Freibetrag
Einkommensbetrag, der steuerfrei bleibt. Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 EUR.
Ein Freibetrag nimmt einen gesetzlich definierten Betrag von einer Bemessungsgrundlage oder Steuerwirkung aus; seine technische Umsetzung hängt von der jeweiligen Vorschrift ab. Der Grundfreibetrag wird beispielsweise nicht vom bereits ermittelten zvE abgezogen, sondern ist als Nullzone in § 32a EStG eingebaut. Wichtige Beträge 2026 sind der Grundfreibetrag von 12.348 EUR zvE, die Freibeträge für Kinder von zusammen 9.756 EUR je vollem ZKF, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR, der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von 4.260 EUR und der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 EUR. Ob und wie ein Betrag beim Lohnsteuerabzug oder erst in der Veranlagung wirkt, regelt die jeweilige Norm.
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- Grundfreibetrag 2026: 12.348 EUR im Grundtarif12.348 EUR zvE, Splitting, Rundungsgrenze, Bruttolohn-Abgrenzung und Steuererklärung korrekt erklärt.
- Entlastungsbetrag Alleinerziehende 2026: 4.260 EuroBetrag, Kinder- und Haushaltsregeln sowie Steuerklasse II und zusätzlicher Freibetrag für weitere Kinder.
Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.