Kapitalertragsteuer-Rechner 2026
Schätzen Sie Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf einen bereits ermittelten Kapitalertrag.
Zum Beispiel Zinsen, Dividende oder bereits ermittelter Veräußerungsgewinn.
0 bis 1.000 EUR, bei Zusammenveranlagung höchstens 2.000 EUR.
Schätzung eines inländischen Standardfalls. Banken rechnen je Ertragsvorgang; dadurch können Cent-Differenzen entstehen.
So rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner
Der Rechner wendet zuerst eine ausgewählte Teilfreistellung nach § 20 InvStG an. Vom verbleibenden Ertrag zieht er den tatsächlich noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG ab.
Ohne Kirchensteuer beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %. Bei Kirchensteuer wird sie nicht einfach mit 25 % berechnet: Die gesetzliche Quotientenformel berücksichtigt bereits, dass die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer mindert.
Für 8 % Kirchensteuer ist der Divisor 4,08, für 9 % ist er 4,09. Der Solidaritätszuschlag beträgt anschließend 5,5 % der Kapitalertragsteuer; Bruchteile eines Cents bleiben nach § 4 SolzG außer Ansatz.
Rechenbeispiel
5.000 EUR bereits ermittelter Gewinn eines Aktienfonds, Privatvermögen, 1.000 EUR verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, keine Kirchensteuer:
- Teilfreistellung: 5.000 × 30 % = 1.500 EUR
- verbleibender Ertrag: 3.500 EUR
- abzüglich Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR
- steuerpflichtiger Ertrag: 2.500 EUR
- Kapitalertragsteuer: 625,00 EUR
- Soli: 34,37 EUR
- Gesamtsteuer: 659,37 EUR; Ertrag nach diesen Steuern: 4.340,63 EUR
Was nicht enthalten ist
Der Rechner ermittelt keinen steuerlichen Verkaufsgewinn und keine Vorabpauschale. Verlusttöpfe, ausländische Quellensteuer, Altbestände, Ersatzbemessungsgrundlagen, betriebliche Anlagen, Teileinkünfteverfahren und eine persönliche Günstigerprüfung sind ebenfalls nicht modelliert.
Rechtsgrundlagen
- § 32d EStG — Steuersatz und Kirchensteuerformel
- § 20 Abs. 9 EStG — Sparer-Pauschbetrag
- § 20 InvStG — Teilfreistellungen
- § 4 SolzG — Zuschlagsatz und Cent-Behandlung
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Was gebe ich beim Sparer-Pauschbetrag ein?
Welche Teilfreistellung gilt für meinen Fonds?
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Berechnet der Rechner auch Vorabpauschale und Verkaufsgewinn?
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Unverbindliche Schätzung, kein Steuerbescheid und keine steuerliche Beratung. Rechtsstand geprüft am 14.07.2026.