Bestätigte Überstundenvergütung brutto berechnen
Verwenden Sie nur Stunden, Stundenbasis und Zuschlag, deren Vergütung bereits anhand der maßgeblichen Regelung geprüft wurde. Der Rechner stellt weder geleistete Stunden noch Arbeitgeberzurechnung, Anspruch, Steuerfreiheit oder Netto fest.
Ein direkt festgelegter Tarif- oder Vertragsstundensatz ist genauer als eine Orientierung
Keine automatische Anspruchs- oder Arbeitszeitprüfung
Nur die Entgeltbestandteile, die Ihre Regelung in die Stundenbasis einbezieht
Orientierung: Wochenstunden × 52 ÷ 12
0% ist zulässig; keine vorgegebenen Branchen-, Wochenend- oder Feiertagssätze
Transparenter Rechenweg
Erst Anspruch und Stundenbasis prüfen, dann rechnen
Kein automatischer Anspruch aus einer Zeitaufzeichnung
BAG 5 AZR 359/21 trennt zwei Fragen: Beschäftigte müssen im Vergütungsprozess erstens die Arbeit über die vereinbarte Normalarbeitszeit und zweitens deren Veranlassung oder Zurechnung durch den Arbeitgeber darlegen. Dafür kommen insbesondere Anordnung, Billigung, Duldung oder objektive Notwendigkeit zur Erledigung der geschuldeten Arbeit in Betracht. Eine technische Kommt-und-Geht-Aufzeichnung allein beweist nicht automatisch, dass jede Zeit vergütungspflichtige Überstunde ist.
Ist zusätzliche Vergütung nicht ausdrücklich geregelt, kann § 612 BGB eine stillschweigende Vereinbarung begründen, wenn die Leistung den Umständen nach nur gegen Vergütung zu erwarten ist. Nach BAG 5 AZR 474/21 und 5 AZR 406/10 ist das keine ausnahmslose Regel für jede Mehrarbeit; Tätigkeit, Stellung, Vergütung, tarifliche Praxis und weitere Umstände können entscheidend sein.
Abgeltungsklauseln brauchen konkreten Wortlaut
BAG 5 AZR 517/09 verwarf eine vorformulierte Klausel, nach der „erforderliche Überstunden“ pauschal mit dem Monatsgehalt abgegolten waren, weil der zeitliche Umfang nicht hinreichend erkennbar war. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede Abgeltungsklausel unwirksam ist. Der genaue Vertrag, eine Tarifbindung, Arbeitszeitkonto, Ausschlussfristen und bereits gewährter Freizeitausgleich müssen separat geprüft werden.
Zwei Wege zur Brutto-Stundenbasis
Wenn Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Abrechnung einen Stundensatz vorgibt, sollte dieser direkt verwendet werden. Nur für eine transparente Orientierung kann der Rechner eine geprüfte monatliche Bruttobasis durch vertragliche Wochenstunden × 52 ÷ 12 teilen. Er verwendet damit exakt 52 Wochen pro Rechenjahr statt des gerundeten Faktors 4,33. Welche Entgeltbestandteile zur Basis gehören, kann nur die maßgebliche Regelung bestimmen.
Ein Zuschlag wird nicht aus dem Wochentag geraten. Er wird nur addiert, wenn Sie einen bereits geprüften Prozentsatz eingeben. Bei 0% berechnet der Rechner ausschließlich die Grundvergütung.
Arbeitszeitgrenze ist keine Vergütungsformel
§ 3 ArbZG begrenzt die werktägliche Arbeitszeit grundsätzlich auf acht Stunden. Eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden setzt voraus, dass innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Es gibt deshalb keine allgemeine Zahl zulässiger Überstunden pro Monat; ebenso wenig entsteht aus der Arbeitszeitgrenze automatisch ein Vergütungsanspruch. Ruhepausen, Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsarbeit, Nachtarbeit, besondere Beschäftigtengruppen und gesetzliche oder kollektivrechtliche Ausnahmen können zusätzlich relevant sein.
SFN-Steuerfreiheit ist enger als ein Überstundenzuschlag
§ 3b EStG betrifft Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit zusätzlich zum Grundlohn gezahlt werden. Er definiert Zeiträume, prozentuale Höchstgrenzen und eine steuerliche Grundlohnobergrenze von 50 EUR je Stunde. Die Grundvergütung für die Arbeitsstunde selbst wird dadurch nicht steuerfrei. Für die Sozialversicherung schließt § 1 SvEV die Begünstigung zudem aus, soweit die zugrunde liegende Stundenvergütung 25 EUR übersteigt; für Unfallversicherung und Seefahrt gelten weitere Besonderheiten. Weil dieser Rechner die Stunden nicht nach Zeitpunkt und Abrechnungsvoraussetzungen aufteilt, bleibt das gesamte Ergebnis eine Bruttoorientierung vor individueller Abrechnung.
Amtliche und gerichtliche Quellen
- § 612 BGB – stillschweigende und übliche Vergütung
- BAG 5 AZR 359/21 – Leistung und Arbeitgeberveranlassung
- BAG 5 AZR 474/21 – objektive Vergütungserwartung
- BAG 5 AZR 517/09 – Transparenz einer Pauschalabgeltung
- § 3 ArbZG – werktägliche Arbeitszeit und Ausgleichszeitraum
- § 3b EStG – SFN-Zuschläge
- § 1 SvEV – sozialversicherungsrechtliche Behandlung
Häufig gestellte Fragen
Was berechnet dieser Überstundenrechner?
Muss jede zusätzliche Arbeitsstunde bezahlt werden?
Gibt es einen gesetzlichen Überstundenzuschlag?
Sind pauschale Abgeltungsklauseln immer wirksam?
Sind Zuschläge für Überstunden steuerfrei?
Wie viele Überstunden erlaubt das Arbeitszeitgesetz?
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Unverbindliche Bruttoorientierung für bereits bestätigte vergütungspflichtige Stunden, keine Anspruchs-, Arbeitszeit-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.