Teilzeit Urlaub Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei einem Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit — mit gesetzlichem Mindesturlaub-Schutz nach §3 BUrlG.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit — Grundprinzip

Der Urlaubsanspruch wird nicht in Stunden, sondern in Arbeitstagen gemessen. Wer also bei gleicher Arbeitstage-Verteilung (z. B. weiterhin Mo-Fr) nur weniger Stunden pro Tag arbeitet, behält seinen vollen Urlaubsanspruch. Erst eine Reduktion auf weniger Arbeitstage pro Woche führt zu einer anteiligen Umrechnung.

Formel

Teilzeit-Urlaub = Vollzeit-Urlaub × (Teilzeit-Tage / Vollzeit-Tage)

Beispiele bei 30 Tagen Vollzeit-Urlaub (5-Tage-Woche):

  • Wechsel auf 4 Tage/Woche: 30 × 4/5 = 24 Tage
  • Wechsel auf 3 Tage/Woche: 30 × 3/5 = 18 Tage
  • Wechsel auf 2 Tage/Woche: 30 × 2/5 = 12 Tage
  • Wechsel auf 1 Tag/Woche: 30 × 1/5 = 6 Tage

Gesetzlicher Mindesturlaub bleibt geschützt

Nach §3 BUrlG gilt für Teilzeitkräfte derselbe gesetzliche Mindesturlaub wie für Vollzeitkräfte — gemessen in Arbeitstagen: 4 Tage pro Wochenarbeitstag. Liegt die rechnerische Umrechnung darunter, gilt das gesetzliche Minimum. Vertragliche Klauseln "Mehrurlaub gilt nur für Vollzeit" sind unwirksam, soweit sie unter den gesetzlichen Mindesturlaub fallen.

Bei unterjährigem Wechsel

Wechseln Sie unterjährig von Vollzeit auf Teilzeit, wird der Urlaubsanspruch monatsweise aufgeteilt: bisher gesammelter Urlaub (in Vollzeit) bleibt erhalten und kann in Teilzeit-Tagen aufgebraucht werden. Für die verbleibenden Monate gilt die Teilzeit-Berechnung. Eine vollständige Neuberechnung "rückwirkend" ist nicht zulässig (EuGH C-486/08, BAG 19.03.2019).

Häufig gestellte Fragen

Wie wird der Urlaub bei Wechsel auf Teilzeit umgerechnet?
Bei reduzierten Arbeitstagen pro Woche wird der Urlaub anteilig umgerechnet: Teilzeit-Urlaub = Vollzeit-Urlaub × (Teilzeit-Arbeitstage / Vollzeit-Arbeitstage). Beispiel: 30 Tage Vollzeit (5 Tage/Woche) bei Wechsel auf 3 Tage/Woche = 30 × 3/5 = 18 Tage Teilzeit-Urlaub.
Ändert sich der Urlaubsanspruch bei reduzierter Stundenzahl, aber gleichen Arbeitstagen?
Nein. Eine Reduktion nur der täglichen Arbeitsstunden (von 8 auf 6 Stunden) bei gleichen Arbeitstagen pro Woche ändert den Urlaubsanspruch NICHT. Der Urlaub wird nach Arbeitstagen pro Woche berechnet, nicht nach Stunden.
Was ist der gesetzliche Mindesturlaub bei Teilzeit?
Auch in Teilzeit gilt der gesetzliche Mindesturlaub nach §3 BUrlG: 24 Werktage bei 6-Tage-Woche, also 4 Tage pro Arbeitstag. Bei 3 Tagen/Woche sind das 12 Tage, bei 4 Tagen 16 Tage. Liegt der umgerechnete Anspruch darunter, gilt das gesetzliche Minimum.
Was passiert mit Resturlaub beim Wechsel?
Bereits erworbener Urlaub bleibt bestehen, wird aber an die neue Arbeitstage-Verteilung angepasst. Beispiel: 6 Resttage bei 5-Tage-Woche entsprechen nach Wechsel auf 3 Tage/Woche: 6 × 3/5 = 3,6 → aufgerundet auf 4 Tage. Der wirtschaftliche Wert bleibt gleich.

Ähnliche Rechner

Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §3 BUrlG, BAG-Rechtsprechung zur Teilzeit-Urlaubsumrechnung (insbes. EuGH C-486/08, BAG 19.03.2019).