Resturlaub Rechner 2026

Berechnen Sie Ihren Resturlaub, prüfen Sie die Übertragungsregeln in das Folgejahr und verstehen Sie die BAG-Rechtsprechung zur Hinweispflicht des Arbeitgebers.

Gesetzlicher Mindesturlaub: 20 Tage (5-Tage-Woche)

Falls übertragen oder nicht verfallen

BAG-Rechtsprechung zur Hinweispflicht

Mit dem Urteil 19.02.2019 — 9 AZR 423/16 hat das Bundesarbeitsgericht — folgend dem EuGH (06.11.2018, C-619/16) — die jahrzehntelang geläufige Praxis grundlegend geändert: Urlaub verfällt nicht mehr automatisch.

Die neuen Anforderungen an den Arbeitgeber

Damit der gesetzliche Urlaubsanspruch wirksam verfallen kann, muss der Arbeitgeber:

  1. Rechtzeitig hinweisen — typischerweise spätestens zur Jahresmitte und nochmals im Herbst
  2. Konkret auffordern, den Urlaub zu nehmen — mit Angabe der noch offenen Tage
  3. Auf Verfallsfolgen hinweisen — also klar machen, dass der Urlaub andernfalls verfällt

Unterlässt der Arbeitgeber diese Aufforderung, bleibt der Urlaubsanspruch kumulativ bestehen und wandert in das jeweilige Folgejahr — möglicherweise über mehrere Jahre.

Was bedeutet das für Sie?

  • Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Sie tatsächlich konkret und nachweisbar zum Urlaubnehmen aufgefordert hat (E-Mail, schriftlich, idealerweise mit Empfangsbestätigung)
  • Wurden Sie nicht aufgefordert, bleibt der Resturlaub aus dem Vorjahr — und ggf. weiter zurückliegender Jahre — bestehen
  • Bei Kündigung wandelt sich der gesamte nicht genommene Urlaub in einen Geldanspruch (Urlaubsabgeltung nach §7 Abs. 4 BUrlG)

Sonderfall Langzeitkrankheit (BAG, 07.08.2012 — 9 AZR 353/10)

Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Wer also 2024 durchgängig krank war, behält seinen 2024er Urlaub bis 31.03.2026 — danach fällt er weg, unabhängig von einer Hinweispflicht.

Häufig gestellte Fragen

Verfällt nicht genommener Urlaub automatisch zum Jahresende?
Nein, nicht mehr automatisch. Nach der wegweisenden BAG-Entscheidung (19.02.2019 — 9 AZR 423/16; folgend EuGH C-619/16) verfällt der gesetzliche Urlaub am Jahresende oder am 31.03. des Folgejahres nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und ihn auf die Verfallsfolgen hingewiesen hat. Ohne diese Aufforderung bleibt der Urlaub bestehen.
Wann darf Urlaub übertragen werden?
Eine Übertragung in das Folgejahr ist nach §7 Abs. 3 BUrlG nur in zwei Fällen zulässig: (1) bei dringenden betrieblichen Gründen (z. B. Auftragsspitzen) oder (2) bei persönlichen Gründen in der Person des Arbeitnehmers (Krankheit, Mutterschutz, Elternzeit). Der übertragene Urlaub muss dann in den ersten drei Monaten des Folgejahres (bis 31.03.) genommen werden.
Was passiert bei Langzeitkrankheit?
Bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit verfällt der Urlaubsanspruch erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG, 07.08.2012 — 9 AZR 353/10). Beispiel: Urlaubsanspruch 2024 verfällt frühestens am 31.03.2026 — sofern der Mitarbeiter durchgängig krankheitsbedingt arbeitsunfähig war.
Gilt die Hinweispflicht auch bei tariflichem oder vertraglichem Mehrurlaub?
Die BAG-Hinweispflicht bezieht sich primär auf den gesetzlichen Mindesturlaub nach BUrlG. Für tariflichen oder einzelvertraglichen Mehrurlaub können abweichende Regelungen gelten — etwa kürzere Verfallsfristen ohne Hinweispflicht, wenn der Tarif/Vertrag dies klar regelt und die Mehrurlaubsabrede vom gesetzlichen Urlaub eindeutig getrennt ist.

Ähnliche Rechner

Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §7 BUrlG. BAG 19.02.2019 — 9 AZR 423/16 (Hinweispflicht), BAG 07.08.2012 — 9 AZR 353/10 (Langzeitkrankheit).