Brutto Netto Rechner 2026

Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttolohn — mit allen Abzügen für Steuern und Sozialversicherung.

+0,6 % Pflegeversicherung

AN 2,3 % / AG 1,3 % (Buß- und Bettag)

PV-Abschlag ab dem 2. Kind

Transparenz: Das Ergebnis ist eine vereinfachte Schätzung mit den Parametern für 2026. Die Lohnsteuerklassen III, V und VI werden näherungsweise abgebildet; der Rechner implementiert noch nicht den vollständigen amtlichen BMF-Programmablaufplan. Krankenkassenbeitrag und persönliche Freibeträge können das Ergebnis zusätzlich verändern.

So berechnen wir Ihr Nettogehalt

Vom Bruttogehalt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die Schätzung orientiert sich am Einkommensteuertarif und den Sozialversicherungswerten 2026; sie ersetzt keine amtliche Lohnabrechnung.

Sozialversicherung 2026

Beitragssätze, Arbeitnehmeranteile und monatliche Beitragsbemessungsgrenzen 2026
BeitragGesamtbeitragArbeitnehmeranteilBeitragsbemessungsgrenze pro Monat
Rentenversicherung18,6 %9,3 %8.450 EUR
Krankenversicherung14,6 % + 2,9 %7,3 % + 1,45 %5.812,50 EUR
Pflegeversicherung3,6 %1,8 % (+0,6 %)5.812,50 EUR
Arbeitslosenversicherung2,6 %1,3 %8.450 EUR

Zusatzbeitrag KV: durchschnittlich 2,9 % (kassenabhängig). PV: +0,6 % für Kinderlose über 23 Jahre; für das 2. bis 5. Kind unter 25 jeweils -0,25 Prozentpunkte beim AN-Anteil.

BBG RV/AV: 101.400 EUR/Jahr (Ost = West seit 2025). BBG KV/PV: 69.750 EUR/Jahr.

Steuerklassen 2026

Zielgruppen und Besonderheiten der Steuerklassen 2026
SteuerklasseGeeignet fürBesonderheit
ILedige, GeschiedeneGrundtarif
IIAlleinerziehende+4.260 EUR Entlastungsbetrag
IIIVerheiratet (Alleinverdiener)Splittingtarif
IVVerheiratet (beide)Grundtarif (ggf. mit Faktor)
VVerheiratet (Zweitverdiener)Höhere Besteuerung
VIZweit- und NebenjobKein Freibetrag

Stand 2026: Die Kombination III/V bleibt verfügbar. Ehepaare können alternativ IV/IV mit Faktor beantragen; das Faktorverfahren verteilt den voraussichtlichen Lohnsteuerabzug genauer, ändert aber nicht die endgültige Jahressteuer.

Praktisches Beispiel

3.500 EUR brutto, Steuerklasse I, keine KiSt, keine Kinder, über 23:

  • RV: 3.500 × 9,3 % = 325,50 EUR
  • KV: 3.500 × 8,75 % = 306,25 EUR
  • PV: 3.500 × 2,4 % = 84,00 EUR (kinderlos)
  • AV: 3.500 × 1,3 % = 45,50 EUR
  • Sozialabgaben gesamt: ~761 EUR
  • Lohnsteuer + Soli: ~395 EUR
  • Netto: ~2.344 EUR (ca. 67 % des Bruttos)

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Netto bleibt vom Brutto?
Bei einem durchschnittlichen Brutto von 3.500 EUR (Steuerklasse I, keine KiSt) bleiben ca. 2.300-2.400 EUR netto. Das sind etwa 65-70 % des Bruttos.
Welche Abzüge gibt es vom Bruttolohn?
Vom Brutto werden abgezogen: Lohnsteuer (je nach Steuerklasse), Solidaritätszuschlag (5,5 % der LSt, mit Freigrenze), Kirchensteuer (8-9 %), Rentenversicherung (9,3 %), Krankenversicherung (7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8-2,4 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %).
Was sind die Steuerklassen?
I: Ledig. II: Alleinerziehend. III: Verheiratet (Allein-/Hauptverdiener). IV: Verheiratet (beide ähnlich). V: Verheiratet (Geringverdiener). VI: Zweitjob.
Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?
Arbeitnehmeranteil: RV 9,3 %, KV 7,3 % + 1,45 % Zusatzbeitrag, PV 1,8 % (2,4 % ohne Kinder; in Sachsen 2,3 % bzw. 2,9 %), AV 1,3 %. Gesamt: ca. 20-21 % des Bruttos.
Was ist die Beitragsbemessungsgrenze?
Die BBG begrenzt die SV-Beiträge: RV/AV: 8.450 EUR/Monat (101.400 EUR/Jahr), KV/PV: 5.812,50 EUR/Monat (69.750 EUR/Jahr). Einkommen über der BBG ist beitragsfrei.
Lohnt sich Steuerklasse III/V?
Die Kombination III/V bleibt 2026 bestehen. Bei unterschiedlich hohen Einkommen kann sie den monatlichen Lohnsteuerabzug verlagern, führt aber häufig zu einer Pflichtveranlagung und möglichen Nachzahlungen. IV/IV mit Faktor ist eine freiwillige Alternative, die den voraussichtlichen gemeinsamen Steuerbetrag gleichmäßiger verteilt. Die endgültige Jahressteuer ändert sich durch die Wahl der Steuerklasse nicht.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Vereinfachte Berechnung — tatsächliche Abzüge können abweichen. Stand: 2026.