Bestätigte Überstundenvergütung brutto berechnen

Verwenden Sie nur Stunden, Stundenbasis und Zuschlag, deren Vergütung bereits anhand der maßgeblichen Regelung geprüft wurde. Der Rechner stellt weder geleistete Stunden noch Arbeitgeberzurechnung, Anspruch, Steuerfreiheit oder Netto fest.

Ein direkt festgelegter Tarif- oder Vertragsstundensatz ist genauer als eine Orientierung

Keine automatische Anspruchs- oder Arbeitszeitprüfung

Nur die Entgeltbestandteile, die Ihre Regelung in die Stundenbasis einbezieht

Orientierung: Wochenstunden × 52 ÷ 12

0% ist zulässig; keine vorgegebenen Branchen-, Wochenend- oder Feiertagssätze

Erst Anspruch und Stundenbasis prüfen, dann rechnen

Kein automatischer Anspruch aus einer Zeitaufzeichnung

BAG 5 AZR 359/21 trennt zwei Fragen: Beschäftigte müssen im Vergütungsprozess erstens die Arbeit über die vereinbarte Normalarbeitszeit und zweitens deren Veranlassung oder Zurechnung durch den Arbeitgeber darlegen. Dafür kommen insbesondere Anordnung, Billigung, Duldung oder objektive Notwendigkeit zur Erledigung der geschuldeten Arbeit in Betracht. Eine technische Kommt-und-Geht-Aufzeichnung allein beweist nicht automatisch, dass jede Zeit vergütungspflichtige Überstunde ist.

Ist zusätzliche Vergütung nicht ausdrücklich geregelt, kann § 612 BGB eine stillschweigende Vereinbarung begründen, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Nach BAG 5 AZR 474/21 und 5 AZR 406/10 ist das keine ausnahmslose Regel für jede Mehrarbeit; Tätigkeit, Stellung, Vergütung, tarifliche Praxis und weitere Umstände können entscheidend sein.

Abgeltungsklauseln brauchen konkreten Wortlaut

BAG 5 AZR 517/09 verwarf eine vorformulierte Klausel, nach der „erforderliche Überstunden“ pauschal mit dem Monatsgehalt abgegolten waren, weil der zeitliche Umfang nicht hinreichend erkennbar war. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Abgeltungsklausel unwirksam ist. Der genaue Vertrag, eine Tarifbindung, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen und bereits gewährter Freizeitausgleich müssen separat geprüft werden.

Zwei Wege zur Brutto-Stundenbasis

Wenn Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Abrechnung einen Stundensatz vorgibt, sollte dieser direkt verwendet werden. Nur für eine transparente Orientierung kann der Rechner eine geprüfte monatliche Bruttobasis durch vertragliche Wochenstunden × 52 ÷ 12 teilen. Er verwendet damit exakt 52 Wochen pro Rechenjahr statt des gerundeten Faktors 4,33. Welche Entgeltbestandteile zur Basis gehören, kann nur die maßgebliche Regelung bestimmen.

Ein Zuschlag wird nicht aus dem Wochentag geraten. Er wird nur addiert, wenn Sie einen bereits geprüften Prozentsatz eingeben. Bei 0% berechnet der Rechner ausschließlich die Grundvergütung.

Arbeitszeitgrenze ist keine Vergütungsformel

§ 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden setzt voraus, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es gibt deshalb keine allgemeine Zahl zulässiger Überstunden pro Monat; ebenso wenig entsteht aus der Arbeitszeitgrenze automatisch ein Vergütungsanspruch. Ruhepausen, Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, besondere Beschäftigtengruppen und gesetzliche oder kollektivrechtliche Ausnahmen können zusätzlich relevant sein.

SFN-Steuerfreiheit ist enger als ein Überstundenzuschlag

§ 3b EStG betrifft Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Er definiert Zeiträume, prozentuale Höchstgrenzen und eine steuerliche Grundlohnobergrenze von 50 EUR je Stunde. Die Grundvergütung für die Arbeitsstunde selbst wird dadurch nicht steuerfrei. Für die Sozialversicherung schließt § 1 SvEV die Begünstigung zudem aus, soweit die zugrunde liegende Stundenvergütung 25 EUR übersteigt; für Unfallversicherung und Seefahrt gelten weitere Besonderheiten. Weil dieser Rechner die Stunden nicht nach Zeitpunkt und Abrechnungsvoraussetzungen aufteilt, bleibt das gesamte Ergebnis eine Bruttoorientierung vor individueller Abrechnung.

Amtliche und gerichtliche Quellen

Häufig gestellte Fragen

Was berechnet dieser Überstundenrechner?
Er berechnet einen unverbindlichen Bruttobetrag für Stunden, die bereits als geleistet, zurechenbar und vergütungspflichtig geprüft wurden. Er entscheidet nicht, ob ein Anspruch besteht. Sie geben entweder einen geprüften Brutto-Stundensatz direkt ein oder leiten eine Orientierung aus einer geprüften Monatsbasis und den vertraglichen Wochenstunden ab.
Muss jede zusätzliche Arbeitsstunde bezahlt werden?
Nein. Nach BAG 5 AZR 359/21 müssen für einen Vergütungsanspruch grundsätzlich sowohl die Arbeit über die Normalarbeitszeit als auch ihre Veranlassung oder Zurechnung zum Arbeitgeber dargelegt werden. Fehlt eine ausdrückliche Vergütungsregel, kann § 612 BGB eingreifen; die objektive Vergütungserwartung bleibt nach BAG 5 AZR 474/21 aber von Tätigkeit, Vergütung und weiteren Umständen abhängig.
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Das Arbeitszeitgesetz legt keinen allgemeinen Vergütungsprozentsatz fest. Ein Zuschlag kann sich insbesondere aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung ergeben. Deshalb enthält der Rechner keine Branchen- oder Wochentag-Vorgaben; übernehmen Sie nur einen bereits geprüften Satz.
Sind pauschale Abgeltungsklauseln immer wirksam?
Nein. BAG 5 AZR 517/09 hielt die Klausel „erforderliche Überstunden sind mit dem Monatsgehalt abgegolten“ für intransparent, weil der erfasste zeitliche Umfang nicht hinreichend bestimmt war. Ob Ihre Klausel wirksam ist und welche Stunden sie erfasst, hängt vom genauen Wortlaut und den Umständen ab und wird hier nicht geprüft.
Sind Zuschläge für Überstunden steuerfrei?
Nicht allein deshalb, weil sie Überstunden betreffen. § 3b EStG begünstigt nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit, die zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden und die gesetzlichen Grenzen einhalten. Für die Sozialversicherung enthält § 1 SvEV eine weitere 25-EUR-Grenze der zugrunde liegenden Stundenvergütung. Der Rechner trennt diese Voraussetzungen nicht nach einzelnen Stunden und ermittelt deshalb weder Steuerfreiheit noch Netto.
Wie viele Überstunden erlaubt das Arbeitszeitgesetz?
§ 3 ArbZG arbeitet nicht mit einer allgemeinen Monatszahl. Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich acht Stunden nicht überschreiten und kann bis auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich eingehalten werden. Ausnahmen und andere Schutzvorschriften können zusätzlich gelten.

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