Gewerbesteuer-Rechner 2026
Berechnen Sie Gewerbesteuer und Messbetrag. Eine §-35-Schätzung erfolgt nur, wenn Sie die dafür nötigen Einkommensteuer- und Einkunftswerte ausdrücklich eingeben.
Nach §§ 7–10a GewStG, also nach Hinzurechnungen, Kürzungen und gegebenenfalls Gewerbeverlust.
2026 mindestens 200 %; ab Erhebungszeitraum 2027 mindestens 280 %.
Kapitalgesellschaften erhalten keine Steuerermäßigung nach § 35 EStG.
Gewerbesteuer
Vereinfachte §-35-Schätzung
Keine §-35-Ermäßigung geschätzt. Die Gewerbesteuer ist trotzdem vollständig berechnet.
So rechnet der Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbeertrag ist nach § 7 GewStG der steuerliche Gewinn, verändert um gesetzliche Hinzurechnungen und Kürzungen. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a kann den maßgebenden Gewerbeertrag zusätzlich mindern. Der Rechner erwartet diesen bereits ermittelten Betrag.
2. gegebenenfalls Freibetrag abziehen
3. × 3,5 % = Steuermessbetrag
4. × Hebesatz / 100 = Gewerbesteuer
Beispiel 2026
Bei einem Einzelunternehmen mit 100.000 EUR maßgebendem Gewerbeertrag und 400 % Hebesatz ergibt sich: 100.000 EUR − 24.500 EUR = 75.500 EUR, daraus 2.642,50 EUR Messbetrag und 10.570 EUR Gewerbesteuer.
§ 35 EStG: drei Grenzen statt pauschaler Vollanrechnung
Für Einzelunternehmer und natürliche Personen als Mitunternehmer kann die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt werden. Der Rechner nimmt dafür den kleinsten Betrag aus:
- dem Vierfachen des festgesetzten beziehungsweise anteiligen Messbetrags,
- der tatsächlich zu zahlenden beziehungsweise anteiligen Gewerbesteuer und
- dem Ermäßigungshöchstbetrag: positive gewerbliche Einkünfte ÷ alle positiven Einkünfte × geminderte tarifliche Einkommensteuer.
Bei Personengesellschaften ist der Messbetrag nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzuordnen; Vorabgewinne werden dabei nicht berücksichtigt. Mehrstöckige Beteiligungen, mehrere Betriebe und Sonderfälle werden hier nicht vollständig modelliert.
200 % im Jahr 2026, 280 % ab 2027
Die Änderung des § 16 GewStG auf 280 % ist beschlossen und in der konsolidierten Vorschrift sichtbar. Die Übergangsvorschrift in § 36 bestimmt jedoch ausdrücklich, dass sie erstmals für den Erhebungszeitraum 2027 gilt. Deshalb validiert dieser 2026-Rechner weiterhin gegen 200 %.
Grenzen der Schätzung
Nicht abgedeckt sind unter anderem Zerlegung auf mehrere Gemeinden, Organschaften, besondere Freibeträge von 5.000 EUR, Hausgewerbetreibende, komplexe Verlust- und Umwandlungsfälle, mehrere Gewerbebetriebe sowie die verbindliche Feststellung von Gewerbeertrag, Messbetrag und §-35-Anteilen.
Primärquellen
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Gewerbesteuer 2026 berechnet?
Wie hoch ist der Mindesthebesatz?
Ist die Gewerbesteuer bis 400 % Hebesatz vollständig auf die Einkommensteuer anrechenbar?
Wer erhält den Freibetrag von 24.500 EUR?
Was gehört in das Feld Gewerbeertrag?
Ähnliche Rechner
Ratgeber zum Thema
Unverbindliche Schätzung für den Erhebungszeitraum 2026. Verbindlich sind Steuer- und Messbescheide. Fachlich geprüft am 14.07.2026.