Gewerbesteuer
Kommunale Steuer auf den Gewerbeertrag. Steuermesszahl 3,5 %, multipliziert mit dem örtlichen Hebesatz.
Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Realsteuer auf den Ertrag eines Gewerbebetriebs. Berechnung: Der Gewerbeertrag (vereinfacht: Gewinn plus Hinzurechnungen minus Kürzungen) wird um den Freibetrag von 24.500 EUR (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) gemindert. Auf das Ergebnis wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewandt — das ergibt den Steuermessbetrag. Multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt sich die endgültige Gewerbesteuer. Für den Erhebungszeitraum 2026 beträgt der gesetzliche Mindesthebesatz noch 200 %, ab 2027 gilt mindestens 280 %. Bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern kann § 35 EStG die Einkommensteuer mindern; die Ermäßigung ist jedoch unter anderem durch das Vierfache des anteiligen Messbetrags, die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer und den auf gewerbliche Einkünfte entfallenden Anteil der geminderten tariflichen Einkommensteuer begrenzt.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.