Kurzarbeitergeld-Rechner
Berechnen Sie Ihr Kurzarbeitergeld bei reduzierter Arbeitszeit — 60 % oder 67 % des Nettoentgeltausfalls.
Detaillierte Aufstellung
Hinweis zum Kurzarbeitergeld
Kurzarbeitergeld beträgt 60% (bzw. 67% mit Kind) der Nettoentgeltdifferenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt. Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeber zahlt das KuG aus und erhält es von der Agentur für Arbeit erstattet.
Was ist Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld (KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Arbeitnehmern einen Teil des durch Kurzarbeit entfallenden Nettoentgelts ersetzt. Kurzarbeit liegt vor, wenn ein Betrieb die reguläre Arbeitszeit vorübergehend reduziert — etwa wegen Auftragsmangels, wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder unvorhersehbarer Ereignisse. Das KUG sichert die Arbeitsplätze und verhindert betriebsbedingte Kündigungen.
So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
Der Rechner ermittelt Ihr Kurzarbeitergeld auf Basis der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Zunächst wird das pauschalierte Nettoentgelt für das Soll-Entgelt (reguläres Bruttogehalt) und das Ist-Entgelt (tatsächlich erzieltes Bruttogehalt bei Kurzarbeit) berechnet. Die Differenz dieser beiden Nettobeträge bildet den Nettoentgeltausfall. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % dieses Ausfalls — bei Arbeitnehmern mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte sind es 67 %.
Berechnung Schritt für Schritt
Die Bundesagentur für Arbeit verwendet für die Berechnung eine Tabelle mit pauschalierten Nettoentgelten, die nach Steuerklasse und Leistungssatz (60 %/67 %) gestaffelt sind. Das tatsächliche Nettogehalt kann abweichen, da die Pauschalisierung keine individuellen Freibeträge oder Zusatzbeiträge berücksichtigt. Der Rechner verwendet die aktuellen Berechnungstabellen für 2026.
Praktisches Beispiel
Anna verdient regulär 3.200 € brutto (Steuerklasse I, keine Kinder). Durch Kurzarbeit wird ihre Arbeitszeit um 50 % reduziert, sie erhält also 1.600 € Ist-Entgelt. Das pauschalierte Netto für 3.200 € beträgt ca. 2.120 €, für 1.600 € ca. 1.200 €. Die Nettoentgeltdifferenz liegt bei 920 €. Ihr Kurzarbeitergeld beträgt 60 % davon = 552 €. Zusammen mit dem Ist-Entgelt (netto ca. 1.200 €) erhält Anna monatlich ca. 1.752 € — statt der regulären ca. 2.120 €.
Dauer und Voraussetzungen
Kurzarbeitergeld wird grundsätzlich für maximal 12 Monate gezahlt. In besonderen wirtschaftlichen Situationen kann die Bezugsdauer per Verordnung auf bis zu 24 Monate verlängert werden. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anzeigt und mindestens 10 % der Belegschaft von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % betroffen sind. Detaillierte Informationen bietet die Bundesagentur für Arbeit.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Kurzarbeitergeld bekomme ich?
Sie erhalten 60 % der Nettoentgeltdifferenz (67 % mit Kind). Bei einem regulären Brutto von 3.200 € und 50 % Kurzarbeit sind das ca. 552 € KUG zusätzlich zum reduzierten Gehalt.
Wird Kurzarbeitergeld versteuert?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehr als 410 € KUG im Jahr erhalten haben.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?
Grundsätzlich maximal 12 Monate. In besonderen wirtschaftlichen Situationen kann die Bundesregierung per Verordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern.
Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?
Ja, Einkommen aus einem Nebenjob, der während der Kurzarbeit aufgenommen wird, wird bis zur Höhe des bisherigen Einkommens nicht auf das KUG angerechnet. Ein bereits vorher bestehender Nebenjob bleibt unberücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Entgelt?
Das Soll-Entgelt ist Ihr reguläres Bruttogehalt ohne Kurzarbeit. Das Ist-Entgelt ist das tatsächlich erzielte Bruttogehalt während der Kurzarbeit. Die Differenz der pauschalierten Nettobeträge ist die Grundlage für das KUG.
Erhalte ich Kurzarbeitergeld bei Kurzarbeit null?
Ja, bei Kurzarbeit null (Arbeitszeit auf 0 reduziert) erhalten Sie KUG auf Basis der vollen Nettoentgeltdifferenz. Das Ist-Entgelt beträgt dann 0 €.
Welche Sozialversicherungsbeiträge zahle ich bei Kurzarbeit?
Auf das tatsächlich gezahlte Entgelt fallen reguläre Sozialversicherungsbeiträge an. Auf das Kurzarbeitergeld selbst zahlt nur der Arbeitgeber Beiträge (Arbeitnehmeranteil entfällt).
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.