Kirchensteuer-Rechner 2026
Schätzen Sie die jährliche Kirchensteuer aus dem zu versteuernden Einkommen und der kinderbereinigten Maßsteuer.
Nicht Bruttolohn oder Umsatz, sondern das zvE nach steuerlichen Abzügen.
Zusammen nur für gemeinsam kirchensteuerpflichtige Standardfälle.
In 0,5-Schritten; 1,0 entspricht 9.756 EUR.
Nicht enthalten: Kappung, Kirchgeld, Aufteilung bei konfessions- oder glaubensverschiedenen Paaren, unterjährige Mitgliedschaft und Kapitalertragsteuer.
So berechnen wir die Kirchensteuer
Kirchensteuer ist eine landesrechtliche Zuschlagsteuer. Für die Berechnungsbasis verweist § 51a EStG auf eine Einkommensteuer, bei der die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG für Kinder berücksichtigt werden. Deshalb kann die Maßsteuer niedriger als die Einkommensteuer auf das eingegebene zvE sein.
Rechenbeispiel ohne Kinder
Bei 50.000 EUR zvE im Grundtarif beträgt die Einkommensteuer 2026 10.548 EUR. Ohne Kinder entspricht sie hier der Maßsteuer:
- Kirchensteuer bei 8 %: 843,84 EUR im Jahr
- Kirchensteuer bei 9 %: 949,32 EUR im Jahr
Rechenbeispiel mit ZKF 1,0
Bei demselben zvE mindert ein voller Zähler die Basis für die Maßsteuer auf 40.244 EUR. Die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt 7.286 EUR; bei 9 % ergibt das 655,74 EUR Kirchensteuer. Die tatsächliche Einkommensteuer auf das eingegebene zvE bleibt in diesem vereinfachten Vergleich 10.548 EUR.
Warum wir keine Kappung automatisch anwenden
Kappung ist kein einheitlicher Bundesland-Schalter. Höhe, Bemessungsgrundlage und Verfahren unterscheiden sich teils zwischen evangelischer Landeskirche und katholischer Diözese; manche Regelungen wirken von Amts wegen, andere nur auf Antrag. Eine pauschale Tabelle würde daher bei vielen Nutzern ein falsches Ergebnis erzeugen.
Sonderausgaben und Modellgrenze
Gezahlte Kirchensteuer kann grundsätzlich als Sonderausgabe abziehbar sein. Dieser Rechner startet jedoch mit einem bereits vorgegebenen zvE und berechnet nicht aus Bruttoeinkünften alle Sonderausgaben. Kirchensteuer auf Kapitalerträge nach dem gesonderten Tarif ist vom Abzug ausgenommen und gehört in den separaten Kapitalertragsteuer-Rechner.
Rechtsgrundlagen und amtliche Hinweise
- § 51a EStG — Bemessungsgrundlage der Zuschlagsteuern
- § 32 Abs. 6 EStG — Freibeträge für Kinder
- § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG — Sonderausgabenabzug und Ausnahme
- Serviceportal Baden-Württemberg — grundsätzlicher Satz von 8 %
- Finanzverwaltung NRW — Satz von 9 % und Kinderfreibetragszähler
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist der Kirchensteuersatz?
Was ist die Maßsteuer nach § 51a EStG?
Wie wirken sich Kinder aus?
Berücksichtigt der Rechner die Kappung?
Kann ich gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe abziehen?
Wann endet die Kirchensteuerpflicht nach einem Austritt?
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Unverbindliche Schätzung, kein Steuerbescheid und keine steuerliche Beratung. Rechtsstand geprüft am 14.07.2026.