Kurzarbeitergeld (KUG)

Leistung der Agentur für Arbeit bei Kurzarbeit: 60 % oder bei erfüllter Kind-Voraussetzung 67 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz.

Kurzarbeitergeld kann bei einem vorübergehenden, erheblichen und unvermeidbaren Arbeitsausfall gezahlt werden. Es beträgt 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz; bei Anspruch auf den erhöhten Leistungssatz sind es 67 %. Soll- und Ist-Entgelt werden dafür nach § 106 SGB III und der amtlichen Tabelle pauschaliert. Die reguläre Bezugsdauer beträgt bis zu 12 Monate; 2026 sind per Verordnung bis zu 24 Monate, längstens bis 31. Dezember 2026, möglich. KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.