Mindestlohn-Monatsledger 2026/2027
Vergleichen Sie bereits verifizierte MiLoG-relevante Stunden eines Kalendermonats mit bereits geprüftem anrechenbarem Brutto. Das Ergebnis ist eine Rechenkontrolle, keine Rechts- oder Beschäftigungseinstufung.
Keine pauschalen Wochenstunden und kein 4,33-Faktor
Nur Geldleistungen eintragen, deren MiLoG-Erfüllungswirkung geprüft wurde
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Warum tatsächliche Monatsstunden entscheidend sind
Amtlicher Satz statt Seitenkonstante
§ 1 der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung setzt 13,90 EUR brutto je Zeitstunde ab 1. Januar 2026 und 14,60 EUR ab 1. Januar 2027 fest. Der gesetzliche Anspruch folgt aus § 1 MiLoG. Höhere Ansprüche aus Branchenregeln, Tarif oder Vertrag werden durch diesen allgemeinen Vergleich nicht ersetzt.
Kalendermonat: gezahltes Brutto gegen tatsächliche Stunden
BAG 5 AZR 135/16 beschreibt die Erfüllung im Kalendermonat als Vergleich der gezahlten Bruttovergütung mit der Anzahl der in diesem Monat tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden multipliziert mit dem Mindestlohn. Der alte Seitenfaktor 4,33 rundete schon den bloßen 52/12-Durchschnitt ab und konnte den konkreten Monat ohnehin nicht abbilden.
BAG 5 AZR 716/15 verlangt tatsächliche Stunden statt eines Zeitraumdurchschnitts und bestätigt für den entschiedenen Rettungsdienstfall, dass Bereitschaftszeit mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten war. Welche weiteren Zeitarten einzubeziehen sind, hängt von ihrer tatsächlichen und rechtlichen Einordnung ab.
Anrechenbare Geldleistung muss vorher geprüft sein
BAG 5 AZR 135/16 verwendet einen umfassenden Entgeltbegriff für Geldleistungen im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis. Ausgenommen sein können Zahlungen ohne Rücksicht auf tatsächliche Arbeit oder mit besonderer gesetzlicher Zweckbestimmung. Der Rechner kann Komponenten wie Grundlohn, Sonderzahlung, Zuschlag, Aufwendungsersatz oder Sachbezug nicht allein anhand ihres Namens klassifizieren.
Fälligkeit und Arbeitszeitkonten sind eigene Prüfungen
§ 2 MiLoG regelt die späteste Zahlung und besondere Voraussetzungen für Stunden auf schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonten. Der Ledger vergleicht nur Zahlen; er prüft weder Zahlungseingang noch Fälligkeit, 50-Prozent-Grenze, Zwölfmonatsausgleich oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Kein pauschales „gilt für alle über 18“
§ 22 MiLoG differenziert Arbeitnehmer, bestimmte Praktika, Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Berufsausbildung, Ehrenamt und zuvor Langzeitarbeitslose. Ob der allgemeine Mindestlohn, ein höherer Branchenmindestlohn oder eine Ausnahme einschlägig ist, muss vor Nutzung der Zahlen geklärt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Mindestlohn 2026 und 2027?
Warum rechnet der Ledger nicht mit Wochenstunden mal 4,33?
Welche Arbeitsstunden gehören in die Eingabe?
Welche Zahlungen sind als Brutto anrechenbar?
Für wen gilt das Mindestlohngesetz?
Beweist ein grünes Rechenergebnis die Einhaltung des MiLoG?
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Unverbindliche Brutto-Rechenkontrolle, keine Arbeitszeit-, Entgelt-, Tarif-, Beschäftigungs-, Steuer-, Sozialversicherungs- oder Rechtsberatung. Fachlich geprüft am 14.07.2026.