Schichtplan & Nachtzuschlag Rechner 2026

Berechnen Sie Nachtzuschlag und gesetzliche Pause für Ihre Schichtarbeit. Inklusive §6 ArbZG-Konformitätsprüfung.

BAG: 25 % üblich, 30 % Dauernacht

Schichtarbeit und §6 ArbZG

Gesetzliche Pausen (§4 ArbZG)

  • Arbeitszeit bis 6 Stunden: keine Pause vorgeschrieben
  • Arbeitszeit über 6 bis 9 Stunden: mindestens 30 Minuten
  • Arbeitszeit über 9 Stunden: mindestens 45 Minuten

Die Pause kann in Abschnitten von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Sie ist zwingend einzuhalten — auch bei freiwilliger Bereitschaft des Arbeitnehmers.

Nachtarbeit (§2 Abs. 3 ArbZG)

Nachtarbeit liegt vor, wenn mehr als zwei Stunden Arbeit zwischen 23:00 und 06:00 erbracht werden. In Bäckereien und Konditoreien gilt der Zeitraum 22:00 bis 05:00.

Nachtzuschlag — gesetzlich aber unbestimmt

§6 Abs. 5 ArbZG schreibt vor, dass Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Stunden eine "angemessene Zahl bezahlter freier Tage" oder einen "angemessenen Zuschlag" erhalten müssen. Der Gesetzgeber lässt die Höhe offen.

Das BAG hat in den letzten Jahren einen Mindestzuschlag von 25 % als angemessen bestätigt; bei Dauernachtarbeit (z. B. feste Nachtschichten ohne Wechsel) gilt 30 % als üblicher Mindestwert. Tarifverträge können darüber liegen — typische IG Metall- oder Chemie-Tarife sehen 50 % und mehr vor.

Höchstarbeitszeit für Nachtarbeit (§6 Abs. 2 ArbZG)

Nachtarbeitnehmer dürfen werktäglich nicht länger als 8 Stunden arbeiten. Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, sofern die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Monats oder vier Wochen die 8-Stunden-Grenze nicht überschreitet. Bei ständiger Überschreitung droht ein Bußgeld bis 15.000 EUR.

Untersuchungspflicht

Nach §6 Abs. 3 ArbZG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Untersuchung vor Beginn der Nachtarbeit und danach alle drei Jahre (nach Vollendung des 50. Lebensjahres jährlich). Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der gesetzliche Nachtzuschlag?
Der genaue Prozentsatz ist nicht gesetzlich festgelegt. Das BAG hat in mehreren Entscheidungen 25 % als üblichen Mindestzuschlag auf den Stundenlohn für Nachtarbeit zwischen 23:00 und 06:00 anerkannt. Bei Dauernachtarbeit kann sich der Zuschlag auf 30 % erhöhen. Viele Tarifverträge regeln höhere Zuschläge (40 % oder mehr).
Was zählt nach §2 ArbZG als Nachtarbeit?
Nachtarbeit liegt nach §2 Abs. 3 ArbZG vor, wenn die Arbeitszeit mehr als zwei Stunden zwischen 23:00 und 06:00 umfasst (in Bäckereien und Konditoreien 22:00 bis 05:00). Der Zuschlag gilt nur für die Stunden im Nachtzeitfenster, nicht für die gesamte Schicht.
Wie lange darf eine Nachtschicht höchstens dauern?
Nach §6 Abs. 2 ArbZG beträgt die werktägliche Arbeitszeit von Nachtarbeitnehmern maximal 8 Stunden. Verlängerung auf bis zu 10 Stunden ist möglich, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Monats oder vier Wochen 8 Stunden nicht überschreitet.
Welche Pausen muss ich bei Schichtarbeit nehmen?
§4 ArbZG schreibt fest: bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten Pause, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten. Die Pausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Schichten bis 6 Stunden sind pausenfrei zulässig.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §2, §4, §6 ArbZG. BAG-Rechtsprechung zu Nachtzuschlag (zuletzt BAG 09.05.2024 – 6 AZR 282/22).