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Midijob-Rechner

Berechnen Sie die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich (520,01 – 2.000 €).

Übergangsbereich: 520,01 bis 2.000 EUR

Nettogehalt
974,58 €
pro Monat
Arbeitnehmer-Beitrag
208,34 €
reduzierte SV-Beiträge
Arbeitgeber-Beitrag
243,96 €
voller Beitragssatz

Detaillierte Aufstellung

Bruttolohn1.200,00 €
Lohnsteuer- 17,08 €
Arbeitnehmer-SV-Beitrag- 208,34 €
Nettogehalt974,58 €
Arbeitgeber-SV-Beitrag243,96 €

Übergangsbereich (Midijob)

Im Übergangsbereich (520,01 bis 2.000 EUR) zahlen Arbeitnehmer reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber zahlt den vollen Beitragssatz auf das tatsächliche Bruttoentgelt. Die Ersparnis ist am größten knapp über der Minijob-Grenze und gleicht sich bei 2.000 EUR dem regulären Beitrag an.

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Was ist der Übergangsbereich (Midijob)?

Der Übergangsbereich — umgangssprachlich Midijob genannt — umfasst Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 2.000 Euro. In diesem Bereich profitieren Arbeitnehmer von reduzierten Sozialversicherungsbeiträgen, die gleitend von einem niedrigen Satz auf den regulären Arbeitnehmeranteil ansteigen. Diese Regelung wurde 2019 eingeführt (damals Gleitzone bis 1.300 €) und 2022 auf den heutigen Bereich bis 2.000 € erweitert.

So funktioniert der Midijob-Rechner

Der Rechner ermittelt Ihre tatsächlichen Sozialversicherungsbeiträge auf Basis der beitragspflichtigen Einnahme (bE). Diese wird nicht direkt aus dem tatsächlichen Entgelt berechnet, sondern über eine Formel, die sicherstellt, dass Arbeitnehmer am unteren Rand des Übergangsbereichs nur minimale Beiträge zahlen. Die Formel für die beitragspflichtige Einnahme lautet: bE = F × 520 + ([2.000 / (2.000 - 520)] - [520 / (2.000 - 520)] × F) × (AE - 520), wobei F der Faktor und AE das Arbeitsentgelt ist. Der Faktor F wird jährlich angepasst und liegt 2026 bei ca. 0,6847.

Vorteile des Midijobs

Der zentrale Vorteil: Arbeitnehmer zahlen deutlich weniger Sozialabgaben als bei einer regulären Beschäftigung, erwerben aber trotzdem volle Rentenansprüche basierend auf dem tatsächlichen Entgelt (nicht der reduzierten bE). Dies war nicht immer so — erst seit 2019 werden die Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Verdienstes berechnet. Der Arbeitgeber zahlt hingegen den normalen Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzüglich des reduzierten Arbeitnehmeranteils.

Praktisches Beispiel

Lisa arbeitet in Teilzeit und verdient 1.200 € brutto im Monat. Ohne den Übergangsbereich müsste sie den regulären Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen zahlen (ca. 20 % = 240 €). Dank der Midijob-Regelung liegt ihre beitragspflichtige Einnahme bei nur ca. 1.015 €, und ihr Arbeitnehmeranteil beträgt etwa 160 € statt 240 €. Sie spart somit rund 80 € monatlich, erhält aber volle Rentenansprüche auf Basis der vollen 1.200 €. Zusammen mit der Lohnsteuer (abhängig von der Steuerklasse) ergibt sich ein Nettolohn von ca. 960-1.000 €.

Wichtige Hinweise

Die Midijob-Regelung gilt nicht für Auszubildende, Praktikanten oder Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr. Auch bei mehreren Beschäftigungen wird geprüft, ob das Gesamtentgelt den Übergangsbereich überschreitet. Die Berechnung basiert auf den Beitragssätzen und dem Faktor F für 2026. Offizielle Informationen finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung bis 520 € monatlich, die weitgehend steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Ein Midijob liegt im Übergangsbereich von 520,01 bis 2.000 € mit reduzierten, aber steigenden Sozialabgaben.

Wie viel spare ich im Übergangsbereich?

Die Ersparnis hängt vom Verdienst ab. Bei 800 € brutto sparen Sie ca. 70 € monatlich gegenüber dem regulären Beitragssatz. Je näher Sie an 2.000 € kommen, desto geringer wird der Vorteil.

Bekomme ich volle Rentenansprüche im Midijob?

Ja, seit Juli 2019 werden Rentenansprüche auf Basis des tatsächlichen Arbeitsentgelts berechnet, nicht auf Basis der reduzierten beitragspflichtigen Einnahme.

Muss ich als Midijobber Steuern zahlen?

Ja, im Gegensatz zum Minijob unterliegt der Midijob der regulären Besteuerung nach Steuerklasse. Je nach Steuerklasse und Freibeträgen kann die Lohnsteuer aber gering ausfallen oder sogar entfallen.

Was passiert, wenn mein Gehalt über 2.000 € steigt?

Sobald Ihr regelmäßiges Entgelt dauerhaft über 2.000 € liegt, gelten die normalen Sozialversicherungsbeiträge. Ein gelegentliches Überschreiten (z. B. durch Einmalzahlungen) ist unschädlich, wenn das regelmäßige Entgelt unter 2.000 € bleibt.

Kann ich den Übergangsbereich freiwillig verlassen?

Ja, Sie können auf die Anwendung des Übergangsbereichs verzichten und den regulären Arbeitnehmeranteil zahlen. Dies ist aber selten sinnvoll, da Sie im Übergangsbereich trotzdem volle Rentenansprüche erwerben.

Gilt der Übergangsbereich auch für Beamte?

Nein, Beamte, Soldaten und andere von der Sozialversicherung befreite Personengruppen können den Übergangsbereich nicht nutzen, da sie keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.