Gesetzlichen Urlaubsanspruch berechnen
Der Rechner bildet ausschließlich den gesetzlichen Mindesturlaub ab. Wählen Sie einen §-5-Teilurlaubsfall nur, wenn er für das konkrete Arbeitsverhältnis bereits geprüft wurde.
Verteilung der Arbeitstage, nicht Wochenstunden; bei wechselnden Plänen Durchschnitt prüfen
§ 5 zählt volle Monate; angebrochene Monate nicht automatisch mitzählen
Rechenweg
Was der gesetzliche Rechner abbildet
Jahresminimum nach § 3 BUrlG
§ 3 BUrlG garantiert 24 Werktage auf der gesetzlichen Sechs-Tage-Basis. Für eine andere Verteilung wird derselbe Freistellungsumfang umgerechnet: 24 × durchschnittliche Wochenarbeitstage ÷ 6. Fünf Arbeitstage ergeben 20, drei Arbeitstage 12 gesetzliche Urlaubstage. Die täglichen Stunden verändern diese Tageszahl grundsätzlich nicht.
Teilurlaub nur in den drei §-5-Fällen
Ein Zwölftel je vollem Monat gilt nicht für jeden Eintritt oder Austritt. § 5 Abs. 1 nennt abschließend die hier auswählbaren Fälle: keine Erfüllung der Wartezeit im Kalenderjahr, Ausscheiden vor erfüllter Wartezeit oder Ausscheiden nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte des Kalenderjahres. § 4 bestimmt die erstmalige Wartezeit von sechs Monaten.
Ob ein Monat „voll“ ist, hängt von den konkreten Vertragsdaten ab. Deshalb lässt der Rechner die Anzahl eingeben, statt aus einem Monatsnamen einen sicheren Rechtsbefund abzuleiten.
Bruchteile nicht kaufmännisch runden
§ 5 Abs. 2 rundet im Teilurlaubsfall einen Bruchteil von mindestens einem halben Tag auf. Bei weniger als einem halben Tag erlaubt die Vorschrift keine Abrundung. BAG 9 AZR 200/17 bestätigt, dass der Bruchteil ohne abweichende Rechtsgrundlage erhalten bleibt. Aus 3,3333 Tagen macht der Rechner daher nicht drei Tage; aus 1,6667 Tagen werden dagegen zwei.
Vertraglichen Mehrurlaub getrennt prüfen
Arbeits- und Tarifverträge können mehr Urlaub gewähren und für diesen Mehrurlaub eigene Teilungs-, Verfalls- oder Rundungsregeln enthalten. Ob gesetzlicher und zusätzlicher Urlaub klar getrennt sind, ist eine Vertragsfrage. Der Rechner wendet § 5 deshalb nicht pauschal auf eine eingegebene Gesamtzahl von beispielsweise 30 Tagen an.
Amtliche und gerichtliche Quellen
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindesturlaub?
Wann ist der gesetzliche Urlaub nur anteilig?
Entsteht nach sechs Monaten immer sofort der volle Jahresurlaub?
Wie werden Bruchteile von Urlaubstagen gerundet?
Gilt das Ergebnis auch für vertraglichen Mehrurlaub?
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Unverbindliche Orientierung zum gesetzlichen Mindesturlaub, keine Anspruchs- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.