Brutto-Netto-Rechner
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt — mit Steuerklasse, Kirchensteuer und Sozialabgaben.
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Jahreswerte
So funktioniert der Brutto-Netto-Rechner
Der Brutto-Netto-Rechner berechnet Ihr tatsächliches Nettogehalt aus Ihrem Bruttogehalt unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Abzüge. Dazu gehören die Lohnsteuer (abhängig von Ihrer Steuerklasse), der Solidaritätszuschlag, die Kirchensteuer (falls zutreffend) sowie die Sozialversicherungsbeiträge für Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
In Deutschland wird die Lohnsteuer nach dem progressiven Einkommensteuertarif berechnet. Das bedeutet: Je höher Ihr Einkommen, desto höher der prozentuale Steuersatz. Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.096 Euro pro Jahr — bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer. Darüber steigt der Grenzsteuersatz von 14 % bis maximal 45 % (Spitzensteuersatz ab ca. 277.826 Euro).
Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt maßgeblich die Höhe Ihrer Lohnsteuer. Steuerklasse I gilt für Ledige und Geschiedene. Steuerklasse III ist für Verheiratete mit höherem Einkommen vorteilhaft, während der Partner in Steuerklasse V eingestuft wird. Steuerklasse IV bietet sich an, wenn beide Partner ähnlich verdienen. Seit 2023 können Ehepaare zudem das Faktorverfahren (Steuerklasse IV mit Faktor) nutzen, um die Steuerlast gerechter zu verteilen.
Sozialversicherungsbeiträge 2026
Neben der Lohnsteuer werden folgende Sozialabgaben vom Bruttogehalt abgezogen: Die Krankenversicherung beträgt 14,6 % (je zur Hälfte Arbeitnehmer/Arbeitgeber) plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,5 %. Die Rentenversicherung liegt bei 18,6 %, die Arbeitslosenversicherung bei 2,6 % und die Pflegeversicherung bei 3,4 % (kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen einen Zuschlag von 0,6 %).
Praktisches Beispiel
Maria verdient 3.500 € brutto im Monat in Steuerklasse I, ist konfessionslos und hat ein Kind. Ihre monatlichen Abzüge setzen sich wie folgt zusammen: Lohnsteuer ca. 395 €, Rentenversicherung 325,50 €, Krankenversicherung ca. 297,50 € (inkl. Zusatzbeitrag), Arbeitslosenversicherung 45,50 € und Pflegeversicherung 51,63 €. Ihr Nettogehalt beträgt somit ca. 2.385 €. Durch Kinderfreibeträge und den Wegfall der Kirchensteuer fallen die Abzüge geringer aus als bei einem kinderlosen, kirchensteuerpflichtigen Arbeitnehmer.
Wichtige Hinweise
Die Berechnung basiert auf den aktuellen Steuertabellen und Beitragssätzen für 2026. Beachten Sie, dass geldwerte Vorteile, Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte oder vermögenswirksame Leistungen das Ergebnis beeinflussen können. Für die exakte Berechnung empfehlen wir den Abgleich mit Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung. Offizielle Steuertabellen finden Sie beim Bundesministerium der Finanzen.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Netto bleibt von meinem Brutto?
Das hängt von Ihrer Steuerklasse, Ihrem Bundesland, der Kirchensteuerpflicht und der Anzahl Ihrer Kinder ab. Als Faustregel bleiben bei Steuerklasse I etwa 60-67 % des Bruttogehalts als Netto übrig.
Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?
Ledige erhalten automatisch Steuerklasse I. Verheiratete können zwischen III/V und IV/IV (ggf. mit Faktor) wählen. Bei deutlichem Einkommensunterschied lohnt sich III/V, bei ähnlichen Gehältern IV/IV.
Was ändert sich 2026 beim Brutto-Netto?
Der Grundfreibetrag wurde auf 12.096 € angehoben. Zudem steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen auf 2,5 %. Die Beitragsbemessungsgrenzen wurden ebenfalls angepasst.
Wird der Solidaritätszuschlag noch abgezogen?
Seit 2021 zahlen rund 90 % der Arbeitnehmer keinen Solidaritätszuschlag mehr. Er fällt erst ab einer Einkommensteuer von ca. 18.130 € (Ledige) bzw. 36.260 € (Verheiratete) an.
Wie wirkt sich die Kirchensteuer auf mein Netto aus?
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern und Baden-Württemberg) bzw. 9 % (übrige Bundesländer) der Lohnsteuer. Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € in Steuerklasse I sind das ca. 32-36 € weniger Netto pro Monat.
Was sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt 2026 bei 8.050 € monatlich (West). Für die Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie 5.512,50 € monatlich.
Kann ich mein Nettogehalt erhöhen ohne Gehaltserhöhung?
Ja, durch Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte (z. B. Werbungskosten, Fahrtkosten), Steuerklassenwechsel bei Verheirateten oder steuerfreie Arbeitgeberleistungen wie Jobticket oder Sachbezüge.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.