Aufhebungsvertrag Rechner 2026
Gesamte Brutto- und Nettoauszahlung bei einem Aufhebungsvertrag berechnen: Gehalt bis Ende + Urlaubsabgeltung + Überstunden + Abfindung mit Fünftelregelung.
Gehaltszahlung bis Endtermin
Fünftelregelung (§34 EStG)
Stundenlohn = Monatsgehalt / 173,33 Std.
Wie ein Aufhebungsvertrag steuerlich aufgeteilt wird
Reguläre Komponenten
Gehalt bis Ende, Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung sind regulärer Arbeitslohn. Sie werden im Monat der Auszahlung normal versteuert: Lohnsteuer nach Steuerklasse, Soli, ggf. Kirchensteuer, plus volle Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV). Beim Gesamteinkommen kann die Progression zuschlagen — daher steigt der effektive Steuersatz.
Die Abfindung als Sonderfall
Eine Abfindung ist nach §3 Nr. 9 EStG sozialversicherungsfrei. Lohnsteuerlich gilt sie als außerordentliche Einkunft (§34 EStG) und kann durch die Fünftelregelung begünstigt werden — die Steuer wird so berechnet, als wenn die Abfindung auf fünf Jahre verteilt wäre.
Rechenweg der Fünftelregelung
- Steuer auf das normale Jahreseinkommen (ohne Abfindung) = S1
- Steuer auf Jahreseinkommen + 1/5 der Abfindung = S2
- Differenz: S2 - S1 = Mehrsteuer auf 1/5 der Abfindung
- Mehrsteuer × 5 = Gesamtsteuer auf die Abfindung
Der Effekt: Die Progression wird abgemildert, weil nur 1/5 der Abfindung "über dem regulären Einkommen" liegt. Bei hohen Abfindungen und mittleren Einkommen ist die Ersparnis beträchtlich (oft 10-15 Prozentpunkte gegenüber normaler Versteuerung).
Wichtig: Antragspflicht seit 2025
Bis 2024 wurde die Fünftelregelung automatisch beim Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers angewandt. Seit 2025 müssen Sie sie in der Einkommensteuererklärung aktiv beantragen — sonst werden die Vorteile nicht berücksichtigt und der Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer ab.
Häufig gestellte Fragen
Welche Komponenten enthält ein Aufhebungsvertrag typischerweise?
Wie werden die einzelnen Komponenten besteuert?
Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung?
Wie berechnet sich die Urlaubsabgeltung?
Wie hoch wird die Steuer auf die Abfindung?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §3 Nr. 9 EStG, §34 EStG (Fünftelregelung), §32a EStG (ESt-Tarif).