Solidaritätszuschlag-Rechner
Prüfen Sie, ob Sie noch Solidaritätszuschlag zahlen — mit Freigrenze, Milderungszone und Berechnung.
Detaillierte Aufstellung
Kein Soli fällig
Ihre Einkommensteuer liegt unter der Freigrenze von 18.130,00 €. Seit 2021 sind die meisten Steuerzahler vom Solidaritätszuschlag befreit.
Der Solidaritätszuschlag seit 2021
Der Solidaritätszuschlag (Soli) wurde 1991 zur Finanzierung der deutschen Wiedervereinigung eingeführt und beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit dem 1. Januar 2021 wurde der Soli für rund 90 % der Steuerzahler durch eine deutlich angehobene Freigrenze abgeschafft. Die Freigrenze liegt bei 18.130 € Einkommensteuer (Ledige) bzw. 36.260 € (Zusammenveranlagte). Nur wer darüber liegt, zahlt den Soli — und auch dann greift eine Milderungszone.
So funktioniert der Soli-Rechner
Der Rechner prüft anhand Ihrer Einkommensteuer, ob und in welcher Höhe der Solidaritätszuschlag fällig wird. In drei Schritten: (1) Liegt Ihre Einkommensteuer unter der Freigrenze? Dann kein Soli. (2) Liegt sie in der Milderungszone? Dann wird der Soli stufenweise von 0 % auf 5,5 % erhöht, sodass kein abrupter Belastungssprung entsteht. (3) Liegt sie deutlich über der Freigrenze? Dann zahlen Sie den vollen Soli von 5,5 % auf Ihre gesamte Einkommensteuer.
Die Milderungszone
Die Milderungszone vermeidet einen harten Übergang an der Freigrenze. Sie stellt sicher, dass der Soli bei Überschreiten der Freigrenze nicht sofort in voller Höhe anfällt. Der Soli wird in der Milderungszone so bemessen, dass er maximal 11,9 % des Differenzbetrags zwischen der tatsächlichen Einkommensteuer und der Freigrenze beträgt. Erst wenn der so berechnete Betrag den regulären Soli (5,5 % der ESt) übersteigt, greift der volle Satz. Die Milderungszone erstreckt sich ungefähr über die ersten 25.000 € über der Freigrenze.
Praktisches Beispiel
Petra ist ledig und hat eine festgesetzte Einkommensteuer von 22.000 €. Die Freigrenze liegt bei 18.130 €. Da ihre Steuer darüber liegt, prüfen wir die Milderungszone: Differenz = 22.000 - 18.130 = 3.870 €. Milderungsbetrag: 11,9 % × 3.870 = 460,53 €. Regulärer Soli: 5,5 % × 22.000 = 1.210 €. Da 460,53 € < 1.210 €, zahlt Petra nur 460,53 € Soli statt der vollen 1.210 €. Hätte Petra eine Einkommensteuer von 15.000 €, würde sie überhaupt keinen Soli zahlen (unter der Freigrenze).
Wer zahlt noch den vollen Soli?
Den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5 % zahlen nur noch Steuerzahler mit einer Einkommensteuer deutlich über der Freigrenze — das entspricht einem Bruttoeinkommen ab ca. 97.000 € (Ledige) bzw. 194.000 € (Verheiratete). Zudem wird der Soli weiterhin auf Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) und Körperschaftsteuer von Unternehmen erhoben. Informationen zur Rechtslage finden Sie beim Bundesfinanzministerium.
Häufig gestellte Fragen
Zahle ich noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 nur noch, wenn Ihre Einkommensteuer über 18.130 € (Ledige) bzw. 36.260 € (Ehepaare) liegt. Das entspricht einem Bruttoeinkommen ab ca. 97.000 €. Rund 90 % der Steuerzahler sind befreit.
Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag?
5,5 % der Einkommensteuer. Durch die Milderungszone kann er aber niedriger sein. In der Freigrenze beträgt er 0 %.
Wird der Soli auf Kapitalerträge erhoben?
Ja, der Soli von 5,5 % wird weiterhin auf die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge erhoben — unabhängig von der Freigrenze der Einkommensteuer.
Wird der Soli abgeschafft?
Eine vollständige Abschaffung wurde mehrfach politisch diskutiert. Das Bundesverfassungsgericht hat die teilweise Weitergeltung für verfassungsgemäß erklärt. Stand 2026 bleibt der Soli für Besserverdienende und auf Kapitalerträge bestehen.
Was ist die Milderungszone beim Soli?
Die Milderungszone sorgt dafür, dass der Soli bei Überschreiten der Freigrenze nicht abrupt auf 5,5 % springt, sondern gleitend ansteigt. Sie beträgt max. 11,9 % der Differenz zwischen Einkommensteuer und Freigrenze.
Wird der Soli bei der Lohnsteuer schon abgezogen?
Ja, sofern Ihr monatliches Einkommen die Freigrenze überschreitet. In vielen Fällen wird im Lohnsteuerabzug kein Soli einbehalten, da die monatliche Einkommensteuer unter dem Zwölftel der Freigrenze liegt.
Können Unternehmen vom Soli befreit werden?
Nein, Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zahlen den Soli weiterhin auf die Körperschaftsteuer. Die Freigrenze gilt nur für die Einkommensteuer natürlicher Personen.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.