Kapitalertragsteuer-Rechner
Berechnen Sie die Abgeltungsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — mit Sparerpauschbetrag.
Detaillierte Aufstellung
Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer
In Deutschland werden Kapitalerträge — also Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — seit 2009 pauschal mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert (§ 32d EStG). Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Abgeltungsteuer) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 % bzw. 9 % der Abgeltungsteuer). Die Gesamtbelastung liegt damit bei 26,375 % ohne Kirchensteuer bzw. bis zu 27,995 % mit Kirchensteuer.
So funktioniert der Kapitalertragsteuer-Rechner
Der Rechner berechnet die Steuerbelastung auf Ihre Kapitalerträge unter Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags von 1.000 € pro Person (2.000 € für zusammenveranlagte Ehepaare). Nur Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag werden besteuert. Der Rechner ermittelt die Abgeltungsteuer, den Soli und ggf. die Kirchensteuer und zeigt Ihren Nettoertrag nach Steuern. Optional können Sie prüfen, ob die Günstigerprüfung (Versteuerung zum persönlichen Steuersatz) vorteilhafter wäre.
Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG
Wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, können Sie die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Versteuerung Ihrer Kapitalerträge zum individuellen Einkommensteuersatz günstiger ist als die pauschale Abgeltungsteuer. Dies lohnt sich in der Regel bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 20.000 € (Ledige) bzw. 40.000 € (Verheiratete). Die Differenz wird erstattet.
Praktisches Beispiel
Thomas hat Kapitalerträge von 5.000 € (Zinsen und Dividenden). Er ist ledig, konfessionslos und hat einen Freistellungsauftrag von 1.000 €. Steuerpflichtige Erträge: 5.000 - 1.000 = 4.000 €. Abgeltungsteuer: 25 % von 4.000 = 1.000 €. Solidaritätszuschlag: 5,5 % von 1.000 = 55 €. Gesamtsteuer: 1.055 €. Nettoertrag: 5.000 - 1.055 = 3.945 €. Die effektive Steuerbelastung auf den Gesamtertrag beträgt 21,1 % (durch den Sparerpauschbetrag weniger als der nominale Satz von 26,375 %).
Aktiengewinne und Verlustverrechnung
Kursgewinne aus Aktienverkäufen unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden (Aktienverlusttopf). Verluste aus anderen Kapitalerträgen (z. B. Zinsen) können dagegen mit allen Kapitalerträgen außer Aktiengewinnen verrechnet werden. Nicht verrechnete Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen. Weitere Informationen bietet das Bundeszentralamt für Steuern.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2026?
25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag = 26,375 %. Mit Kirchensteuer (8-9 %) liegt die Gesamtbelastung bei bis zu 27,995 %.
Was ist der Sparerpauschbetrag?
Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare). Kapitalerträge bis zu diesem Betrag sind steuerfrei. Sie müssen einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einrichten.
Lohnt sich die Günstigerprüfung für mich?
Die Günstigerprüfung lohnt sich, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 % liegt — in der Regel bei einem zu versteuernden Einkommen unter ca. 20.000 € (Ledige) oder 40.000 € (Ehepaare).
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Grundsätzlich nicht, da die Abgeltungsteuer direkt von der Bank einbehalten wird. Sie sollten Kapitalerträge aber angeben, wenn Sie die Günstigerprüfung beantragen, Verluste verrechnen oder Erträge aus dem Ausland haben.
Wie werden Kryptowährungen besteuert?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Bei Verkauf innerhalb eines Jahres gilt die persönliche Einkommensteuer (nicht die Abgeltungsteuer) mit einer Freigrenze von 1.000 €.
Kann ich Aktienverluste mit Dividenden verrechnen?
Nein, Verluste aus Aktienverkäufen können nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden. Andere Kapitalverluste (z. B. aus Anleihen) können mit allen Kapitalerträgen außer Aktiengewinnen verrechnet werden.
Wird Kirchensteuer automatisch auf Kapitalerträge abgeführt?
Ja, seit 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch von der Bank abgeführt (Kirchensteuerabzugsverfahren). Sie können dem beim Bundeszentralamt für Steuern widersprechen, müssen dann aber die Kirchensteuer selbst in der Steuererklärung angeben.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.