Methodik und Quellen

Wie wir bei MeinRechner.eu zu unseren Werten und Formeln kommen, welche Quellen wir nutzen und wie wir Aktualität und Genauigkeit sicherstellen. Stand: 5. Juni 2026.

Unser Anspruch

Wir bauen jeden Rechner um eine konkrete, dokumentierte Berechnungsformel — meist eine Norm im Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch oder eine landeseigene Steuergesetzgebung. Konstanten (Tarifeckwerte, Freibeträge, Beitragssätze) stammen aus den primären amtlichen Quellen. Wir publizieren keine Schätzwerte oder selbstdefinierten Annahmen, wo amtliche Werte verfügbar sind.

Wie wir Werte aktualisieren

Berechnungslogik

Soweit möglich nutzen wir die offiziellen Formeln direkt:

Primärquellen

Folgende Stellen sind unsere Hauptreferenzen:

Rundung und Anzeige

Wir runden Eurobeträge auf zwei Dezimalstellen, Prozentsätze auf eine Dezimalstelle (z. B. effektiver Steuersatz). Bei der Einkommensteuer folgen wir der gesetzlich vorgeschriebenen Abrundung auf volle Euro im zu versteuernden Einkommen (§ 32a Abs. 1 EStG). Zwischenergebnisse in der Anzeige sind nicht zwingend Grundlage der Endrechnung — wir rechnen intern mit voller Genauigkeit und runden erst am Ende.

Was wir nicht abbilden

Manche steuerlichen Sachverhalte sind so individuell, dass eine pauschale Rechnerlogik mehr verwirrt als hilft. Dazu gehören z. B. atypische Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen mit Eigenanteil-Berechnung, betriebliche Altersvorsorge in komplexen Konstellationen, internationale Sachverhalte mit Doppelbesteuerungsabkommen und Spezialfälle des Erbschaftsrechts. Für solche Fälle weisen wir an der jeweiligen Stelle auf den notwendigen Beratungsbedarf hin.

Korrekturen melden

Sie haben einen veralteten Wert, eine missverständliche Formulierung oder einen echten Rechenfehler entdeckt? Bitte schreiben Sie uns mit Quellenangabe an kontakt@meinrechner.eu — wir prüfen und korrigieren in der Regel innerhalb weniger Werktage. Auf der Kontaktseite finden Sie weitere Hinweise.

Hinweis zur Beratung

Trotz aller Sorgfalt ersetzen unsere Rechner keine persönliche Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Sie zeigen Ihnen die Größenordnung und die Zusammensetzung Ihrer voraussichtlichen Steuerlast oder Leistung — für eine verbindliche Auskunft im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.

Stand: 5. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.