Kurzarbeitergeld-Rechner 2026

Berechnung aus der amtlichen BA-Tabelle 2026 — mit 20-EUR-Entgeltstufen, Steuerklasse und Leistungssatz 1 oder 2.

Beitragspflichtiges Brutto ohne Arbeitsausfall; Mehrarbeit und Einmalzahlungen nicht einrechnen.

Tatsächlich erzieltes beitragspflichtiges Brutto; 0 EUR bei Kurzarbeit Null.

Steuerklasse IV mit Faktor kann nicht aus der Tabelle abgelesen werden.

So funktioniert die amtliche Berechnung

  1. Soll- und Ist-Entgelt werden auf die nächste 20-EUR-Tabellenstufe gerundet. Ab 8.450 EUR greift 2026 die Höchststufe.
  2. Für beide Entgelte wird anhand der Lohnsteuerklasse und des Leistungssatzes der rechnerische Wert aus der BA-Tabelle abgelesen.
  3. Der Ist-Wert wird vom Soll-Wert abgezogen. Diese Differenz ist das monatliche Kurzarbeitergeld.
KUG = Tabellenwert(Soll) − Tabellenwert(Ist)

Amtliches Beispiel

Die Bundesagentur zeigt auf der Titelseite ihrer Tabelle: Soll-Entgelt 2.500 EUR, Ist-Entgelt 1.250 EUR, Steuerklasse III und Leistungssatz 1. Der Soll-Wert beträgt 1.340,00 EUR, der Ist-Wert 675,36 EUR. Daraus folgen exakt 664,64 EUR Kurzarbeitergeld.

Was zählt als Soll- und Ist-Entgelt?

Soll-Entgelt ist das beitragspflichtige Brutto, das ohne Arbeitsausfall im Anspruchsmonat erzielt worden wäre. Entgelt für Mehrarbeit und einmalig gezahltes Arbeitsentgelt bleiben dabei grundsätzlich außen vor.

Ist-Entgelt ist das im Anspruchsmonat tatsächlich erzielte beitragspflichtige Brutto. Entgelt für Mehrarbeit und anrechenbares Nebeneinkommen können hier hinzukommen; Einmalzahlungen bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

Grenzen dieses Rechners

  • Der Rechner bildet die allgemeine BA-Tabelle 2026 für Lohnsteuerklassen I bis VI ab.
  • Steuerklasse IV mit Faktor muss nach dem amtlichen Programmablaufplan maschinell berechnet werden.
  • Die Sondertabelle für Beschäftigte ohne eigene Sozialversicherungsbeiträge ist nicht enthalten.
  • Grenzgänger mit besonderer steuerlicher Behandlung, Saison-KUG und Transfer-KUG sind nicht abgebildet.
  • Der Rechner ermittelt das KUG, nicht den tatsächlichen Auszahlungsbetrag des verbleibenden Lohns oder das gesamte Haushaltsnetto.
  • Ob ein Anspruch besteht und welche Entgeltbestandteile einzubeziehen sind, prüft die Agentur für Arbeit anhand der Arbeitgeberabrechnung.

Anspruch und Dauer 2026

Für den regulären Anspruch muss unter anderem ein erheblicher, vorübergehender und unvermeidbarer Arbeitsausfall vorliegen. Im Anspruchsmonat müssen grundsätzlich mindestens ein Drittel der Beschäftigten jeweils mehr als 10 % Entgeltausfall haben. Der Arbeitgeber zeigt die Kurzarbeit an, zahlt das KUG aus und beantragt die Erstattung.

Die normale Bezugsdauer beträgt zwölf Monate. Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung verlängert sie auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026.

Quellen und Stand: BA-Tabelle 2026 (kug050-2026 PAP 01/26), § 105 SGB III, § 106 SGB III, BA-Merkblatt 8a, Stand Januar 2026 und 4. KugBeV. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kurzarbeitergeld?
Kurzarbeitergeld beträgt 60 % der pauschalierten Nettoentgeltdifferenz. Wer die Voraussetzungen für den erhöhten Leistungssatz erfüllt, erhält 67 %. Für Soll- und Ist-Entgelt werden die rate-spezifischen Werte der amtlichen BA-Tabelle verwendet und voneinander abgezogen.
Wann gilt der erhöhte Leistungssatz von 67 %?
Leistungssatz 1 gilt, wenn die Voraussetzungen des § 105 SGB III in Verbindung mit dem erhöhten Arbeitslosengeld-Leistungssatz erfüllt sind. In der BA-Tabelle wird dafür regelmäßig ein Kinderfreibetragszähler von mindestens 0,5 in den Lohnsteuermerkmalen oder eine entsprechende Bescheinigung verlangt. Ein beliebiges Kind im Haushalt reicht nicht in jedem Fall als Nachweis.
Welche Betriebe erfüllen die Mindestschwelle?
Nach der regulären Regel des § 96 SGB III muss im Anspruchsmonat mindestens ein Drittel der Beschäftigten des Betriebs oder der betroffenen Betriebsabteilung jeweils einen Entgeltausfall von mehr als 10 % haben. Zusätzlich müssen der Arbeitsausfall erheblich, vorübergehend und unvermeidbar sowie die weiteren betrieblichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Wie lange wird Kurzarbeitergeld 2026 gezahlt?
Regulär beträgt die Bezugsdauer höchstens 12 Monate. Die Vierte Kurzarbeitergeldbezugsdauerverordnung ermöglicht bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026. Eine Unterbrechung von mindestens drei Monaten kann eine neue Bezugsdauer auslösen.
Muss Kurzarbeitergeld versteuert werden?
Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Bei Arbeitnehmern führt eine Summe von mehr als 410 EUR einschlägiger Lohnersatzleistungen grundsätzlich zur Pflichtveranlagung. Ob eine Nachzahlung oder Erstattung entsteht, hängt von der vollständigen Jahresveranlagung ab.

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Orientierung anhand der amtlichen BA-Tabelle 2026. Die verbindliche Abrechnung erfolgt durch Arbeitgeber und Bundesagentur für Arbeit.