Teilzeit Urlaub Rechner 2026
Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit — mit gesetzlichem Mindesturlaub-Schutz nach §3 BUrlG.
Urlaubsanspruch bei Teilzeit — Grundprinzip
Der Urlaubsanspruch wird nicht in Stunden, sondern in Arbeitstagen gemessen. Wer also bei gleicher Arbeitstage-Verteilung (z. B. weiterhin Mo-Fr) nur weniger Stunden pro Tag arbeitet, behält seinen vollen Urlaubsanspruch. Erst eine Reduktion auf weniger Arbeitstage pro Woche führt zu einer anteiligen Umrechnung.
Formel
Beispiele bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub (5-Tage-Woche):
- Wechsel auf 4 Tage/Woche: 30 × 4/5 = 24 Tage
- Wechsel auf 3 Tage/Woche: 30 × 3/5 = 18 Tage
- Wechsel auf 2 Tage/Woche: 30 × 2/5 = 12 Tage
- Wechsel auf 1 Tag/Woche: 30 × 1/5 = 6 Tage
Gesetzlicher Mindesturlaub bleibt geschützt
Nach §3 BUrlG gilt für Teilzeitkräfte derselbe gesetzliche Mindesturlaub wie für Vollzeitkräfte — gemessen in Arbeitstagen: 4 Tage pro Wochenarbeitstag. Liegt die rechnerische Umrechnung darunter, gilt das gesetzliche Minimum. Vertragliche Klauseln "Mehrurlaub gilt nur für Vollzeit" sind unwirksam, soweit sie unter den gesetzlichen Mindesturlaub fallen.
Bei unterjährigem Wechsel
Wechseln Sie unterjährig von Vollzeit auf Teilzeit, wird der Urlaubsanspruch monatsweise aufgeteilt: bisher gesammelter Urlaub (in Vollzeit) bleibt erhalten und kann in Teilzeit-Tagen aufgebraucht werden. Für die verbleibenden Monate gilt die Teilzeit-Berechnung. Eine vollständige Neuberechnung "rückwirkend" ist nicht zulässig (EuGH C-486/08, BAG 19.03.2019).
Häufig gestellte Fragen
Wie wird der Urlaub bei Wechsel auf Teilzeit umgerechnet?
Ändert sich der Urlaubsanspruch bei reduzierter Stundenzahl, aber gleichen Arbeitstagen?
Was ist der gesetzliche Mindesturlaub bei Teilzeit?
Was passiert mit Resturlaub beim Wechsel?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §3 BUrlG, BAG-Rechtsprechung zur Teilzeit-Urlaubsumrechnung (insbes. EuGH C-486/08, BAG 19.03.2019).