Minijob-Rechner
Berechnen Sie die Abgaben und Kosten für geringfügige Beschäftigungen (520-Euro-Jobs).
Arbeitgeber-Abgaben im Detail
Hinweis zum Minijob
Beim Minijob (bis 520 EUR/Monat) zahlt der Arbeitnehmer keine Steuern oder Sozialabgaben. Die Abgaben trägt vollständig der Arbeitgeber. Eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht ist auf Antrag möglich.
Was ist ein Minijob?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung mit einem monatlichen Verdienst von maximal 520 Euro (seit Oktober 2022). Diese Verdienstgrenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt: Sie entspricht dem Betrag, den ein Arbeitnehmer bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden zum gesetzlichen Mindestlohn verdient. Mit der Mindestlohnerhöhung auf 12,82 € pro Stunde zum 1. Januar 2025 bleibt die Geringfügigkeitsgrenze bei 556 Euro. Der entscheidende Vorteil: Das Einkommen aus einem Minijob ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei.
So funktioniert der Minijob-Rechner
Unser Rechner berechnet die tatsächlichen Gesamtkosten für den Arbeitgeber und zeigt die Nettoauszahlung für den Arbeitnehmer. Arbeitgeber zahlen pauschale Abgaben: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer sowie Umlagen (U1, U2, Insolvenzgeldumlage). Insgesamt betragen die Arbeitgeberkosten rund 30 % auf den Bruttoverdienst.
Rentenversicherungspflicht im Minijob
Seit 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmeranteil beträgt die Differenz zwischen dem vollen Beitragssatz von 18,6 % und dem Arbeitgeberanteil von 15 %, also 3,6 %. Bei einem Verdienst von 520 € sind das 18,72 € pro Monat. Die Rentenversicherungspflicht bringt Vorteile: vollwertige Beitragszeiten, Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Wer darauf verzichten möchte, kann sich mit einem Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.
Praktisches Beispiel
Thomas arbeitet als Minijobber in einem Einzelhandelsgeschäft und verdient monatlich 520 €. Er hat sich nicht von der Rentenversicherung befreien lassen. Sein monatlicher Eigenanteil zur Rentenversicherung beträgt 18,72 € (3,6 % von 520 €), sodass er 501,28 € netto ausgezahlt bekommt. Sein Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalbeiträge von ca. 155 € (13 % KV + 15 % RV + 2 % Steuer + Umlagen), sodass die Gesamtkosten für den Arbeitgeber bei ca. 675 € liegen.
Minijob neben Hauptbeschäftigung
Ein Minijob kann neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt werden, ohne dass der Minijob-Verdienst mit dem Hauptgehalt zusammengerechnet wird. Allerdings gilt dies nur für den ersten Minijob — ein zweiter Minijob wird mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und ist dann voll sozialversicherungspflichtig. Weitere Informationen finden Sie bei der Minijob-Zentrale.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 556 Euro pro Monat (dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt). Bei einem kurzfristigen Überschreiten (z. B. durch Einmalzahlungen) kann die Jahresgrenze von 6.672 Euro gelten.
Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?
In der Regel nicht. Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Lohnsteuer von 2 %. Alternativ kann der Minijob individuell nach Steuerklasse versteuert werden, was sich bei Steuerklasse I/IV lohnen kann, da dann keine Steuer anfällt.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber insgesamt?
Die Arbeitgeberabgaben betragen rund 30 % des Bruttoverdienstes. Bei 520 € monatlich sind das ca. 155 €, sodass die Gesamtkosten bei etwa 675 € liegen.
Kann ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Ja, mit einem schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Die Befreiung gilt ab dem Monat des Antragseingangs und kann nicht widerrufen werden, solange das Beschäftigungsverhältnis besteht.
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber nur wenn Sie keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben. Neben einer Hauptbeschäftigung ist nur ein Minijob sozialversicherungsfrei — jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Bin ich als Minijobber krankenversichert?
Nein, ein Minijob allein begründet keinen Krankenversicherungsschutz. Sie müssen anderweitig versichert sein, z. B. über die Familienversicherung, als Student oder freiwillig versichert.
Was passiert, wenn ich die 520-Euro-Grenze überschreite?
Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten (bis zu 3 Monate im Jahr) ist unschädlich. Wird die Grenze regelmäßig überschritten, liegt ein Midijob oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.