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Werkstudenten-Rechner

Berechnen Sie Steuer und Sozialabgaben als Werkstudent — mit Werkstudentenprivileg und 20-Stunden-Regel.

Max. 20 Std./Woche während der Vorlesungszeit

Brutto / Monat
1.212,40 €
86,6 Std./Monat
Netto / Monat
1.080,48 €
10,9 % Abzüge
Jahreseinkommen
12.965,76 €
netto pro Jahr

Detaillierte Aufstellung

Stundenlohn14,00 €
Stunden/Monat86,6 Std.
Bruttogehalt1.212,40 €
Rentenversicherung (9,3%)- 112,75 €
Lohnsteuer- 19,17 €
Krankenversicherung0,00 € (befreit)
Pflegeversicherung0,00 € (befreit)
Arbeitslosenversicherung0,00 € (befreit)
Nettogehalt1.080,48 €

Jahresübersicht

Bruttoeinkommen (Jahr)14.548,80 €
Abzüge (Jahr)- 1.583,04 €
Nettoeinkommen (Jahr)12.965,76 €

Hinweis zum Werkstudenten-Privileg

Als Werkstudent sind Sie von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Nur Rentenversicherungsbeiträge (9,3% AN-Anteil) fallen an. Voraussetzung: ordentlich immatrikuliert und maximal 20 Stunden/Woche während der Vorlesungszeit (in den Semesterferien mehr möglich). Bei einem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (11.784,00 €) fällt keine Lohnsteuer an.

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Was ist ein Werkstudent?

Ein Werkstudent ist ein immatrikulierter Student, der neben dem Studium bei einem Arbeitgeber arbeitet. Das Besondere: Werkstudenten profitieren vom sogenannten Werkstudentenprivileg — sie sind von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit, zahlen aber Rentenversicherungsbeiträge. Voraussetzung ist, dass das Studium im Vordergrund steht und die wöchentliche Arbeitszeit während der Vorlesungszeit 20 Stunden nicht überschreitet.

So funktioniert der Werkstudenten-Rechner

Der Rechner berechnet Ihr Nettogehalt als Werkstudent unter Berücksichtigung der besonderen Sozialversicherungsregeln. Vom Bruttogehalt werden abgezogen: Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil 9,3 %) und gegebenenfalls Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse und Verdienst). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen dank des Werkstudentenprivilegs. In der Praxis bedeutet das: Als Werkstudent behalten Sie einen deutlich höheren Anteil Ihres Bruttogehalts als reguläre Arbeitnehmer.

Die 20-Stunden-Regel

Während der Vorlesungszeit dürfen Werkstudenten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) darf auch mehr gearbeitet werden — sogar Vollzeit. Wichtig: Wenn Sie über 26 Wochen im Jahr mehr als 20 Stunden arbeiten, verlieren Sie das Werkstudentenprivileg. Ausnahmen gelten für Arbeitszeiten am Wochenende, abends oder nachts, sofern das Studium nicht beeinträchtigt wird.

Praktisches Beispiel

Julia arbeitet als Werkstudentin in einer IT-Firma, 20 Stunden pro Woche bei 16 € Stundenlohn. Ihr Bruttogehalt beträgt 16 × 20 × 4,348 = 1.391 €. Als Werkstudentin zahlt sie nur Rentenversicherung (9,3 % = 129,36 €) und — je nach Steuerklasse — geringe oder keine Lohnsteuer. In Steuerklasse I mit Grundfreibetrag fällt bei 1.391 € Brutto nur minimale Lohnsteuer an (ca. 38 €). Julias Nettogehalt liegt bei ca. 1.224 € — das sind rund 88 % des Brutto. Ein regulärer Arbeitnehmer hätte bei gleichem Brutto nur ca. 1.050 € netto.

Studentische Krankenversicherung

Obwohl Werkstudenten keine Krankenversicherungsbeiträge über den Job zahlen, müssen sie krankenversichert sein — entweder über die Familienversicherung (bis 25 Jahre, Einkommen unter 505 €/Monat) oder die studentische Krankenversicherung (ca. 110 €/Monat). Achtung: Das Werkstudenten-Einkommen wird bei der Familienversicherung als Einkommen angerechnet. Bei einem Verdienst über 505 € monatlich endet die Familienversicherung. Weitere Informationen bietet die Studierendenwerke.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel darf ich als Werkstudent verdienen?

Es gibt keine Verdienstgrenze für Werkstudenten. Entscheidend ist die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit. Allerdings endet die Familienversicherung bei einem monatlichen Einkommen über 505 €.

Welche Sozialversicherung zahle ich als Werkstudent?

Nur Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil 9,3 %). Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung entfallen dank des Werkstudentenprivilegs.

Was passiert bei mehr als 20 Stunden pro Woche?

In der vorlesungsfreien Zeit dürfen Sie mehr als 20 Stunden arbeiten. In der Vorlesungszeit führt eine regelmäßige Überschreitung zum Verlust des Werkstudentenprivilegs — Sie werden dann voll sozialversicherungspflichtig.

Muss ich als Werkstudent Steuern zahlen?

Ja, grundsätzlich unterliegt das Einkommen der Lohnsteuer. Allerdings fällt bei Steuerklasse I erst ab ca. 1.200 € Bruttomonatsverdienst nennenswerte Lohnsteuer an. Über die Steuererklärung können Sie gezahlte Steuern oft zurückholen.

Kann ich Werkstudent und Minijob gleichzeitig sein?

Nein, ein Werkstudentenjob und ein Minijob beim selben Arbeitgeber werden zusammengerechnet. Bei verschiedenen Arbeitgebern ist die Kombination möglich, die 20-Stunden-Grenze gilt aber für alle Jobs zusammen.

Bekomme ich als Werkstudent Urlaub?

Ja, Werkstudenten haben den gleichen gesetzlichen Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer — mindestens 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche, anteilig bei weniger Arbeitstagen.

Was ist besser: Werkstudent oder Minijob?

Als Werkstudent verdienen Sie mehr (keine 520-€-Grenze), zahlen aber Rentenversicherung und ggf. Lohnsteuer. Im Minijob ist das Einkommen begrenzt, dafür fallen kaum Abgaben an. Bei höherem Verdienst ist der Werkstudentenstatus vorteilhafter.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.