Elterngeld Rechner 2026

Schätzen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus aus dem Einkommensunterschied vor und nach der Geburt.

Monatlicher Durchschnitt im maßgeblichen Bemessungszeitraum; nicht zwingend Ihr Auszahlungsnetto.

Zum Beispiel aus Teilzeitarbeit; bei vollständigem Einkommenswegfall 0 EUR.

Unverbindliche Näherung aus bereits geschätzten Elterngeld-Nettoeinkommen. Nicht berücksichtigt werden unter anderem die Anspruchsgrenze, Mutterschaftsleistungen, andere anzurechnende Leistungen und die individuelle Monatsaufteilung.

So berechnen wir das Elterngeld

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Berufstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es wird vom Bundeselterngeldgesetz (BEEG) geregelt.

Die Ersatzrate

Die Höhe des Elterngelds hängt vom vorherigen Nettoeinkommen ab:

  • Ab 1.240 EUR netto: 65 % Ersatzrate
  • 1.200 - 1.240 EUR: Übergangszone (67 % → 65 %)
  • 1.000 - 1.200 EUR: 67 % Ersatzrate
  • Unter 1.000 EUR: 67 % + 0,1 % pro 2 EUR unter 1.000 (bis max. 100 %)

Bemessungseinkommen

Das Bemessungseinkommen bildet die Grundlage für die Berechnung des Elterngelds. Folgende Regeln gelten:

  • Berechnungszeitraum: Die letzten 12 Kalendermonate vor dem Monat der Geburt (bei Angestellten) bzw. das letzte Wirtschaftsjahr (bei Selbstständigen).
  • Ausgeklammerte Monate: Unter den Voraussetzungen des §2b BEEG bleiben insbesondere Monate mit Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Erkrankung sowie Wehr- oder Zivildienst unberücksichtigt. Kurzarbeitergeld ist kein Erwerbseinkommen, der Monat wird aber nach der allgemeinen 2026 geltenden Regel nicht allein deshalb ausgeklammert.
  • Pauschale Abzüge: Vom Bruttoeinkommen werden pauschal abgezogen: Kranken- und Pflegeversicherung (9 %), Rentenversicherung (10 %) und Arbeitslosenversicherung (2 %) — insgesamt 21 % Sozialversicherungsabzüge. Zusätzlich werden Steuern nach individueller Steuerklasse abgezogen.
  • Maximales Bemessungseinkommen: Das anrechenbare Nettoeinkommen ist auf 2.770 EUR pro Monat gedeckelt. Einkommen darüber erhöht das Elterngeld nicht weiter.

Einkommensgrenzen

Für den Anspruch auf Elterngeld gelten Obergrenzen beim zu versteuernden Jahreseinkommen. Diese Grenzen wurden schrittweise abgesenkt:

Einkommensgrenzen
ZeitraumPaareAlleinerziehende
Bis 31.03.2024300.000 EUR250.000 EUR
01.04.2024 – 31.03.2025200.000 EUR200.000 EUR
Ab 01.04.2025175.000 EUR175.000 EUR

Liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen über der jeweiligen Grenze, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig — es gibt keine anteilige Kürzung.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Neben dem Basiselterngeld gibt es zwei weitere Varianten, die besonders für teilzeitarbeitende Eltern attraktiv sind:

  • ElterngeldPlus: Wird wie Basiselterngeld aus der Einkommensdifferenz berechnet, ist aber auf die Hälfte des theoretischen Basiselterngelds ohne Einkommen nach der Geburt begrenzt. Ohne Einkommen nach der Geburt ist es daher genau halb so hoch; mit Teilzeiteinkommen kann es näher am Basiselterngeld liegen. Der Grundbetrag liegt zwischen 150 und 900 EUR pro Monat, zuzüglich möglicher Zuschläge.
  • Partnerschaftsbonus: Arbeiten beide Elternteile gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit, erhalten sie jeweils 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate. Auch Alleinerziehende können den Partnerschaftsbonus nutzen.
  • Gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld: Seit April 2024 dürfen beide Elternteile nur noch in maximal einem Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen (innerhalb der ersten 12 Lebensmonate). Ausnahme: Eltern von Frühgeborenen und Mehrlingen.

Die drei Varianten lassen sich frei kombinieren. So kann ein Elternteil z.B. 6 Monate Basiselterngeld und anschließend 12 Monate ElterngeldPlus beziehen.

Praktisches Beispiel

Anna verdient 2.200 EUR netto monatlich (nach Elterngeld-Berechnungsmethode) und wählt Basiselterngeld:

  • Bemessungseinkommen: 2.200 EUR (unter der Obergrenze von 2.770 EUR, also voll anrechenbar)
  • Ersatzrate: 65 % (da über 1.240 EUR)
  • Basiselterngeld: 2.200 × 0,65 = 1.430 EUR / Monat
  • Bezugsdauer: 12 Monate (allein) bzw. 14 Monate (mit Partnermonaten)
  • Gesamtbetrag: 1.430 × 12 = 17.160 EUR

Wählt Anna ohne Einkommen nach der Geburt stattdessen ElterngeldPlus, erhält sie 715 EUR pro Monat für bis zu 24 Monate — insgesamt denselben Modellbetrag, aber über einen längeren Zeitraum verteilt. Mit Einkommen nach der Geburt muss die Einkommensdifferenz gesondert berücksichtigt werden.

Hätte Anna nur 800 EUR netto verdient, läge die Ersatzrate bei 77 % — das Elterngeld betrüge 616 EUR (mindestens 300 EUR).

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Das Basiselterngeld beträgt normalerweise 65 % des wegfallenden Elterngeld-Nettos. Bei Einkommen unter 1.240 EUR steigt die Ersatzrate schrittweise. Der Grundbetrag liegt zwischen 300 EUR und 1.800 EUR monatlich; Zuschläge können hinzukommen.
Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. ElterngeldPlus ist auf die Hälfte des theoretischen Basiselterngelds ohne Einkommen nach der Geburt begrenzt. Nur ohne Einkommen nach der Geburt ist es stets genau halb so hoch; bei Teilzeit kann es relativ günstiger sein.
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Ein Elternteil allein: bis zu 12 Monate. Wenn beide Elternteile Elterngeld beziehen: bis zu 14 Monate (Partnermonate). ElterngeldPlus verlängert die Dauer entsprechend.
Gibt es eine Einkommensgrenze für Elterngeld?
Ja. Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch bei einem zu versteuernden Einkommen über 175.000 EUR im Kalenderjahr vor der Geburt. Bei Paaren wird das Einkommen beider Personen zusammengerechnet.
Was ist der Geschwisterbonus?
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhöht der Geschwisterbonus das Elterngeld um 10 %, mindestens um 75 EUR beim Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 EUR beim ElterngeldPlus. Für Kinder mit Behinderung gelten zusätzliche Regeln.
Wie berechnet sich das Elterngeld-relevante Einkommen?
Die Elterngeldstelle ermittelt ein pauschaliertes Elterngeld-Netto aus dem maßgeblichen Bemessungszeitraum. Es ist nicht zwingend mit dem Auszahlungsnetto auf der Lohnabrechnung identisch. Maximal 2.770 EUR monatlich werden berücksichtigt.
Bekomme ich Elterngeld als Selbstständige(r)?
Ja, auch Selbstständige haben Anspruch. Die Berechnung basiert auf dem Gewinn im letzten Wirtschaftsjahr vor der Geburt (statt Nettogehalt).

Ähnliche Rechner

Ratgeber zum Thema

Alle Angaben ohne Gewähr. Kein Ersatz für die Prüfung durch die Elterngeldstelle. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.