Abfindung Höhe Rechner 2026
Schätzen Sie eine faire Brutto-Abfindung anhand der gängigen Faustformeln. Mit Altersfaktor und Bandbreite je nach Betriebsgröße.
Ab 50 höherer Altersfaktor
So wird die Abfindung verhandelt
Die Regelabfindung
Die in der Praxis etablierte Faustformel "0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr" stammt ursprünglich aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und §1a KSchG. Sie ist keine zwingende Regel, sondern eine Verhandlungsbasis — Arbeitgeber und Arbeitnehmer können darunter oder darüber liegen.
Welche Faktoren erhöhen die Abfindung?
- Alter ab 50: Höherer Faktor, weil ältere Arbeitnehmer schwerer wieder Arbeit finden (Sozialschutz)
- Lange Betriebszugehörigkeit: Pro Jahr ein Monatsgehalt-Anteil
- Wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers: Bei guter Auftragslage höhere Bereitschaft
- Schwacher Kündigungsgrund: Wenn die Kündigung wahrscheinlich vor Gericht nicht hält, ist der Arbeitgeber kompromissbereiter
- Sonderkündigungsschutz: Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsräte kosten den Arbeitgeber zusätzlichen Rechtsstreit-Aufwand
Welche Faktoren senken die Abfindung?
- Kleinbetrieb (<= 10 Mitarbeiter): kein Kündigungsschutz nach KSchG
- Kurze Beschäftigungsdauer: < 6 Monate ohne Kündigungsschutz
- Verhaltensbedingte Kündigung mit klaren Pflichtverletzungen
- Probezeit (<= 6 Monate): Verkürzte Kündigungsfrist von 2 Wochen, kaum Abfindungsspielraum
§1a KSchG: Der gesetzliche Sonderfall
Bei betriebsbedingter Kündigung kann der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben anbieten, dass der Arbeitnehmer eine Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr erhält, wenn er nicht klagt. Stimmt der Arbeitnehmer durch Untätigkeit innerhalb der 3-Wochen-Klagefrist zu, hat er Anspruch ohne weitere Verhandlung. Das ist der einzige Fall eines klaren gesetzlichen Abfindungsanspruchs.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sollte eine Abfindung sein?
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung?
Welche Rolle spielt das Alter?
Wie wirkt sich die Betriebsgröße aus?
Sollte ich die Abfindung versteuern oder verschieben?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §1a KSchG, §10 KSchG, Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.