Rentenversicherung (RV)
Pflichtversicherung für Arbeitnehmer: 18,6 % Beitragssatz (je Hälfte AG/AN). BBG 2026: 8.450 EUR/Monat.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die zentrale Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Pflichtversichert sind Arbeitnehmer sowie bestimmte Selbständige (Künstler, Publizisten, Handwerker etc.). Der Beitragssatz beträgt 18,6 % des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts; bei einer normalen Beschäftigung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 9,3 %. Die Beitragsbemessungsgrenze 2026 liegt bei 8.450 EUR pro Monat (bundeseinheitlich seit 2025). Seit 1. Juli 2026 beträgt der aktuelle Rentenwert 42,52 EUR. Der Monatsbetrag hängt außerdem von persönlichen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor ab.
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Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.