Krankengeld-Rechner 2026
Schätzen Sie das tägliche und monatliche Krankengeld für 2026 — einschließlich beitragspflichtiger Einmalzahlungen und der Pflegeversicherungs-Abschläge nach Kinderzahl.
Nur den beitragspflichtigen Bruttoanteil laut Abrechnung
Ab dem zweiten Kind sinkt der eigene PV-Anteil
Schätzung für gesetzlich versicherte Beschäftigte mit monatlich bemessenem Entgelt. Maßgeblich bleibt die Berechnung der Krankenkasse.
Berechnung im Detail
Abzüge (Arbeitnehmeranteil)
So berechnen wir das Krankengeld
Der Rechner bildet den Regelfall eines gesetzlich versicherten Beschäftigten mit monatlich bemessenem Entgelt ab. Ob und ab wann tatsächlich ein Anspruch besteht, hängt unter anderem von Versicherungsstatus, Entgeltfortzahlung und lückenlos festgestellter Arbeitsunfähigkeit ab. Das Krankengeld ist steuerfrei, unterliegt aber grundsätzlich dem Progressionsvorbehalt.
Die Berechnungsformel
Nach § 47 SGB V wird das kalendertägliche Brutto-Krankengeld durch mehrere Grenzen bestimmt:
- 70 % des Regelentgelts: laufendes beitragspflichtiges Brutto plus der berücksichtigte Tagesanteil beitragspflichtiger Einmalzahlungen.
- 90 % des angepassten Nettowerts: Einmalzahlungen werden mit dem Netto-Brutto-Verhältnis des laufenden Entgelts berücksichtigt.
- Laufendes Netto als Obergrenze: Das Ergebnis darf das kalendertägliche Netto ohne Einmalzahlungen nicht überschreiten.
- Höchstbetrag 2026: 135,63 EUR pro Kalendertag.
Wird Krankengeld für einen vollen Kalendermonat gezahlt, setzt das Gesetz 30 Tage an. Einzelne Zahlungszeiträume werden nach den tatsächlichen Kalendertagen berechnet.
Höchstbetrags-Herleitung
Der GKV-Spitzenverband veröffentlicht für 2026 folgende Werte:
- BBG KV 2026: 5.812,50 EUR pro Monat
- Kalendertag: 5.812,50 / 30 = 193,75 EUR pro Tag
- 70 % davon: 193,75 x 0,70 = 135,63 EUR pro Tag (Höchst-Krankengeld brutto)
Der tatsächliche Betrag kann trotz hohen Bruttos unter diesem Maximum liegen, wenn die Netto- oder Nettoobergrenze niedriger ist.
Beiträge vom Brutto-Krankengeld
Im hier modellierten Beschäftigten-Regelfall werden 9,3 % Rentenversicherung und 1,3 % Arbeitslosenversicherung einbehalten. Der eigene Pflegeversicherungsanteil richtet sich nach dem Kinderstatus:
| Status | PV-Anteil |
|---|---|
| Kein Zuschlag; 0 oder 1 Kind unter 25 | 1,80 % |
| 2 / 3 / 4 Kinder unter 25 | 1,55 % / 1,30 % / 1,05 % |
| 5 oder mehr Kinder unter 25 | 0,80 % |
| Kinderlos, ab 23 Jahren | 2,40 % |
Die Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbands stellen klar: Die sächsische Sonderaufteilung für Arbeitsentgelt gilt beim Bezug von Krankengeld nicht. Während des Krankengeldbezugs fallen auf die Leistung keine Beiträge zur Krankenversicherung an.
Bezugsdauer
§ 48 SGB V begrenzt den Anspruch wegen derselben Krankheit:
- Längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit.
- Zeiten, in denen der Anspruch ruht, etwa wegen Entgeltfortzahlung, werden grundsätzlich mitgezählt. „72 Wochen Kassenleistung“ ist deshalb nur eine häufige Vereinfachung, kein garantierter Zahlungszeitraum.
- Eine weitere Krankheit, die während bestehender Arbeitsunfähigkeit hinzutritt, verlängert die Leistungsdauer nicht.
- Ein neuer Anspruch wegen derselben Krankheit nach einem neuen Dreijahreszeitraum setzt unter anderem mindestens sechs Monate ohne Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Krankheit und sechs Monate Erwerbstätigkeit oder Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung voraus.
Was diese Schätzung nicht abbildet
Die Krankenkasse erhält eine Entgeltbescheinigung und kann weitere Regeln anwenden. Nicht vollständig modelliert sind insbesondere:
- Stundenlohn, schwankendes oder nicht monatlich bemessenes Entgelt und nicht kontinuierliche Beschäftigung,
- Übergangsbereich, Mehrfachbeschäftigung, Kurzarbeit, Arbeitgeberzuschüsse und ruhende Ansprüche,
- Selbstständige, Arbeitslose, Künstlersozialversicherung und andere besondere Versichertengruppen,
- die beitragsrechtliche Zuordnung einer Einmalzahlung. Tragen Sie nur den laut Entgeltabrechnung beitragspflichtigen Anteil ein.
Praktisches Beispiel
Ein Beschäftigter erhält monatlich 3.500 EUR brutto und 2.300 EUR netto. Zusätzlich wurden in den letzten zwölf Monaten 1.800 EUR beitragspflichtige Einmalzahlungen berücksichtigt. Es besteht kein Kinderlosenzuschlag; ein Kind ist unter 25.
- Laufendes Brutto pro Tag: 3.500 / 30 = 116,67 EUR
- Einmalzahlungs-Anteil: 1.800 / 360 = 5,00 EUR pro Tag
- 70-%-Wert: (116,67 + 5,00) x 70 % = 85,17 EUR
- Angepasster 90-%-Nettowert: 71,96 EUR
- Brutto-Krankengeld: 71,96 EUR pro Tag
- RV 6,69 EUR + AV 0,94 EUR + PV 1,30 EUR = 8,93 EUR
- Auszahlungsbetrag: 63,03 EUR pro Tag, bei 30 Tagen 1.890,90 EUR
Die Rechenschritte werden auf Cent gerundet. Die verbindliche Entgelt- und Beitragsberechnung führt die zuständige Krankenkasse durch.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird das Krankengeld berechnet?
Ab wann bekomme ich Krankengeld?
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Werden vom Krankengeld Sozialabgaben abgezogen?
Ist Krankengeld steuerfrei?
Wie hoch ist das maximale Krankengeld 2026?
Ähnliche Rechner
Ratgeber zum Thema
Vereinfachte Schätzung nach § 47 SGB V und den Sozialversicherungswerten 2026. Kein Leistungsbescheid und keine Prüfung des Anspruchsbeginns. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.