Mehrwertsteuer-Rechner 2026

Rechnen Sie einen bereits bestimmten Umsatzsteuersatz von Netto zu Brutto oder aus einem Bruttobetrag heraus. Die Auswahl des rechtlich richtigen Steuersatzes bleibt eine getrennte Prüfung.

Umsatzsteuersatz

So rechnet der Mehrwertsteuer-Rechner

„Mehrwertsteuer“ ist die gebräuchliche Bezeichnung für Umsatzsteuer. Der Rechner führt ausschließlich die Prozentrechnung für 0 %, 7 % oder 19 % aus.

Netto zu Brutto

Steuer = Netto × Steuersatz; Brutto = Netto + gerundete Steuer

Beispiel: 500 EUR netto bei 19 % ergeben 95,00 EUR Umsatzsteuer und 595,00 EUR brutto.

Brutto zu Netto

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz); Steuer = Brutto − gerundetes Netto

Beispiel: 25 EUR brutto bei 7 % ergeben 23,36 EUR netto und 1,64 EUR Umsatzsteuer.

Die Rechnung wird auf Cent normalisiert. In echten Rechnungen können sich durch Positionen, Mengen, Rabatte und die verwendete Rundungsmethode Cent-Differenzen ergeben.

Der Steuersatz muss rechtlich feststehen

19 % ist nach § 12 Abs. 1 UStG der Regelsatz. 7 % gilt nur für die in § 12 Abs. 2 UStG und Anlage 2 erfassten Umsätze. Alltagskategorien wie „Lebensmittel“, „Buch“ oder „Nahverkehr“ reichen für Grenzfälle nicht aus: Produktart, Leistungspaket und Leistungsort können entscheidend sein.

Restaurant- und Verpflegungsleistungen 2026

Seit 1. Januar 2026 gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Satz, ausgenommen Getränke. Für Pauschalangebote aus Speisen und Getränken – etwa Buffet oder All-Inclusive – beanstandet das BMF nicht, wenn 30 % des Pauschalpreises den Getränken zugeordnet werden. Das ist eine zulässige Vereinfachung, keine Behauptung, jedes Angebot bestehe tatsächlich im Verhältnis 70/30.

0 % für Photovoltaik: 30 kWp ist eine Vermutung

§ 12 Abs. 3 UStG erfasst bestimmte Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe und Einfuhren von Solarmodulen, wesentlichen Komponenten und Speichern bei begünstigten Gebäuden. Liegt die installierte Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bei höchstens 30 kWp, gelten die Gebäudebedingungen kraft Gesetzes als erfüllt. 30 kWp ist damit keine allgemeine Obergrenze; bei größeren Anlagen müssen die Voraussetzungen tatsächlich nachgewiesen sein.

Kleinunternehmer: steuerfrei statt „0 %“

Die Steuerbefreiung nach § 19 UStG ist nicht dasselbe wie ein Nullsteuersatz. Für inländische Unternehmer gilt sie grundsätzlich, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Der Unternehmer kann auf die Befreiung verzichten; der Verzicht bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Der Rechner prüft weder Umsatzgrenzen noch Vorsteuerabzug oder Rechnungsanforderungen.

Was nicht enthalten ist

Nicht modelliert werden Steuerbefreiungen nach § 4 UStG, Kleinunternehmerfälle, Reverse Charge, innergemeinschaftliche Umsätze, Leistungsort, Margenbesteuerung, Ist-Versteuerung, Vorsteuer, Rechnungskorrekturen und gemischte Steuersätze. Eine 0-%-Auswahl bedeutet daher nur mathematisch null Steuer und bestätigt keinen gesetzlichen Nullsteuersatz.

Rechtsgrundlagen und Stand

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Umsatzsteuersätze 2026?
§ 12 UStG bestimmt 19 % als Regelsteuersatz und 7 % für die dort ausdrücklich erfassten Umsätze. Ein Nullsteuersatz von 0 % gilt nur für besondere Tatbestände, insbesondere qualifizierte Photovoltaik-Umsätze nach § 12 Abs. 3 UStG.
Wie rechne ich von Netto zu Brutto?
Brutto = Netto + gerundete Umsatzsteuer. Bei 500 EUR netto und 19 % sind das 95 EUR Steuer und 595 EUR brutto. Der Rechner rundet den Steuerbetrag auf Cent und bildet daraus die Bruttosumme.
Wie rechne ich aus einem Bruttobetrag die Steuer heraus?
Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Bei 19 % entspricht der Steueranteil 19/119 des Bruttobetrags, bei 7 % sind es 7/107. Der Rechner rundet den Nettobetrag auf Cent und bildet die Steuer als Differenz zum Brutto.
Gilt für Restaurant-Speisen 2026 der Satz von 7 %?
Ja. § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG ermäßigt seit 1. Januar 2026 Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Für Kombiangebote beanstandet das BMF eine Aufteilung mit 30 % Getränkeanteil nicht; das ist eine Vereinfachungsregel, keine allgemeine Produktklassifizierung des Rechners.
Gilt 0 % nur für PV-Anlagen bis 30 kWp?
Nein. Bei höchstens 30 kWp laut Marktstammdatenregister gelten die Gebäudebedingungen des § 12 Abs. 3 UStG kraft gesetzlicher Vermutung als erfüllt. Auch größere Anlagen können den Nullsteuersatz erfüllen, wenn die gesetzlichen Gebäude- und Umsatzvoraussetzungen tatsächlich vorliegen.
Wie funktioniert die Kleinunternehmerregelung 2026?
Inländische Umsätze sind nach § 19 UStG grundsätzlich steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 EUR nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 EUR nicht überschreitet. Ein Verzicht ist möglich und bindet mindestens fünf Kalenderjahre. Der Prozentrechner prüft diese Voraussetzungen nicht.

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Unverbindliche Prozentrechnung, keine Bestätigung des anzuwendenden Steuersatzes und keine Steuerberatung. Rechtsstand geprüft am 14.07.2026.