Urlaubsabgeltung Rechner 2026

Berechnen Sie die Brutto-Urlaubsabgeltung bei Kündigung gemäß §7 Abs. 4 BUrlG — aus 13-Wochen-Durchschnitt oder direkt aus dem Tagesgehalt.

Inklusive Resturlaub aus dem Vorjahr

Inkl. laufender Zuschläge; ohne einmalige Sonderzahlungen

Wann entsteht der Anspruch?

Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung entsteht nur mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses und nur für den Resturlaub, der wegen der Beendigung nicht mehr in Natur genommen werden kann. Bei Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ist eine Abgeltung gesetzlich ausgeschlossen (Abgeltungsverbot).

Was zählt zum Bruttoverdienst?

  • Einbeziehen: Grundgehalt, regelmäßige Zulagen, Schichtzuschläge, durchschnittliche Provisionen, Sachbezüge mit geldwertem Vorteil
  • Nicht einbeziehen: Einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld), Aufwendungsersatz, Reisekosten, Spesen
  • Sonderfall Überstunden: Nur, soweit sie im Bezugszeitraum tatsächlich regelmäßig angefallen sind. Reine Einzelfälle bleiben außen vor.

Beispielrechnung

Eine Mitarbeiterin verdient in den letzten 13 Wochen vor Kündigung 13.000 EUR brutto. Sie arbeitet 5 Tage pro Woche und hat 12 offene Urlaubstage:

  • Tagesgehalt: 13.000 EUR / (5 × 13) = 13.000 / 65 = 200,00 EUR
  • Urlaubsabgeltung brutto: 200,00 EUR × 12 = 2.400,00 EUR

Steuerlich behandelt der Arbeitgeber den Betrag wie reguläres Gehalt im Monat der Auszahlung. Bei einem mittleren Steuersatz von ~35 % verbleiben netto rund 1.560 EUR.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Urlaubsabgeltung?
Die Urlaubsabgeltung ist die Geldzahlung für offenen Resturlaub, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr in Natur gewährt werden kann. Rechtsgrundlage ist §7 Abs. 4 BUrlG. Der Anspruch entsteht erst mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und verfällt nicht am 31.03. des Folgejahres.
Wie wird die Urlaubsabgeltung berechnet?
Tagesgehalt × offene Urlaubstage. Das Tagesgehalt ermittelt sich aus dem durchschnittlichen Bruttoverdienst der letzten 13 Wochen vor Beendigung, geteilt durch die tatsächlichen Arbeitstage in diesem Zeitraum (5 oder 6 Tage/Woche × 13). Schichtzuschläge, Provisionen und sonstige laufende Bezüge sind einzubeziehen, einmalige Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Jubiläumsgeld) ausnahmsweise nicht.
Ist die Urlaubsabgeltung steuerpflichtig?
Ja. Die Urlaubsabgeltung ist Arbeitslohn im steuerlichen Sinn und unterliegt der vollen Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht (KV, PV, RV, AV). Sie wird im Monat der Auszahlung normal versteuert — keine Fünftelregelung wie bei einer Abfindung.
Verfällt die Urlaubsabgeltung am 31.03.?
Nein. Nach §7 Abs. 4 BUrlG ist die Urlaubsabgeltung ein reiner Geldanspruch, der mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht. Sie unterliegt nur der Verjährung (3 Jahre nach §195 BGB) oder tarif-/arbeitsvertraglichen Ausschlussfristen — typischerweise sind diese kürzer (oft 3-6 Monate).
Was ist mit Resturlaub aus dem Vorjahr?
Offener Urlaub aus dem Vorjahr kann nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig konkret darauf hingewiesen hat (BAG, 19.02.2019 — 9 AZR 423/16; folgend EuGH C-619/16). Ohne diese Aufforderung bleibt der Anspruch bestehen und ist bei Kündigung mit abzugelten. Prüfen Sie deshalb genau, ob ein Hinweis erfolgte.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §7 Abs. 4 BUrlG. BAG-Rechtsprechung 19.02.2019 — 9 AZR 423/16.