Kirchensteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre jährliche Kirchensteuer — 8 % oder 9 % der Einkommensteuer je nach Bundesland.
Detaillierte Aufstellung
Hinweis zur Kirchensteuer
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe steuerlich absetzbar.
Kirchensteuer in Deutschland
Die Kirchensteuer ist eine Abgabe, die Mitglieder der evangelischen und katholischen Kirche sowie einiger anderer Religionsgemeinschaften in Deutschland zahlen. Sie wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen übrigen Bundesländern. Die Kirchensteuer wird direkt vom Arbeitgeber im Rahmen des Lohnsteuerabzugs einbehalten und an die Kirche weitergeleitet.
So funktioniert der Kirchensteuer-Rechner
Der Rechner berechnet Ihre jährliche und monatliche Kirchensteuer auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens. Die Berechnungsgrundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer (nach Abzug von Kinderfreibeträgen). Davon werden 8 % bzw. 9 % als Kirchensteuer erhoben. Es gibt zudem eine Kappungsregelung: In vielen Bundesländern wird die Kirchensteuer auf 2,75-4 % des zu versteuernden Einkommens begrenzt. Diese Kappung greift bei hohen Einkommen und verhindert eine unverhältnismäßig hohe Kirchensteuerlast.
Kirchensteuer bei Ehepaaren
Sind beide Partner kirchensteuerpflichtig, zahlt jeder seine Kirchensteuer auf seinen Anteil der gemeinsamen Einkommensteuer. Bei glaubensverschiedenen Ehepaaren (ein Partner kirchensteuerpflichtig, der andere nicht) wird häufig das „besondere Kirchgeld" erhoben — eine alternative Berechnungsmethode auf Basis des gemeinsamen Einkommens. Diese Regelung variiert je nach Bundesland und Religionsgemeinschaft. Bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren (verschiedene Konfessionen) wird die Kirchensteuer aufgeteilt.
Praktisches Beispiel
Eva lebt in Nordrhein-Westfalen (9 % Kirchensteuer), ist katholisch und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 €. Ihre Einkommensteuer (Grundtarif) beträgt ca. 9.376 €. Die Kirchensteuer: 9 % von 9.376 € = 843,84 € pro Jahr, also ca. 70 € pro Monat. Hätte Eva ein Kind mit Kinderfreibetrag, würde die Kirchensteuer auf Basis der reduzierten Einkommensteuer berechnet und etwas niedriger ausfallen. In Bayern oder Baden-Württemberg würde Eva nur 8 % = 750,08 € zahlen — eine Ersparnis von knapp 94 € pro Jahr.
Kirchensteuer als Sonderausgabe
Die gezahlte Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer abzugsfähig (§ 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Das bedeutet: Sie mindert das zu versteuernde Einkommen im Folgejahr und reduziert damit indirekt die Steuerlast. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % und 800 € Kirchensteuer sparen Sie effektiv 280 € Einkommensteuer — die Nettobelastung durch die Kirchensteuer liegt somit bei nur 520 €. Weitere Informationen zum Kirchenaustritt und dessen Konsequenzen finden Sie bei Ihrer Gemeinde oder dem zuständigen Amtsgericht.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Es gibt zudem Kappungsregelungen, die die Kirchensteuer bei hohen Einkommen begrenzen.
Kann ich die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?
Ja, die Kirchensteuer ist in voller Höhe als Sonderausgabe abzugsfähig. Sie mindert Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Einkommensteuer.
Wie spare ich Kirchensteuer?
Außer durch Kirchenaustritt können Sie die Kirchensteuer durch Senkung der Einkommensteuer reduzieren — z. B. durch Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen oder Kinderfreibeträge. Bei hohen Einkommen kann die Kappungsregelung greifen.
Wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge erhoben?
Ja, auf Kapitalerträge wird Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben. Seit 2015 erfolgt der Abzug automatisch durch die Bank (Kirchensteuerabzugsverfahren).
Was passiert bei Kirchenaustritt?
Nach dem Kirchenaustritt (beim Standesamt oder Amtsgericht) entfällt die Kirchensteuerpflicht ab dem Folgemonat. Kosten: 10-60 € je nach Bundesland. Sie verlieren kirchliche Rechte wie Sakramente und Patenschaften.
Zahle ich als Rentner Kirchensteuer?
Ja, wenn Sie Kirchenmitglied sind und Ihre Rente die Steuerfreibeträge überschreitet. Die Kirchensteuer wird als Zuschlag auf die Einkommensteuer auf Renteneinkünfte berechnet.
Was ist das besondere Kirchgeld?
Das besondere Kirchgeld wird bei glaubensverschiedenen Ehepaaren erhoben, wenn der kirchensteuerpflichtige Partner kein oder nur geringes eigenes Einkommen hat. Es basiert auf dem gemeinsam zu versteuernden Einkommen.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.