Aufhebungsvertrag Rechner 2026

Gesamte Brutto- und Nettoauszahlung bei einem Aufhebungsvertrag berechnen: Gehalt bis Ende + Urlaubsabgeltung + Überstunden + Abfindung mit Fünftelregelung.

Gehaltszahlung bis Endtermin

Fünftelregelung (§34 EStG)

Stundenlohn = Monatsgehalt / 173,33 Std.

Wie ein Aufhebungsvertrag steuerlich aufgeteilt wird

Reguläre Komponenten

Gehalt bis Ende, Urlaubsabgeltung und Überstundenvergütung sind regulärer Arbeitslohn. Sie werden im Monat der Auszahlung normal versteuert: Lohnsteuer nach Steuerklasse, Soli, ggf. Kirchensteuer, plus volle Sozialversicherungsbeiträge (KV, PV, RV, AV). Beim Gesamteinkommen kann die Progression zuschlagen — daher steigt der effektive Steuersatz.

Die Abfindung als Sonderfall

Eine Abfindung ist nach §3 Nr. 9 EStG sozialversicherungsfrei. Lohnsteuerlich gilt sie als außerordentliche Einkunft (§34 EStG) und kann durch die Fünftelregelung begünstigt werden — die Steuer wird so berechnet, als wenn die Abfindung auf fünf Jahre verteilt wäre.

Rechenweg der Fünftelregelung

  1. Steuer auf das normale Jahreseinkommen (ohne Abfindung) = S1
  2. Steuer auf Jahreseinkommen + 1/5 der Abfindung = S2
  3. Differenz: S2 - S1 = Mehrsteuer auf 1/5 der Abfindung
  4. Mehrsteuer × 5 = Gesamtsteuer auf die Abfindung

Der Effekt: Die Progression wird abgemildert, weil nur 1/5 der Abfindung "über dem regulären Einkommen" liegt. Bei hohen Abfindungen und mittleren Einkommen ist die Ersparnis beträchtlich (oft 10-15 Prozentpunkte gegenüber normaler Versteuerung).

Wichtig: Antragspflicht seit 2025

Bis 2024 wurde die Fünftelregelung automatisch beim Lohnsteuerabzug des Arbeitgebers angewandt. Seit 2025 müssen Sie sie in der Einkommensteuererklärung aktiv beantragen — sonst werden die Vorteile nicht berücksichtigt und der Arbeitgeber zieht die volle Lohnsteuer ab.

Häufig gestellte Fragen

Welche Komponenten enthält ein Aufhebungsvertrag typischerweise?
Vier Bausteine: 1) Gehalt bis zum vereinbarten Ende des Arbeitsverhältnisses (oft die reguläre Kündigungsfrist), 2) Urlaubsabgeltung für offenen Resturlaub, 3) Vergütung von Überstunden und Zeitkonten-Salden, 4) eigentliche Abfindung als Kompensation für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Wie werden die einzelnen Komponenten besteuert?
Gehalt, Urlaubsabgeltung und Überstunden sind regulärer Arbeitslohn — lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig im Auszahlungsmonat. Die Abfindung ist SV-frei, aber lohnsteuerpflichtig — und wird durch die Fünftelregelung (§34 EStG) steuerlich begünstigt.
Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag gegenüber einer Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag bietet Planungssicherheit: Sie kennen den Endtermin, die Abfindungshöhe und die Bedingungen schwarz auf weiß. Risiken: Sperrzeit beim ALG I bei eigenem Verschulden (§159 SGB III), Ruhezeit bei nicht eingehaltener Kündigungsfrist (§158 SGB III). Lassen Sie sich vor Unterzeichnung anwaltlich beraten — der ALG-I-Rechner zeigt die Auswirkungen.
Wie berechnet sich die Urlaubsabgeltung?
Tagesgehalt (Monatsgehalt / 21,75 Werktage) x offene Urlaubstage. Detaillierte Berechnung mit 13-Wochen-Bruttodurchschnitt im Urlaubsabgeltung-Rechner. Die Urlaubsabgeltung ist lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie hoch wird die Steuer auf die Abfindung?
Mit Fünftelregelung deutlich geringer als bei normaler Versteuerung. Der Rechner ermittelt die Differenzsteuer als 5 x (Steuer mit Jahreseinkommen+1/5 Abfindung - Steuer mit Jahreseinkommen). Bei einem Jahreseinkommen von 60.000 EUR und einer Abfindung von 30.000 EUR liegt die effektive Belastung der Abfindung typischerweise bei 25-30 %.

Ähnliche Rechner

Ratgeber zum Thema

Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §3 Nr. 9 EStG, §34 EStG (Fünftelregelung), §32a EStG (ESt-Tarif).