Grundsteuer-Rechner
Berechnen Sie Ihre Grundsteuer nach der Reform 2025 — mit Bundesmodell und Ländermodellen.
Nordrhein-Westfalen verwendet das Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer.
Berechnungsschritte (Bundesmodell)
Die Grundsteuerreform 2025
Seit dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland nach neuen Regeln berechnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Berechnung auf Basis veralteter Einheitswerte (West: 1964, Ost: 1935) für verfassungswidrig erklärt. Die Reform führt zu einer Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland — rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten. Grundeigentümer mussten bis 2023 eine Grundsteuererklärung abgeben.
So funktioniert der Grundsteuer-Rechner
Der Rechner berechnet Ihre Grundsteuer in drei Schritten: Zunächst wird der Grundsteuerwert ermittelt (ersetzt den bisherigen Einheitswert). Dieser wird mit der Steuermesszahl multipliziert (Bundesmodell: 0,031 % für Wohngrundstücke, 0,034 % für Nicht-Wohngrundstücke). Das Ergebnis ist der Grundsteuermessbetrag, der mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert wird. Die Formel: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
Bundesmodell vs. Ländermodelle
Das vom Bund verabschiedete Modell (Wertmodell nach Scholz) wird von 11 Bundesländern angewendet. Fünf Länder nutzen eigene Modelle: Bayern (reines Flächenmodell), Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Modell) und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell). Saarland hat das Bundesmodell mit Anpassungen übernommen. Unser Rechner unterstützt alle Modelle.
Praktisches Beispiel (Bundesmodell)
Familie Müller besitzt ein Einfamilienhaus in Frankfurt am Main (Hessen verwendet allerdings ein eigenes Modell — dieses Beispiel zeigt das Bundesmodell). Grundstücksfläche: 500 m², Wohnfläche: 140 m², Bodenrichtwert: 450 €/m², Baujahr: 1998. Der Grundsteuerwert nach dem Bundesmodell wird aus Bodenwert und Gebäudeertragswert ermittelt und beträgt ca. 280.000 €. Steuermesszahl: 0,031 % = Messbetrag 86,80 €. Bei einem Hebesatz von 500 % ergibt sich: 86,80 × 5,0 = 434 € Grundsteuer pro Jahr.
Hebesätze und Aufkommensneutralität
Die Gemeinden haben ihre Hebesätze angepasst, um das Gesamtaufkommen der Grundsteuer stabil zu halten (Aufkommensneutralität). Im Einzelfall kann die neue Grundsteuer aber deutlich höher oder niedriger ausfallen als bisher. Besonders Eigentümer von Grundstücken in guten Lagen und mit hohen Bodenrichtwerten müssen mit Mehrbelastungen rechnen. Offizielle Informationen finden Sie beim Bundesfinanzministerium zur Grundsteuerreform.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechnet sich die neue Grundsteuer?
Die Grundsteuer wird in drei Schritten berechnet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde. Das Ergebnis ist die jährliche Grundsteuer.
Wann gilt die neue Grundsteuer?
Die neue Grundsteuer gilt seit dem 1. Januar 2025. Die Grundsteuerbescheide auf Basis der neuen Bewertung werden seit 2025 verschickt.
Welches Modell gilt in meinem Bundesland?
Das Bundesmodell gilt in 11 Ländern. Eigene Modelle haben Bayern (Fläche), Baden-Württemberg (Bodenwert), Hamburg (Wohnlage), Hessen (Fläche-Faktor) und Niedersachsen (Fläche-Lage).
Wird die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt?
Ja, die Grundsteuer ist nach der Betriebskostenverordnung auf den Mieter umlegbar. Sie wird als Teil der Nebenkosten in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesen.
Was ist ein Hebesatz?
Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt und mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Typische Hebesätze liegen zwischen 200 % (ländlich) und 900 % (Großstädte wie Berlin).
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Ja, Sie können innerhalb eines Monats nach Zustellung Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Prüfen Sie den Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und den Hebesatz auf Richtigkeit.
Was ist der Bodenrichtwert?
Der Bodenrichtwert gibt den durchschnittlichen Wert eines Quadratmeters Boden in einer bestimmten Lage an. Er wird von Gutachterausschüssen ermittelt und ist ein wichtiger Faktor bei der Grundsteuerberechnung im Bundesmodell.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.