklärung sind nicht Teil dieser Projektion. Für eine persönliche Hochrechnung bleibt die amtliche Renteninformation beziehungsweise Rentenauskunft maßgeblich.
Amtliche Quellen
- § 64 SGB VI – Rentenformel für den Monatsbetrag
- § 67 SGB VI – Rentenartfaktor 1,0 für Altersrenten
- § 77 SGB VI – Zugangsfaktor und Zu-/Abschläge
- Deutsche Rentenversicherung – Entgeltpunkte und 2026er Rechenbeispiele
- BMAS – Rentenwertbestimmungsverordnung 2026, in Kraft seit 1. Juli 2026
- Deutsche Rentenversicherung – Zweck der Renteninformation
- Deutsche Rentenversicherung – Kranken-/Pflegeversicherung und Steuern
Häufig gestellte Fragen
Welche Rente berechnet dieser Rechner?
Wo finde ich meine bereits erworbenen Entgeltpunkte?
Wie werden zukünftige Entgeltpunkte projiziert?
Wie hoch ist der aktuelle Rentenwert ab Juli 2026?
Warum zeigt der Rechner keine Nettorente?
Sind Abschläge bei früherem Rentenbeginn enthalten?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 14.07.2026. Vereinfachte Brutto-Projektion für eine bestätigte Regelaltersrente in der allgemeinen gesetzlichen Rentenversicherung mit Faktoren 1,0; keine Netto-, Steuer-, Anspruchs- oder Rentenberatung.