Kfz-Steuer-Rechner 2026

Amtliche Pkw-Tarife nach Erstzulassung, Hubraum und CO₂ — einschließlich aktueller E-Auto-Befreiung und Gewichtstarif danach.

Feld B der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Feld P.1; je angefangene 100 cm³.

Feld V.7 der Zulassungsbescheinigung.

So wird die Pkw-Steuer berechnet

Bei Verbrenner-Pkw ab 1. Juli 2009 werden ein Hubraumbetrag und ein CO₂-Betrag addiert. Je angefangene 100 cm³ gelten 2,00 EUR für Benzin-/Ottomotoren und 9,50 EUR für Dieselmotoren.

Erstzulassung bestimmt die CO₂-Regel

  • 1. Juli 2009 bis 31. Dezember 2011: 2,00 EUR je Gramm über 120 g/km.
  • 2012 und 2013: 2,00 EUR je Gramm über 110 g/km.
  • 2014 bis 2020: 2,00 EUR je Gramm über 95 g/km.
  • Ab 2021: sechs kumulative Stufen über 95 g/km mit 2,00 bis 4,00 EUR je Gramm.

Die stärkere 2021er CO₂-Gewichtung gilt nur für ab 1. Januar 2021 erstmals zugelassene Pkw. Sie verändert Bestandsfahrzeuge nicht rückwirkend.

Amtliches BMF-Beispiel dieses Rechners

Für einen Benziner mit 1.968 cm³ und 128 g/km, Erstzulassung ab 2021, entstehen 40,00 EUR Hubraumbetrag und 68,60 EUR CO₂-Betrag. Die Summe 108,60 EUR wird auf 108 EUR Jahressteuer abgerundet. Der Live-Rechner des Bundesfinanzministeriums bestätigt diesen Wert.

Reine Elektrofahrzeuge

Nach § 3d KraftStG sind reine Elektrofahrzeuge bei Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 höchstens zehn Jahre steuerbefreit, spätestens aber bis einschließlich 31. Dezember 2035. Nach Ablauf berechnet sich die Steuer nach der zulässigen Gesamtmasse; der Betrag wird anschließend um 50 % ermäßigt.

Der amtliche BMF-Rechner ergibt für 2.200 kg nach Ende der Befreiung 62 EUR pro Jahr. Plug-in-Hybride sind keine reinen Elektrofahrzeuge und werden nach der Verbrenner-Pkw-Regel berechnet.

Grenzen des Rechners

  • Verbrenner-Pkw vor 1. Juli 2009 brauchen die Emissionsklasse und werden nicht berechnet.
  • Saisonkennzeichen, H-Kennzeichen, Motorräder, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge und Fahrzeuge über 3.500 kg sind nicht enthalten.
  • Individuelle Befreiungen und Ermäßigungen, etwa wegen Schwerbehinderung, werden nicht angewendet.
  • Bei technisch umgerüsteten Elektrofahrzeugen kann statt der ursprünglichen Erstzulassung das amtliche Feststellungsdatum maßgeblich sein.
  • Rechtlich verbindlich ist allein der Bescheid des zuständigen Hauptzollamts.

Quellen und Stand: § 9 KraftStG, § 3d KraftStG, Zoll-Übersicht zur CO₂-Besteuerung und amtlicher BMF-Kfz-Steuer-Rechner. Gesetzesstand nach Änderung vom 22. Dezember 2025; fachlich geprüft am 14. Juli 2026.

Häufig gestellte Fragen

Welche Pkw kann der Rechner berechnen?
Der Rechner bildet gewöhnliche Pkw mit Benzin- oder Dieselmotor ab Erstzulassung 1. Juli 2009 sowie reine Elektro-Pkw bis 3.500 kg ab. Ältere Verbrenner benötigen zusätzlich die Emissionsklasse und gehören deshalb nicht zum vereinfachten Rechner.
Welcher CO2-Freibetrag gilt für mein Auto?
Für Erstzulassungen von Juli 2009 bis Ende 2011 bleiben 120 g/km frei, für 2012 und 2013 sind es 110 g/km und von 2014 bis 2020 95 g/km. Ab 2021 gilt ebenfalls eine Schwelle von 95 g/km, darüber aber der progressive Sechs-Stufen-Tarif.
Warum wird die Pkw-Jahressteuer auf volle Euro abgerundet?
Die Zoll-Übersicht zur CO2-orientierten Pkw-Besteuerung weist die Jahressteuer nach Addition von Hubraum- und CO2-Betrag auf volle Euro abgerundet aus. Deshalb werden aus 108,60 EUR rechnerischer Summe 108 EUR festzusetzende Jahressteuer.
Wie lange sind reine Elektroautos steuerbefreit?
Reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2030 sind höchstens zehn Jahre ab Erstzulassung befreit, längstens bis einschließlich 31. Dezember 2035. Ein Halterwechsel verbraucht die verbleibende Befreiung nicht.
Wie werden Elektroautos nach der Befreiung besteuert?
Danach gilt ein Gewichtstarif je angefangene 200 kg mit Stufen bis 2.000, 3.000 und 3.500 kg. Die daraus berechnete Steuer wird für reine Elektrofahrzeuge um 50 % ermäßigt und anschließend auf volle Euro abgerundet.

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