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Mutterschutz-Rechner

Berechnen Sie Mutterschutzfristen, Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss anhand des errechneten Geburtstermins.

Mutterschaftsgeld / Monat
390,00 €
von der Krankenkasse
Arbeitgeberzuschuss / Monat
1.910,10 €
Differenz zum Netto
Gesamtbezüge / Monat
2.300,10 €
Mutterschaftsgeld + Zuschuss

Schutzfristen

Vor der Geburt6 Wochen
Nach der Geburt8 Wochen
Gesamte Schutzfrist14 Wochen (98 Tage)

Finanzielle Aufstellung

Mutterschaftsgeld/Tag (KK)13,00 €
Arbeitgeberzuschuss/Tag63,67 €
Gesamte Schutzfrist (98 Tage)
Mutterschaftsgeld gesamt1.274,00 €
Arbeitgeberzuschuss gesamt6.239,66 €
Gesamtbezüge7.513,66 €

Hinweis zum Mutterschutz

Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Geburt (12 Wochen bei Früh- oder Mehrlingsgeburten). Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt maximal 13 EUR/Tag. Der Arbeitgeber stockt auf das durchschnittliche Nettogehalt auf. Während des Mutterschutzes besteht Kündigungsschutz.

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Mutterschutz in Deutschland

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt schwangere Arbeitnehmerinnen und junge Mütter vor Gefahren am Arbeitsplatz, vor Kündigung und vor finanziellen Einbußen. Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet 8 Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei Kindern mit Behinderung verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen.

So funktioniert der Mutterschutz-Rechner

Geben Sie den errechneten Geburtstermin ein, und der Rechner ermittelt automatisch den Beginn des Mutterschutzes (6 Wochen vorher), das Ende der Schutzfrist (8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) sowie die Höhe des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses. Bei einer tatsächlichen Geburt vor oder nach dem errechneten Termin verschieben sich die Fristen entsprechend.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

Während der Mutterschutzfrist erhalten gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe von maximal 13 € pro Kalendertag. Der Arbeitgeber stockt diesen Betrag als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf die Differenz zum durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate auf. Privat versicherte Frauen erhalten ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, der Arbeitgeberzuschuss ist entsprechend höher. Zusammen ergibt sich eine Zahlung in Höhe des bisherigen Nettogehalts.

Praktisches Beispiel

Sabine ist gesetzlich versichert und hat einen errechneten Geburtstermin am 15. August 2026. Ihr Mutterschutz beginnt am 4. Juli 2026 (6 Wochen vorher) und endet am 10. Oktober 2026 (8 Wochen nach der Geburt). Ihr durchschnittliches Nettogehalt der letzten 3 Monate betrug 2.400 € (ca. 80 € pro Tag). Die Krankenkasse zahlt 13 €/Tag Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber zahlt 67 €/Tag Zuschuss. Sabine erhält also weiterhin ihr volles Nettogehalt — aufgeteilt in Mutterschaftsgeld (ca. 390 €/Monat) und Arbeitgeberzuschuss (ca. 2.010 €/Monat).

Kündigungsschutz und weitere Rechte

Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung besteht ein absolutes Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG). Zudem gelten Beschäftigungsverbote: Schwangere dürfen nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten, keine schwere körperliche Arbeit verrichten und nicht mit gesundheitsgefährdenden Stoffen in Berührung kommen. Bei einem ärztlichen Beschäftigungsverbot vor der Mutterschutzfrist zahlt der Arbeitgeber das volle Gehalt weiter. Informationen bietet das Bundesfamilienministerium.

Häufig gestellte Fragen

Wann beginnt der Mutterschutz?

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Bei einer Geburt vor dem Termin verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt entsprechend.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten max. 13 € pro Tag von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber zahlt die Differenz zum Nettogehalt als Zuschuss. Zusammen erhalten Sie Ihr volles Nettogehalt.

Verlängert sich der Mutterschutz bei Frühgeburt?

Ja, bei einer Frühgeburt verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf 12 Wochen. Zusätzlich werden die Tage, die vor der Geburt nicht in Anspruch genommen werden konnten, an die Schutzfrist nach der Geburt angehängt.

Kann ich auf den Mutterschutz vor der Geburt verzichten?

Ja, auf die 6-wöchige Schutzfrist vor der Geburt können Sie freiwillig verzichten und weiterarbeiten. Auf die Schutzfrist nach der Geburt (8 bzw. 12 Wochen) können Sie nicht verzichten — sie ist ein absolutes Beschäftigungsverbot.

Ist Mutterschaftsgeld steuerpflichtig?

Nein, Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei. Sie unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt und müssen in der Steuererklärung angegeben werden.

Was gilt bei Zwillingen?

Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt automatisch auf 12 Wochen (statt 8 Wochen). Die Schutzfrist vor der Geburt bleibt bei 6 Wochen.

Wie geht es nach dem Mutterschutz weiter?

Nach dem Mutterschutz können Sie Elternzeit beantragen (bis zu 3 Jahre) und Elterngeld beziehen. Sie können aber auch direkt an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.