Elterngeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Elterngeld — Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Detaillierte Aufstellung
Hinweis zum Elterngeld
Basiselterngeld beträgt 65% des Nettoeinkommens (mind. 300 EUR, max. 1.800 EUR pro Monat). ElterngeldPlus gewährt die Hälfte des Basisbetrags, dafür doppelt so lange. Der Partnerschaftsbonus gewährt weitere 4 Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Eltern. Beim Geschwisterbonus erhöht sich das Elterngeld um 10% (mind. 75 EUR).
Was ist Elterngeld?
Elterngeld ist eine staatliche Familienleistung, die Eltern nach der Geburt eines Kindes erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder einschränken. Es gibt drei Varianten: Basiselterngeld (bis zu 12+2 Monate), ElterngeldPlus (doppelter Zeitraum bei halbem Betrag) und den Partnerschaftsbonus (bis zu 4 zusätzliche Monate bei gleichzeitiger Teilzeit beider Partner). Das Elterngeld beträgt in der Regel 65 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat.
So funktioniert der Elterngeld-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihren Elterngeldanspruch auf Basis Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt (Bemessungszeitraum). Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder krankheitsbedingtem Einkommensausfall werden ausgeklammert. Der Ersatzrate liegt gestaffelt zwischen 65 % und 100 %: Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 € steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 %, bei über 1.200 € sinkt sie schrittweise auf 65 %.
Basiselterngeld vs. ElterngeldPlus
Beim Basiselterngeld erhalten Sie den vollen Betrag für maximal 12 Monate (plus 2 Partnermonate). Beim ElterngeldPlus erhalten Sie die Hälfte des Basiselterngelds, dafür aber doppelt so lange — ideal für Eltern, die in Teilzeit arbeiten möchten. Ein Basiselterngeld-Monat kann in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt werden. Wenn Sie während des ElterngeldPlus-Bezugs in Teilzeit arbeiten und Ihr Einkommen den halben Basiselterngeld-Betrag unterschreitet, erhalten Sie sogar mehr als bei reinem Basiselterngeld.
Praktisches Beispiel
Claudia verdiente vor der Geburt durchschnittlich 2.800 € netto. Ihr Basiselterngeld beträgt 65 % von 2.800 € = 1.820 €, wird aber auf den Höchstbetrag von 1.800 € gedeckelt. Sie bezieht 12 Monate Basiselterngeld (21.600 €). Ihr Partner Thomas verdient 3.500 € netto und nimmt 2 Partnermonate. Sein Elterngeld beträgt ebenfalls 1.800 € (gedeckelt). Zusammen erhält die Familie 25.200 € Elterngeld. Alternativ könnte Claudia 6 Monate Basiselterngeld und 12 Monate ElterngeldPlus (je 900 €) kombinieren — bei gleichem Gesamtbetrag, aber längerer Bezugsdauer.
Änderungen seit 2024
Seit April 2024 gelten verschärfte Einkommensgrenzen: Paare mit einem gemeinsam zu versteuernden Einkommen über 200.000 € (vorher 300.000 €) haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Zudem können Eltern ab September 2024 Basiselterngeld nur noch in einem Monat gleichzeitig beziehen (Ausnahme: Geburtsmonat). Weitere Informationen finden Sie beim Familienportal des BMFSFJ.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist das Elterngeld 2026?
Das Elterngeld beträgt 65-100 % des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 € und maximal 1.800 € pro Monat (Basiselterngeld). ElterngeldPlus beträgt mindestens 150 € und maximal 900 €.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Alle Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, ihren Wohnsitz in Deutschland haben und nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Seit 2024 gilt zudem eine Einkommensgrenze von 200.000 € für Paare.
Was ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus gewährt 2-4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide Partner gleichzeitig zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Wird Elterngeld auf andere Leistungen angerechnet?
Ja, Elterngeld wird auf Bürgergeld und Sozialhilfe angerechnet. Der Mindestbetrag von 300 € bleibt bei Arbeitslosengeld II aber anrechnungsfrei. Auf Arbeitslosengeld I wird es nicht angerechnet.
Muss ich Elterngeld versteuern?
Elterngeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen und muss in der Steuererklärung angegeben werden.
Wie wird das Einkommen für das Elterngeld berechnet?
Grundlage ist das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der 12 Monate vor der Geburt (bei Selbstständigen: letztes abgeschlossenes Steuerjahr). Monate mit Mutterschaftsgeld oder Krankheit werden ausgeklammert.
Kann ich während des Elterngelds arbeiten?
Ja, bis zu 32 Stunden pro Woche. Das Einkommen aus Teilzeitarbeit wird auf das Elterngeld angerechnet. Beim ElterngeldPlus kann sich Teilzeitarbeit finanziell besonders lohnen.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.