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Krankengeld-Rechner

Berechnen Sie Ihr Krankengeld bei längerer Arbeitsunfähigkeit — 70 % Brutto, max. 90 % Netto.

Krankengeld / Tag
60,51 €
netto pro Kalendertag
Krankengeld / Monat
1.815,39 €
netto (30 Tage)
Differenz zum Gehalt
484,61 €
21,1 % weniger

Detaillierte Berechnung

Bruttolohn (max. BBG)3.500,00 €
70% des Brutto2.450,00 €
90% des Netto (Obergrenze)2.070,00 €
Brutto-Krankengeld2.070,00 €
SV-Abzüge (~12,3%)- 254,61 €
Netto-Krankengeld1.815,39 €

Hinweis zum Krankengeld

Nach Ablauf der 6-wöchigen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zahlt die Krankenkasse Krankengeld: 70% des Bruttogehalts, jedoch maximal 90% des Nettogehalts. Die Bemessungsgrundlage ist auf die Beitragsbemessungsgrenze (5.175,00 €/Monat) gedeckelt. Krankengeld wird für maximal 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt.

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Was ist Krankengeld?

Krankengeld ist eine Lohnersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gezahlt wird. Es sichert gesetzlich Versicherte bei längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell ab. Privat Versicherte erhalten kein Krankengeld von der GKV, können aber ein Krankentagegeld vereinbaren.

So funktioniert der Krankengeld-Rechner

Der Rechner berechnet Ihr tägliches und monatliches Krankengeld nach den gesetzlichen Vorgaben. Die Formel: Krankengeld = 70 % des regelmäßigen Bruttoentgelts, aber maximal 90 % des Nettoentgelts. Dabei wird das Bruttoentgelt auf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung (2026: 5.512,50 € monatlich) begrenzt. Vom errechneten Krankengeld werden noch Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers für Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Berechnung im Detail

Zunächst wird das Regelentgelt ermittelt — das regelmäßige Bruttoentgelt der letzten drei abgerechneten Monate, begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze. Davon werden 70 % berechnet. Dieser Betrag wird mit 90 % des Nettoentgelts verglichen — der niedrigere Wert gilt. Das so ermittelte Bruttokrankengeld wird um den Arbeitnehmeranteil der Sozialversicherung gekürzt (ca. 12,15 %): Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 % bzw. 2,3 % für Kinderlose). Krankenversicherungsbeiträge entfallen.

Praktisches Beispiel

Michael verdient 4.000 € brutto und 2.650 € netto monatlich. Nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung wird Krankengeld fällig. 70 % des Brutto = 2.800 €, 90 % des Netto = 2.385 €. Der niedrigere Wert (2.385 €) ist das Bruttokrankengeld. Abzüglich Sozialversicherung (ca. 12,15 % = 290 €) erhält Michael ca. 2.095 € netto Krankengeld — das sind etwa 79 % seines bisherigen Nettogehalts. Pro Kalendertag beträgt sein Krankengeld ca. 69,80 €.

Dauer und Besonderheiten

Krankengeld wird für dieselbe Krankheit maximal 78 Wochen (546 Tage) innerhalb von drei Jahren gezahlt — abzüglich der 6 Wochen Entgeltfortzahlung also 72 Wochen. Treten verschiedene Krankheiten auf, kann sich der Anspruch verlängern. Wichtig: Während des Krankengeldbezugs ruht der Arbeitsvertrag, die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht jedoch fort. Detaillierte Informationen finden Sie beim GKV-Spitzenverband.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Krankengeld 2026?

Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoentgelts, maximal 90 % des Nettoentgelts. Nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge erhalten Sie etwa 75-80 % Ihres bisherigen Nettogehalts. Der Höchstbetrag liegt 2026 bei ca. 120 € pro Kalendertag.

Ab wann bekomme ich Krankengeld?

Krankengeld wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die ersten 42 Tage (6 Wochen) erhalten Sie Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber in voller Höhe Ihres regulären Gehalts.

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. Abzüglich der 6 Wochen Entgeltfortzahlung sind das 72 Wochen Krankengeld.

Muss ich Krankengeld versteuern?

Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen. Sie müssen eine Steuererklärung abgeben.

Welche Abzüge gibt es beim Krankengeld?

Vom Bruttokrankengeld werden Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen (ca. 12,15 %). Krankenversicherungsbeiträge entfallen während des Krankengeldbezugs.

Kann ich während des Krankengeldbezugs gekündigt werden?

Grundsätzlich ja — Krankheit allein schützt nicht vor Kündigung. Eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit ist aber nur unter engen Voraussetzungen möglich (negative Gesundheitsprognose, erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen).

Was passiert nach Ablauf des Krankengelds?

Nach 78 Wochen endet der Krankengeldanspruch. Sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit oder Erwerbsminderungsrente beantragen.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.