Methodik und Quellen
Wie wir bei MeinRechner.eu zu unseren Werten und Formeln kommen, welche Quellen wir nutzen und wie wir Aktualität und Genauigkeit sicherstellen. Stand: 5. Juni 2026.
Unser Anspruch
Wir bauen jeden Rechner um eine konkrete, dokumentierte Berechnungsformel — meist eine Norm im Einkommensteuergesetz, Sozialgesetzbuch oder eine landeseigene Steuergesetzgebung. Konstanten (Tarifeckwerte, Freibeträge, Beitragssätze) stammen aus den primären amtlichen Quellen. Wir publizieren keine Schätzwerte oder selbstdefinierten Annahmen, wo amtliche Werte verfügbar sind.
Wie wir Werte aktualisieren
- Zum Jahreswechsel: Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen, Mindestlohn, Pendlerpauschale, Sozialversicherungsbeitragssätze und der Krankenkassen-Zusatzbeitrag werden im Januar/Februar überarbeitet, sobald die offiziellen Werte aus der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung und den BMF-Schreiben vorliegen.
- Halbjährlich (Juli): Der Rentenwert wird zur jährlichen Rentenanpassung am 1. Juli aktualisiert.
- Anlassbezogen: Bei Gesetzesänderungen, Bundestagsbeschlüssen oder höchstrichterlichen Urteilen wird die betroffene Berechnungslogik unmittelbar nachgepflegt.
- Auf Hinweis: Korrekturhinweise von Nutzern werden geprüft und — wenn berechtigt — innerhalb weniger Werktage eingearbeitet.
Berechnungslogik
Soweit möglich nutzen wir die offiziellen Formeln direkt:
- Einkommensteuer: Zonentarif gemäß § 32a EStG (Polynomformeln für Zone 2 und 3, lineare Tarife für Zone 4 und 5).
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der ESt mit Freigrenze und Milderungszone gemäß § 4 SolzG.
- Sozialversicherung: § 159 SGB VI (RV), § 223 SGB V (KV), § 55 SGB XI (PV), § 341 SGB III (AV) mit den aktuellen Beitragssätzen und Beitragsbemessungsgrenzen.
- Grundsteuer: § 219 BewG (Bundesmodell) bzw. die jeweiligen Landesgesetze (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Niedersachsen, Hessen, Sachsen, Saarland).
- Grunderwerbsteuer: Die landesspezifischen Sätze nach GrEStG i. V. m. den Landesausführungsgesetzen.
- Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle in der jeweils aktuellen Fassung (Stand 1. Januar des laufenden Jahres).
- Annuitätendarlehen: Standardformel A = K * (i * (1+i)^n) / ((1+i)^n - 1) mit Tilgungsplan, Sondertilgung und Restschuld.
Primärquellen
Folgende Stellen sind unsere Hauptreferenzen:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) ↗
Einkommensteuertarif, Grundfreibetrag, Soli-Freigrenzen, Lohnsteuertabellen, amtlicher Steuerrechner
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Deutsche Rentenversicherung (DRV) ↗
Rentenwert, Entgeltpunkte, Durchschnittsentgelt, Zugangsfaktor
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Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung ↗
Beitragsbemessungsgrenzen, Jahresarbeitsentgeltgrenze
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Durchschnittlicher Krankenkassen-Zusatzbeitrag, Pflegeversicherungsbeiträge
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Gesetzlicher Mindestlohn, daran gekoppelte Mini- und Midijob-Grenzen
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Verbraucherpreisindex (Inflation), Bevölkerungs- und Wirtschaftsdaten
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Notar- und Grundbuchgebühren (KostV)
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Bundeslandfinanzministerien
Landesabhängige Grunderwerbsteuer- und Grundsteuermodelle
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Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt
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Gesetzestexte (gesetze-im-internet.de) ↗
EStG, SGB, GewStG, BewG, AO und weitere primärrechtliche Grundlagen
Rundung und Anzeige
Wir runden Eurobeträge auf zwei Dezimalstellen, Prozentsätze auf eine Dezimalstelle (z. B. effektiver Steuersatz). Bei der Einkommensteuer folgen wir der gesetzlich vorgeschriebenen Abrundung auf volle Euro im zu versteuernden Einkommen (§ 32a Abs. 1 EStG). Zwischenergebnisse in der Anzeige sind nicht zwingend Grundlage der Endrechnung — wir rechnen intern mit voller Genauigkeit und runden erst am Ende.
Was wir nicht abbilden
Manche steuerlichen Sachverhalte sind so individuell, dass eine pauschale Rechnerlogik mehr verwirrt als hilft. Dazu gehören z. B. atypische Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen mit Eigenanteil-Berechnung, betriebliche Altersvorsorge in komplexen Konstellationen, internationale Sachverhalte mit Doppelbesteuerungsabkommen und Spezialfälle des Erbschaftsrechts. Für solche Fälle weisen wir an der jeweiligen Stelle auf den notwendigen Beratungsbedarf hin.
Korrekturen melden
Sie haben einen veralteten Wert, eine missverständliche Formulierung oder einen echten Rechenfehler entdeckt? Bitte schreiben Sie uns mit Quellenangabe an kontakt@meinrechner.eu — wir prüfen und korrigieren in der Regel innerhalb weniger Werktage. Auf der Kontaktseite finden Sie weitere Hinweise.
Hinweis zur Beratung
Trotz aller Sorgfalt ersetzen unsere Rechner keine persönliche Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Sie zeigen Ihnen die Größenordnung und die Zusammensetzung Ihrer voraussichtlichen Steuerlast oder Leistung — für eine verbindliche Auskunft im konkreten Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater, Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.
Stand: 5. Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.