Einkommensteuer Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer nach ยง32a EStG โ€” mit Grundfreibetrag, Soli und Kirchensteuer.

ยง32a EStG 2026. Alle Tarifzonen und Formeln aktuell.

So berechnen wir die Einkommensteuer 2026

Die Einkommensteuer wird nach §32a EStG in funf Tarifzonen berechnet. Der Steuersatz steigt progressiv — je hoher das Einkommen, desto hoher der Grenzsteuersatz.

Die 5 Tarifzonen 2026

ZonezvE bisGrenzsteuersatz
Grundfreibetrag12.348 EUR0%
Progressionszone 117.799 EUR14-24%
Progressionszone 269.878 EUR24-42%
Spitzensteuersatz277.825 EUR42%
Reichensteuerdaruber45%

Tarifformeln nach §32a EStG

Die Einkommensteuer wird anhand folgender Formeln berechnet, wobei zvE das zu versteuernde Einkommen bezeichnet:

ZonezvE-BereichFormel
10 – 12.348 EURSteuer = 0
212.349 – 17.799 EURy = (zvE − 12.348) / 10.000
Steuer = (914,51 · y + 1.400) · y
317.800 – 69.878 EURz = (zvE − 17.799) / 10.000
Steuer = (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87
469.879 – 277.825 EURSteuer = 0,42 · zvE − 11.135,63
5ab 277.826 EURSteuer = 0,45 · zvE − 19.470,38

Hinweis: Das Ergebnis wird auf volle Euro abgerundet (§32a Abs. 1 Satz 6 EStG).

Durchschnittssteuersatze (Einzelveranlagung, nur ESt)

Die folgende Tabelle zeigt den Durchschnittssteuersatz — also den Anteil der Einkommensteuer am zu versteuernden Einkommen — fur verschiedene Einkommenshohen:

zvEEStDurchschnittssteuersatz
15.000 EUR435 EURca. 2,9%
40.000 EUR7.209 EURca. 18,0%
60.000 EUR14.233 EURca. 23,7%
100.000 EUR30.864 EURca. 30,9%

Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung)

Beim Ehegattensplitting nach §32a Abs. 5 EStG wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner halbiert. Auf die Halfte wird der normale Einkommensteuertarif angewendet. Die so ermittelte Steuer wird anschliessend verdoppelt.

Das Splittingverfahren ist besonders vorteilhaft bei unterschiedlich hohen Einkommen der Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner. Je groesser der Einkommensunterschied, desto hoher der Splittingvorteil. Bei gleich hohen Einkommen bringt das Splitting keinen Vorteil gegenuber der Einzelveranlagung.

Praktisches Beispiel

Zu versteuerndes Einkommen: 50.000 EUR (Einzelveranlagung, KiSt 9%):

  • Einkommensteuer: 10.548 EUR (Zone 3, z = 3,2201)
  • Solidaritatszuschlag: 0 EUR (unter Freigrenze von 20.350 EUR)
  • Kirchensteuer: 949 EUR (9% der ESt)
  • Gesamtbelastung: 11.497 EUR (23,0%)

Haufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag betragt 2026 12.348 EUR (Einzelveranlagung) bzw. 24.696 EUR (Zusammenveranlagung). Bis zu diesem Betrag fallt keine Einkommensteuer an.
Wie wird die Einkommensteuer berechnet?
Die ESt wird nach ยง32a EStG in 5 Tarifzonen berechnet: Grundfreibetrag (0%), Progressionszone 1 (14-24%), Progressionszone 2 (24-42%), Spitzensteuersatz (42%) und Reichensteuer (45%).
Was ist der Splittingtarif?
Beim Splittingtarif (Zusammenveranlagung) wird das gemeinsame Einkommen halbiert, darauf die ESt berechnet und das Ergebnis verdoppelt. Das ist besonders vorteilhaft bei unterschiedlich hohen Einkommen.
Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz?
Der Spitzensteuersatz von 42% greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 EUR. Die Reichensteuer von 45% gilt ab 277.826 EUR.
Wie hoch ist der Solidaritatszuschlag 2026?
Der Soli betragt 5,5% der ESt, aber erst ab einer Freigrenze von 20.350 EUR ESt (Einzel) bzw. 40.700 EUR (Zusammen). Darunter fallt kein Soli an. In der Milderungszone steigt er schrittweise an.
Wann muss ich eine Steuererklarung abgeben?
Pflicht besteht u.a. bei: Steuerklasse III/V oder IV+Faktor, Nebeneinkรผnften uber 410 EUR, Lohnersatzleistungen uber 410 EUR, oder auf Aufforderung des Finanzamts. Freiwillig lohnt es sich fast immer.

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