Kapitalertragsteuer-Rechner 2026

Schätzen Sie Abgeltungsteuer, Soli und Kirchensteuer auf einen bereits ermittelten Kapitalertrag.

Zum Beispiel Zinsen, Dividende oder bereits ermittelter Veräußerungsgewinn.

0 bis 1.000 EUR, bei Zusammenveranlagung höchstens 2.000 EUR.

So rechnet der Kapitalertragsteuer-Rechner

Der Rechner wendet zuerst eine ausgewählte Teilfreistellung nach § 20 InvStG an. Vom verbleibenden Ertrag zieht er den tatsächlich noch verfügbaren Sparer-Pauschbetrag nach § 20 Abs. 9 EStG ab.

Steuerpflichtig = Ertrag − Teilfreistellung − nutzbarer Pauschbetrag

Ohne Kirchensteuer beträgt die Kapitalertragsteuer 25 %. Bei Kirchensteuer wird sie nicht einfach mit 25 % berechnet: Die gesetzliche Quotientenformel berücksichtigt bereits, dass die Kirchensteuer die Kapitalertragsteuer mindert.

Kapitalertragsteuer mit KiSt = steuerpflichtiger Ertrag ÷ (4 + KiSt-Satz)

Für 8 % Kirchensteuer ist der Divisor 4,08, für 9 % ist er 4,09. Der Solidaritätszuschlag beträgt anschließend 5,5 % der Kapitalertragsteuer; Bruchteile eines Cents bleiben nach § 4 SolzG außer Ansatz.

Rechenbeispiel

5.000 EUR bereits ermittelter Gewinn eines Aktienfonds, Privatvermögen, 1.000 EUR verfügbarer Sparer-Pauschbetrag, keine Kirchensteuer:

  • Teilfreistellung: 5.000 × 30 % = 1.500 EUR
  • verbleibender Ertrag: 3.500 EUR
  • abzüglich Sparer-Pauschbetrag: 1.000 EUR
  • steuerpflichtiger Ertrag: 2.500 EUR
  • Kapitalertragsteuer: 625,00 EUR
  • Soli: 34,37 EUR
  • Gesamtsteuer: 659,37 EUR; Ertrag nach diesen Steuern: 4.340,63 EUR

Was nicht enthalten ist

Der Rechner ermittelt keinen steuerlichen Verkaufsgewinn und keine Vorabpauschale. Verlusttöpfe, ausländische Quellensteuer, Altbestände, Ersatzbemessungsgrundlagen, betriebliche Anlagen, Teileinkünfteverfahren und eine persönliche Günstigerprüfung sind ebenfalls nicht modelliert.

Rechtsgrundlagen

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?
Der gesonderte Steuersatz beträgt grundsätzlich 25 % des steuerpflichtigen Kapitalertrags. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer. Ohne Kirchensteuer sind das rechnerisch 26,375 % der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage.
Was gebe ich beim Sparer-Pauschbetrag ein?
Geben Sie nur den Betrag ein, der für den betrachteten Ertrag noch verfügbar ist. Der gesetzliche Höchstbetrag beträgt 1.000 EUR für Einzelpersonen und 2.000 EUR für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner. Ein bereits bei anderen Banken genutzter Betrag steht nicht erneut zur Verfügung.
Welche Teilfreistellung gilt für meinen Fonds?
Bei privat gehaltenen Investmentanteilen sind nach § 20 InvStG typischerweise 30 % für Aktienfonds, 15 % für Mischfonds, 60 % für Immobilienfonds und 80 % für Auslands-Immobilienfonds steuerfrei. Maßgeblich sind die steuerliche Fondsklassifikation und die Angaben Ihrer Bank; für Zinsen, Einzelaktien und andere Erträge wählen Sie 0 %.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Auf Antrag bezieht das Finanzamt grundsätzlich sämtliche Kapitalerträge in die tarifliche Besteuerung ein, wenn dies zu einer niedrigeren Steuer einschließlich Zuschlagsteuern führt. Eine pauschale Einkommensgrenze gibt es dafür nicht; entscheidend ist die vollständige persönliche Veranlagung.
Berechnet der Rechner auch Vorabpauschale und Verkaufsgewinn?
Nein. Der eingegebene Betrag muss der bereits ermittelte steuerlich relevante Ertrag sein. Der Rechner ermittelt weder Anschaffungskosten noch Vorabpauschale, Verlustverrechnung, ausländische Quellensteuer oder die Anrechnung früherer Vorabpauschalen.

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Unverbindliche Schätzung, kein Steuerbescheid und keine steuerliche Beratung. Rechtsstand geprüft am 14.07.2026.