Elterngeld Rechner 2026
Schätzen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus aus dem Einkommensunterschied vor und nach der Geburt.
Monatlicher Durchschnitt im maßgeblichen Bemessungszeitraum; nicht zwingend Ihr Auszahlungsnetto.
Zum Beispiel aus Teilzeitarbeit; bei vollständigem Einkommenswegfall 0 EUR.
Unverbindliche Näherung aus bereits geschätzten Elterngeld-Nettoeinkommen. Nicht berücksichtigt werden unter anderem die Anspruchsgrenze, Mutterschaftsleistungen, andere anzurechnende Leistungen und die individuelle Monatsaufteilung.
Berechnungsdetails
So berechnen wir das Elterngeld
Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es wird vom Bundeselterngeldgesetz (BEEG) geregelt.
Die Ersatzrate
Die Höhe des Elterngelds hängt vom vorherigen Nettoeinkommen ab:
- Ab 1.240 EUR netto: 65 % Ersatzrate
- 1.200 - 1.240 EUR: Übergangszone (67 % → 65 %)
- 1.000 - 1.200 EUR: 67 % Ersatzrate
- Unter 1.000 EUR: 67 % + 0,1 % pro 2 EUR unter 1.000 (bis max. 100 %)
Bemessungseinkommen
Das Bemessungseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des Elterngelds. Folgende Regeln gelten:
- Berechnungszeitraum: Die letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bei Angestellten) bzw. das letzte Wirtschaftsjahr (bei Selbstständigen).
- Ausgeklammerte Monate: Unter den Voraussetzungen des §2b BEEG bleiben insbesondere Monate mit Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Erkrankung sowie Wehr- oder Zivildienst unberücksichtigt. Kurzarbeitergeld ist kein Erwerbseinkommen, der Monat wird aber nach der allgemeinen 2026 geltenden Regel nicht allein deshalb ausgeklammert.
- Pauschale Abzüge: Vom Bruttoeinkommen werden pauschal abgezogen: Kranken- und Pflegeversicherung (9 %), Rentenversicherung (10 %) und Arbeitslosenversicherung (2 %) — insgesamt 21 % Sozialversicherungsabzüge. Zusätzlich werden Steuern nach individueller Steuerklasse abgezogen.
- Maximales Bemessungseinkommen: Das anrechenbare Nettoeinkommen ist auf 2.770 EUR pro Monat gedeckelt. Einkommen darüber erhöht das Elterngeld nicht weiter.
Einkommensgrenzen
Für den Anspruch auf Elterngeld gelten Obergrenzen beim zu versteuernden Jahreseinkommen. Diese Grenzen wurden schrittweise abgesenkt:
| Zeitraum | Paare | Alleinerziehende |
|---|---|---|
| Bis 31.03.2024 | 300.000 EUR | 250.000 EUR |
| 01.04.2024 – 31.03.2025 | 200.000 EUR | 200.000 EUR |
| Ab 01.04.2025 | 175.000 EUR | 175.000 EUR |
Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen über der jeweiligen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig — es gibt keine anteilige Kürzung.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Neben dem Basiselterngeld gibt es zwei weitere Varianten, die besonders für teilzeitarbeitende Eltern attraktiv sind:
- ElterngeldPlus: Wird wie Basiselterngeld aus der Einkommensdifferenz berechnet, ist aber auf die Hälfte des theoretischen Basiselterngelds ohne Einkommen nach der Geburt begrenzt. Ohne Einkommen nach der Geburt ist es daher genau halb so hoch; mit Teilzeiteinkommen kann es näher am Basiselterngeld liegen. Der Grundbetrag liegt zwischen 150 und 900 EUR pro Monat, zuzüglich möglicher Zuschläge.
- Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit, erhalten sie jeweils 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
- Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld: Seit April 2024 dürfen beide Elternteile nur noch in maximal einem Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (innerhalb der ersten 12 Lebensmonate). Ausnahme: Eltern von Frühgeborenen und Mehrlingen.
Die drei Varianten lassen sich frei kombinieren. So kann ein Elternteil z.B. 6 Monate Basiselterngeld und anschließend 12 Monate ElterngeldPlus beziehen.
Praktisches Beispiel
Anna verdient 2.200 EUR netto monatlich (nach Elterngeld-Berechnungsmethode) und wählt Basiselterngeld:
- Bemessungseinkommen: 2.200 EUR (unter der Obergrenze von 2.770 EUR, also voll anrechenbar)
- Ersatzrate: 65 % (da über 1.240 EUR)
- Basiselterngeld: 2.200 × 0,65 = 1.430 EUR / Monat
- Bezugsdauer: 12 Monate (allein) bzw. 14 Monate (mit Partnermonaten)
- Gesamtbetrag: 1.430 × 12 = 17.160 EUR
Wählt Anna ohne Einkommen nach der Geburt stattdessen ElterngeldPlus, erhält sie 715 EUR pro Monat für bis zu 24 Monate — insgesamt denselben Modellbetrag, aber über einen längeren Zeitraum verteilt. Mit Einkommen nach der Geburt muss die Einkommensdifferenz gesondert berücksichtigt werden.
Hätte Anna nur 800 EUR netto verdient, läge die Ersatzrate bei 77 % — das Elterngeld betrüge 616 EUR (mindestens 300 EUR).
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?
Was ist der Geschwisterbonus?
Wie berechnet sich das Elterngeld-relevante Einkommen?
Bekomme ich Elterngeld als Selbstständige(r)?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für die Prüfung durch die Elterngeldstelle. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.