Finanzglossar
Wichtige Finanzbegriffe verstaendlich erklaert — von Abfindung bis Tilgung. Jeder Begriff verlinkt auf die passenden Rechner fuer Ihre eigene Berechnung.
A
Abfindung
Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sie wird häufig im Rahmen von Aufhebungsverträgen oder betriebsbedingten Kündigungen vereinbart. Steuerlich kann die Fünftelregelung angewendet werden, um die Steuerlast zu reduzieren.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung sichert Arbeitnehmer gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit ab und finanziert das Arbeitslosengeld I. Der Beitragssatz beträgt 2,6%, jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Beitragspflicht besteht bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
B
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb der BBG wird nicht mehr verbeitragt. Es gibt unterschiedliche Grenzen für Renten-/Arbeitslosenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung.
Bruttolohn
Der Bruttolohn ist das vereinbarte Gehalt vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Er umfasst das Grundgehalt sowie variable Vergütungsbestandteile wie Boni, Zulagen und Überstundenvergütung. Er bildet die Grundlage für die Berechnung aller Abzüge.
D
E
Effektivzins
Der effektive Jahreszins umfasst alle Kosten eines Kredits — Sollzins, Bearbeitungsgebühren und andere Nebenkosten — und ermöglicht so den Vergleich verschiedener Kreditangebote. Banken sind gesetzlich verpflichtet, den Effektivzins anzugeben (§ 6 PAngV).
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer ist die wichtigste direkte Steuer in Deutschland und wird progressiv auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Der Eingangssteuersatz beträgt 14%, der Spitzensteuersatz 42% und ab ca. 277.826 EUR greift die Reichensteuer von 45%. Das Existenzminimum (Grundfreibetrag) bleibt steuerfrei.
Elterngeld
Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Basiselterngeld beträgt 65–67% des Nettoeinkommens (max. 1.800 EUR), ElterngeldPlus die Hälfte über den doppelten Zeitraum. Es wird maximal 14 Monate gezahlt (Partnermonate).
Erbschaftssteuer
Die Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb von Todes wegen erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I–III) und der Höhe des Erbes nach Abzug von Freibeträgen. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 EUR, Kinder von 400.000 EUR.
F
G
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn von Gewerbebetrieben erhoben. Der Steuermessbetrag (3,5% des Gewerbeertrags) wird mit dem kommunalen Hebesatz multipliziert. Einzelunternehmer und Personengesellschaften haben einen Freibetrag von 24.500 EUR. Die Gewerbesteuer wird teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet.
Grunderwerbsteuer
Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (z.B. Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein). Sie ist Teil der Kaufnebenkosten und wird vom Käufer getragen.
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt und das Existenzminimum sichern soll. Er wird jährlich angepasst und beträgt 2026 voraussichtlich 11.784 EUR für Ledige und 23.568 EUR für zusammenveranlagte Ehepaare.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer auf Grundbesitz, die von der Gemeinde erhoben wird. Seit der Reform 2025 berechnen die Bundesländer sie nach unterschiedlichen Modellen (Bundesmodell, Flächenmodell, Bodenwertmodell etc.). Die Steuer ergibt sich aus: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x kommunaler Hebesatz.
H
K
Kapitalertragssteuer
Die Kapitalertragssteuer (Abgeltungssteuer) besteuert Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne pauschal mit 25% plus Soli und ggf. Kirchensteuer. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (2.000 EUR für Ehepaare) bleibt steuerfrei.
Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Sie wird automatisch vom Arbeitgeber einbehalten.
Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7%). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten hälftig. Die Beitragspflicht besteht bis zur Beitragsbemessungsgrenze von ca. 5.175 EUR/Monat.
Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit bei vorübergehendem Arbeitsausfall. Es beträgt 60% der Nettoentgeltdifferenz (67% mit Kind) und wird für maximal 12 Monate gezahlt. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt.
M
Midijob
Ein Midijob liegt vor, wenn das monatliche Arbeitsentgelt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR liegt (Übergangsbereich). Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, erwerben aber volle Rentenansprüche. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitragsanteil.
Minijob
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 556 EUR. Der Arbeitnehmer ist grundsätzlich von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern befreit (außer freiwillige Rentenversicherung). Der Arbeitgeber zahlt pauschale Abgaben von ca. 28%.
N
P
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer. Sie wird unabhängig vom Verkehrsmittel als Werbungskosten gewährt und mindert das zu versteuernde Einkommen.
Pflegeversicherung
Die soziale Pflegeversicherung deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt 3,4%, kinderlose Personen über 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6%. Ab dem zweiten Kind gibt es Abschläge von je 0,25% (maximal 1,0% Gesamtabschlag).
R
S
Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 fällt er für ca. 90% der Steuerzahler weg. Erst ab einer Einkommensteuer von ca. 18.130 EUR (Alleinstehende) bzw. 36.260 EUR (Verheiratete) wird der Soli fällig, mit einer Milderungszone.
Sondertilgung
Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche, außerplanmäßige Rückzahlung eines Kredits neben den regulären Raten. Viele Kreditverträge erlauben jährliche Sondertilgungen von 5–10% der Darlehenssumme. Sie reduziert die Restschuld, verkürzt die Gesamtlaufzeit und senkt die Zinskosten erheblich.
Sparerpauschbetrag
Der Sparerpauschbetrag ist ein jährlicher Freibetrag für Kapitalerträge. Bis zu 1.000 EUR (2.000 EUR bei zusammenveranlagten Ehepaaren) bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei. Er wird über einen Freistellungsauftrag bei der Bank beantragt.
Steuerklasse
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (I–VI), die die Höhe der monatlichen Lohnsteuer bestimmen. Klasse I für Ledige, II für Alleinerziehende, III und V für Ehepaare (kombiniert), IV für Ehepaare (beide gleich), VI für Zweitjob. Die Steuerklasse beeinflusst nur den monatlichen Abzug, nicht die endgültige Jahressteuer.
T
Finanzbegriffe verstehen
Unser Finanzglossar erklaert die wichtigsten Begriffe aus den Bereichen Steuern, Gehalt, Kredit, Sozialversicherung und Immobilien in verstaendlicher Sprache. Jeder Eintrag enthaelt eine praezise Definition, ein praxisnahes Beispiel und Verlinkungen zu den passenden Rechnern, mit denen Sie Ihre individuelle Situation berechnen koennen.
Das Glossar wird regelmaessig aktualisiert und um neue Begriffe erweitert. Sollte ein Begriff fehlen, den Sie hier erwarten, schreiben Sie uns gerne.