Einkommensteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach dem progressiven deutschen Steuertarif — Grund- und Splittingtarif.
Steuer nach Zonen
Der progressive Einkommensteuertarif
Die Einkommensteuer in Deutschland folgt einem progressiven Tarif gemäß § 32a EStG. Das bedeutet: Der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen. Es gibt fünf Tarifzonen: die Nullzone (bis zum Grundfreibetrag von 12.096 € für 2026), die erste Progressionszone (14-24 %), die zweite Progressionszone (24-42 %), die Proportionalzone mit dem Spitzensteuersatz von 42 % und die sogenannte „Reichensteuer" von 45 % ab ca. 277.826 €.
So funktioniert der Einkommensteuer-Rechner
Der Rechner berechnet Ihre Einkommensteuer auf Basis des zu versteuernden Einkommens (zvE). Das zvE ergibt sich aus Ihren Einkünften abzüglich Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlicher Belastungen und Freibeträge. Der Rechner wendet die offizielle Steuerformel des § 32a EStG an und zeigt den Grenzsteuersatz (auf den letzten verdienten Euro) und den Durchschnittssteuersatz (tatsächliche Steuerbelastung in Prozent).
Grundtarif vs. Splittingtarif
Zusammenveranlagte Ehepaare profitieren vom Splittingtarif: Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert, die Steuer für die Hälfte berechnet und dann verdoppelt. Dies ist besonders vorteilhaft bei ungleichen Einkommen, da die Progression gemildert wird. Der Splittingvorteil kann bei großem Einkommensunterschied bis zu ca. 16.500 € pro Jahr betragen.
Praktisches Beispiel
Markus hat ein zu versteuerndes Einkommen von 50.000 € (ledig, Grundtarif). Die Berechnung: Auf die ersten 12.096 € entfällt keine Steuer (Grundfreibetrag). Auf den Bereich von 12.097 € bis 17.443 € steigt der Grenzsteuersatz linear von 14 % auf 24 %. Von 17.444 € bis 66.761 € steigt er linear von 24 % auf 42 %. Markus' Einkommensteuer beträgt ca. 11.076 € — das ist ein Durchschnittssteuersatz von 22,15 % bei einem Grenzsteuersatz von ca. 38 %. Sein Solidaritätszuschlag entfällt, da seine Steuer unter der Freigrenze liegt.
Abzugsfähige Posten
Um das zu versteuernde Einkommen zu senken, können Sie zahlreiche Ausgaben geltend machen: Werbungskosten (Pauschale 1.230 € oder tatsächliche Kosten), Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Spenden, Kirchensteuer), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflegekosten) und Freibeträge (Kinderfreibetrag 9.312 € pro Kind, Alleinerziehendenfreibetrag). Die amtlichen Steuerformeln und Tabellen finden Sie beim BMF-Steuerrechner.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 12.096 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer.
Was ist der Unterschied zwischen Grenz- und Durchschnittssteuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Der Durchschnittssteuersatz ist die tatsächliche Steuerbelastung geteilt durch das gesamte Einkommen. Bei 50.000 € zvE: Grenzsteuersatz ca. 38 %, Durchschnittssteuersatz ca. 22 %.
Was ist der Splittingtarif?
Der Splittingtarif steht zusammenveranlagten Ehepaaren/Lebenspartnern zu. Das gemeinsame Einkommen wird halbiert, die Steuer darauf berechnet und verdoppelt. Dies spart Steuern bei ungleichen Einkommen.
Ab welchem Einkommen zahlt man den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 66.761 €. Die 'Reichensteuer' von 45 % gilt ab ca. 277.826 €.
Welche Einkünfte werden besteuert?
Deutschland kennt 7 Einkunftsarten: nichtselbstständige Arbeit, selbstständige Arbeit, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte (z. B. Renten).
Wie kann ich meine Steuerlast senken?
Durch Werbungskosten über der Pauschale (1.230 €), Sonderausgaben (Altersvorsorge, Spenden), außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Pflicht besteht bei Steuerklasse III/V, Nebeneinkünften über 410 €, Lohnersatzleistungen über 410 € (z.B. Kurzarbeitergeld) oder auf Aufforderung des Finanzamts. Freiwillig lohnt es sich fast immer — im Schnitt gibt es ca. 1.100 € zurück.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.