Abgeltungssteuer
Pauschale Steuer von 25 % auf Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) plus Soli und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer bezeichnet die gesonderte Besteuerung privater Kapitalerträge mit grundsätzlich 25 % — etwa Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf eine tatsächlich entstehende Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer; wegen der gesetzlichen Kirchensteuerformel beträgt die rechnerische Gesamtbelastung rund 26,375 % bis 28,0 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage. Banken behalten die Steuer in vielen inländischen Standardfällen direkt ein. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 EUR beziehungsweise 2.000 EUR bei Zusammenveranlagung; Verlustverrechnung, Teilfreistellungen und Günstigerprüfung können die Belastung verändern.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.