Mindestlohn-Rechner
Berechnen Sie Ihr Monats- und Jahresgehalt auf Basis des gesetzlichen Mindestlohns 2026.
Gesetzlicher Mindestlohn 2026: 12,82 €/Std.
Detaillierte Aufstellung
Hinweis zum Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit 2025 12,82 € pro Stunde. Er gilt für alle Arbeitnehmer über 18 Jahre (Ausnahmen: Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten, Pflichtpraktika, Auszubildende). Bei einem Vollzeitjob (40 Std./Woche) ergibt sich ein Bruttogehalt von 2.220,42 € pro Monat. Der Monatslohn wird mit 4,33 Wochen pro Monat berechnet (52 Wochen / 12 Monate).
Der gesetzliche Mindestlohn 2026
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Er wird von der Mindestlohnkommission regelmäßig überprüft und angepasst. Der Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren — unabhängig von Branche, Region oder Beschäftigungsart. Seit der Einführung 2015 (damals 8,50 €) wurde er schrittweise erhöht: 2022 auf 12,00 € (per Gesetz), 2024 auf 12,41 € und 2025 auf 12,82 €.
So funktioniert der Mindestlohn-Rechner
Der Rechner berechnet aus dem aktuellen Mindestlohn und Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit das monatliche und jährliche Bruttogehalt. Die Umrechnung erfolgt mit dem Faktor 4,348 (durchschnittliche Wochen pro Monat): Monatslohn = Stundenlohn × Wochenstunden × 4,348. So ergibt sich bei einer 40-Stunden-Woche ein Monatsbruttogehalt von 12,82 × 40 × 4,348 = ca. 2.229 €. Der Rechner zeigt auch, ob Ihr aktuelles Gehalt über oder unter dem Mindestlohn liegt.
Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren, einschließlich Minijobber, Teilzeitkräfte und ausländische Arbeitnehmer in Deutschland. Ausnahmen bestehen für: Auszubildende (eigene Mindestausbildungsvergütung), Pflichtpraktikanten, freiwillige Praktikanten unter 3 Monaten, Langzeitarbeitslose in den ersten 6 Monaten einer Beschäftigung und ehrenamtlich Tätige. Branchenspezifische Mindestlöhne (z. B. Bau, Pflege, Elektrohandwerk) können über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen.
Praktisches Beispiel
Oliver arbeitet als Lagerhelfer, 38 Stunden pro Woche. Sein monatliches Bruttogehalt beim Mindestlohn: 12,82 × 38 × 4,348 = 2.118 €. Pro Jahr sind das ca. 25.416 € brutto. Nach Abzug von Lohnsteuer (Steuerklasse I) und Sozialversicherung erhält Oliver ca. 1.575 € netto im Monat. Die Minijob-Grenze von 556 € monatlich entspricht bei 12,82 € Mindestlohn einer maximalen Arbeitszeit von ca. 43,4 Stunden pro Monat (rund 10 Stunden/Woche).
Mindestlohn und Minijob
Die Minijob-Grenze ist seit Oktober 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Sie entspricht dem Monatsverdienst bei 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, steigt automatisch auch die Minijob-Grenze. Bei 12,82 €/Stunde liegt die Grenze bei 556 €/Monat. Weitere Informationen bietet das BMAS zum Mindestlohn.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2025 12,82 Euro pro Stunde. Die nächste reguläre Anpassung erfolgt durch die Mindestlohnkommission.
Wie viel verdiene ich beim Mindestlohn im Monat?
Bei einer 40-Stunden-Woche beträgt das monatliche Brutto beim Mindestlohn ca. 2.229 €. Bei 38 Stunden sind es ca. 2.118 €, bei 35 Stunden ca. 1.952 €.
Gilt der Mindestlohn für Minijobber?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Die Minijob-Grenze von 556 € entspricht ca. 43 Stunden Arbeit pro Monat beim Mindestlohn.
Gilt der Mindestlohn für Praktikanten?
Pflichtpraktikanten und freiwillige Praktikanten unter 3 Monaten sind vom Mindestlohn ausgenommen. Freiwillige Praktika über 3 Monate müssen mit dem Mindestlohn vergütet werden.
Was tun, wenn ich unter Mindestlohn bezahlt werde?
Sie haben einen Nachzahlungsanspruch für die letzten 3 Jahre. Wenden Sie sich an den Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) oder einen Arbeitsrechtler. Verstöße können mit Bußgeldern bis 500.000 € geahndet werden.
Gibt es branchenspezifische Mindestlöhne?
Ja, einige Branchen haben höhere Mindestlöhne: z. B. Bau (ab 15,70 €), Pflege (ab 16,10 €), Elektrohandwerk (ab 14,50 €). Diese gelten zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn.
Wie wird der Mindestlohn überprüft?
Die Mindestlohnkommission (Arbeitgeber, Gewerkschaften, Wissenschaft) gibt alle 2 Jahre eine Empfehlung ab. Die Bundesregierung setzt diese per Verordnung um. Die nächste Anpassung ist für 2025/2026 erwartet.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.