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Gewerbesteuer-Rechner

Berechnen Sie die Gewerbesteuer für Ihr Unternehmen — mit Hebesatz, Freibetrag und GewSt-Anrechnung.

Gewerbesteuer / Jahr
7.770,00 €
pro Jahr
Effektiver Steuersatz
9,7 %
bezogen auf Gewerbeertrag
ESt-Anrechnung
7.381,50 €
max. 3,8 × Messbetrag

Detaillierte Aufstellung

Gewerbeertrag80.000,00 €
Freibetrag- 24.500,00 €
Steuerpflichtiger Ertrag55.500,00 €
Steuermesszahl (3,5%)1.942,50 €
Hebesatz-Multiplikator400% (4.0×)
Gewerbesteuer7.770,00 €
ESt-Anrechnung (3,8 × Messbetrag)- 7.381,50 €

Hinweis zur ESt-Anrechnung

Als Personengesellschaft oder Einzelunternehmen können Sie bis zum 3,8-fachen des Steuermessbetrags auf Ihre Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Die tatsächliche Entlastung hängt von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz ab.

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Gewerbesteuer in Deutschland

Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer, die von allen Gewerbebetrieben in Deutschland gezahlt wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Freiberufler (Ärzte, Anwälte, Architekten, etc.) sind von der Gewerbesteuer befreit. Die Gewerbesteuer berechnet sich aus dem Gewerbeertrag, der Steuermesszahl (3,5 %) und dem kommunalen Hebesatz, der je nach Gemeinde zwischen 200 % und über 900 % variiert.

So funktioniert der Gewerbesteuer-Rechner

Der Rechner berechnet die Gewerbesteuer in drei Schritten: (1) Ermittlung des Gewerbeertrags — der steuerliche Gewinn wird um Hinzurechnungen (z. B. 25 % der Finanzierungsaufwendungen über 200.000 € Freibetrag) erhöht und um Kürzungen (z. B. 1,2 % des Grundstückswerts) gemindert. (2) Abzug des Freibetrags von 24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. (3) Multiplikation mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz der Gemeinde.

Hebesätze: Große Unterschiede zwischen Gemeinden

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Der gesetzliche Mindesthebesatz beträgt 200 %. In der Praxis liegen die Sätze zwischen ca. 200 % (kleine Gemeinden, z. B. Grünwald bei München) und über 900 % (z. B. Oberhausen). Typische Großstadt-Hebesätze: München 490 %, Hamburg 470 %, Berlin 410 %, Frankfurt 460 %, Düsseldorf 440 %. Die Wahl des Standorts kann die Gewerbesteuerbelastung erheblich beeinflussen.

Praktisches Beispiel

Die Meier GmbH in Köln (Hebesatz 475 %) hat einen Gewerbeertrag von 200.000 €. Als Kapitalgesellschaft gibt es keinen Freibetrag. Steuermessbetrag: 200.000 × 3,5 % = 7.000 €. Gewerbesteuer: 7.000 × 475 % = 33.250 €. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von 16,625 %. Für einen Einzelunternehmer mit gleichem Ertrag: Gewerbeertrag abzgl. Freibetrag = 200.000 - 24.500 = 175.500 €. Messbetrag: 175.500 × 3,5 % = 6.142,50 €. GewSt: 6.142,50 × 475 % = 29.177 €. Zusätzlich kann der Einzelunternehmer die GewSt bis zum 4-fachen des Messbetrag auf seine Einkommensteuer anrechnen.

Gewerbesteuer-Anrechnung bei der Einkommensteuer

Einzelunternehmer und Personengesellschafter können die Gewerbesteuer pauschal auf ihre Einkommensteuer anrechnen — und zwar das 4-fache des Steuermessbetrags (§ 35 EStG). Bei einem Hebesatz von 400 % wird die Gewerbesteuer damit vollständig kompensiert. Bei höheren Hebesätzen verbleibt eine Restbelastung. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben keine Anrechnungsmöglichkeit. Weitere Informationen bietet die IHK.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Gewerbebetriebe — also Einzelunternehmer mit gewerblicher Tätigkeit, Personengesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG). Freiberufler sind befreit.

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Freibetrag?

24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag und zahlen ab dem ersten Euro Gewerbeertrag.

Was ist der Hebesatz?

Ein Faktor, den jede Gemeinde individuell festlegt. Er wird mit dem Steuermessbetrag multipliziert. Typische Werte: 200-500 %. Der Mindesthebesatz beträgt gesetzlich 200 %.

Kann ich die Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abziehen?

Ja, als Einzelunternehmer oder Personengesellschafter können Sie das 4-fache des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer anrechnen. Bei einem Hebesatz bis 400 % wird die GewSt damit praktisch neutralisiert.

Ist die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe absetzbar?

Nein, seit 2008 ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Sie wird aber bei Einzelunternehmen über die Anrechnung (§ 35 EStG) teilweise kompensiert.

Was sind Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer?

Bestimmte Aufwendungen wie Zinsen, Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen werden dem Gewinn teilweise wieder hinzugerechnet (25 %, abzgl. 200.000 € Freibetrag), um die Gewerbesteuer standortunabhängiger zu machen.

Wie beeinflusst der Standort die Gewerbesteuer?

Erheblich. Bei einem Gewerbeertrag von 200.000 € kann die GewSt zwischen ca. 12.250 € (Hebesatz 200 %) und 55.125 € (Hebesatz 900 %) liegen — eine Differenz von über 40.000 €.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.