Steuerklasse

Lohnsteuerklasse, die die Höhe der monatlichen Lohnsteuervorauszahlung bestimmt. Klassen I-VI.

Die Steuerklassen nach § 38b EStG dienen dem laufenden Lohnsteuerabzug. Klasse II berücksichtigt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende; Klasse VI gilt grundsätzlich für zweite und weitere Dienstverhältnisse. Ehegatten, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können unter anderem IV/IV, III/V oder IV/IV mit Faktor nach § 39f als Lohnsteuerabzugsmerkmale haben. Diese Merkmale verteilen den unterjährigen Abzug, ersetzen aber weder die Wahl zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung noch die spätere Festsetzung der Einkommensteuer. Bei V, VI oder IV mit Faktor kann § 46 Abs. 2 Nr. 3a eine Pflichtveranlagung auslösen.

Vertiefende Ratgeber

Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewähr.