Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
Einkommensgrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Für RV 2026: 8.450 EUR/Monat, für KV: 5.812,50 EUR/Monat.
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) legt fest, bis zu welchem Bruttoeinkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden — was darüber liegt, ist beitragsfrei. 2026 gelten in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 EUR pro Monat (West) bzw. 8.350 EUR (Ost); in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt bundeseinheitlich 5.812,50 EUR pro Monat. Die BBG wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst und ist nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), die über die Versicherungspflicht in der GKV entscheidet.
Passender Rechner
💶Brutto Netto RechnerGehalt berechnen→Vertiefende Ratgeber
- Beitragsbemessungsgrenze KV 2026: 5.812,50 EUR/MonatKV/PV-Beitragsbemessungsgrenze 2026: 5.812,50 EUR monatlich, JAEG-Unterschied und Krankengeldgrenze.
- Sozialabgaben 2026: Sätze, Grenzen und SonderfälleKV, PV, RV und AV mit Beitragsgrenzen, Kinder- und Sachsen-Regeln sowie Mini-/Midijob, Werkstudent und Kurzarbeit.
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.