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Abfindungsrechner

Berechnen Sie die Steuer auf Ihre Abfindung und den Nettobetrag — mit und ohne Fünftelregelung.

Netto-Abfindung
19.001,62 €
nach Steuern
Steuer auf Abfindung
10.998,38 €
mit Fünftelregelung
Effektiver Steuersatz
36,7 %
auf die Abfindung

Detaillierte Aufstellung

Abfindung (brutto)30.000,00 €
Einkommensteuer- 10.425,00 €
Solidaritätszuschlag- 573,38 €
Steuern gesamt- 10.998,38 €
Netto-Abfindung19.001,62 €

Fünftelregelung (§ 34 EStG)

Die Fünftelregelung mildert die Steuerprogression bei Abfindungen. Dabei wird ein Fünftel der Abfindung zum regulären Einkommen addiert, die Steuerdifferenz ermittelt und mit 5 multipliziert. Dies führt zu einer niedrigeren Steuerbelastung als die reguläre Besteuerung. Auf Abfindungen fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an.

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Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht, sie wird jedoch häufig im Rahmen von Aufhebungsverträgen, Sozialplänen oder gerichtlichen Vergleichen vereinbart. Als Faustregel gilt ein halbes bis volles Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Die Abfindung unterliegt der Einkommensteuer, ist aber sozialversicherungsfrei.

So funktioniert der Abfindungsrechner

Der Rechner ermittelt die Steuerbelastung auf Ihre Abfindung unter Berücksichtigung der Fünftelregelung (§ 34 EStG). Diese Begünstigungsregelung sorgt dafür, dass die außerordentliche Einnahme nicht mit dem vollen Grenzsteuersatz besteuert wird. Stattdessen wird so getan, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufließen. Die Steuer auf ein Fünftel wird berechnet und dann mit fünf multipliziert. Da der Einkommensteuertarif progressiv ist, führt dies in vielen Fällen zu einer erheblichen Steuerersparnis.

Die Fünftelregelung im Detail

Seit 2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet, sondern erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Das bedeutet: Der Arbeitgeber zieht zunächst die volle Lohnsteuer auf die Abfindung ab. Die Ermäßigung durch die Fünftelregelung erhalten Sie erst bei der Steuererklärung als Erstattung. Dies ist besonders wichtig für die Liquiditätsplanung.

Praktisches Beispiel

Stefan hat ein Jahresbruttogehalt von 48.000 € (Steuerklasse I, keine Kirchensteuer) und erhält eine Abfindung von 60.000 €. Ohne Fünftelregelung würde sein zu versteuerndes Einkommen 108.000 € betragen — die Steuer auf die Abfindung läge bei ca. 21.500 €. Mit Fünftelregelung wird zunächst die Steuer auf 48.000 € ermittelt (ca. 9.700 €), dann die Steuer auf 48.000 € + 12.000 € (ein Fünftel) = 60.000 € (ca. 13.200 €). Die Differenz (3.500 €) wird mit 5 multipliziert = 17.500 €. Stefan spart durch die Fünftelregelung ca. 4.000 € Steuern.

Tipps zur Steueroptimierung

Die Fünftelregelung wirkt am stärksten, wenn Ihr reguläres Einkommen im Jahr des Abfindungszuflusses niedrig ist. Strategien sind: die Abfindung ins Folgejahr verschieben (wenn dort weniger Einkommen zu erwarten ist), Sonderausgaben wie Altersvorsorgebeiträge maximieren oder das Arbeitsverhältnis zum Jahresende beenden. Weitere Informationen bietet das Bundesfinanzministerium.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird eine Abfindung versteuert?

Abfindungen unterliegen der Einkommensteuer, sind aber sozialversicherungsfrei. Durch die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Steuerlast gemindert werden, indem die Abfindung rechnerisch auf fünf Jahre verteilt wird.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Ermäßigung für außerordentliche Einkünfte. Die Steuer wird so berechnet, als würde die Abfindung über fünf Jahre verteilt zufließen. Seit 2025 wird sie nur noch in der Steuererklärung angewendet, nicht mehr beim Lohnsteuerabzug.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung?

Als Faustregel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 10 Jahren und 4.000 € Bruttogehalt wären das ca. 20.000 €. Die tatsächliche Höhe ist aber Verhandlungssache.

Muss ich auf die Abfindung Sozialversicherung zahlen?

Nein, echte Abfindungen wegen des Verlusts des Arbeitsplatzes sind sozialversicherungsfrei. Es fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung an.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Grundsätzlich nicht. Allerdings kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld eintreten, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst beendet oder einem Aufhebungsvertrag zugestimmt haben.

Kann ich die Abfindung in die Altersvorsorge einzahlen?

Ja, Sie können einen Teil der Abfindung steuerbegünstigt in eine betriebliche Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse) einzahlen. Dies reduziert die steuerliche Belastung zusätzlich.

Gilt die Fünftelregelung automatisch?

Nein, seit 2025 müssen Sie die Fünftelregelung in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Das Finanzamt prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen (außerordentliche Einkünfte, Zusammenballung).

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.