Günstigerprüfung: Wann sich der persönliche Steuersatz lohnt
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf Kapitalerträge. Doch wer wenig verdient, zahlt möglicherweise zu viel. Die Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erlaubt es, stattdessen den persönlichen, niedrigeren Einkommensteuersatz anzuwenden und sich die Differenz erstatten zu lassen.
Wie die Abgeltungssteuer funktioniert
Seit 2009 werden Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit 25 % Abgeltungssteuer besteuert, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer (effektiv 1,375 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer (8 oder 9 % auf die Steuer). Die Gesamtbelastung beträgt damit:
- Ohne Kirchensteuer: 26,375 %
- Mit 8 % Kirchensteuer (Bayern/Baden-Württemberg): 27,819 %
- Mit 9 % Kirchensteuer (übrige Länder): 27,995 %
Die Bank führt diese Steuer automatisch ab. Der Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR (Ledige) bzw. 2.000 EUR (Verheiratete) wird vorher abgezogen, sofern ein Freistellungsauftrag erteilt wurde.
Das Prinzip der Günstigerprüfung
Die Abgeltungssteuer ist als Definitivsteuer konzipiert: Die Steuerpflicht ist mit dem Bankabzug erledigt. Doch der Gesetzgeber hat in § 32d Abs. 6 EStG ein Wahlrecht eingebaut:
Steuerpflichtige können beantragen, dass ihre Kapitalerträge dem regulären Einkommensteuertarif unterworfen werden. Das Finanzamt prüft dann, ob die tarifliche Einkommensteuer auf das Gesamteinkommen (inklusive Kapitalerträge) niedriger ist als die pauschal einbehaltene Abgeltungssteuer. Ist das der Fall, wird die Differenz erstattet.
Kein Risiko: Ergibt die Prüfung, dass der persönliche Steuersatz höher ist als 25 %, bleibt es bei der Abgeltungssteuer. Die Günstigerprüfung kann also nie nachteilig sein.
📈 Kapitalertragssteuer-Rechner nutzenAb welchem Einkommen lohnt sich die Günstigerprüfung?
Der Einkommensteuertarif 2026 beginnt bei 14 % (ab dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR) und steigt progressiv an. Der Grenzsteuersatz von 25 % wird bei einem zu versteuernden Einkommen von etwa 18.000 bis 19.900 EUR erreicht.
Das bedeutet in der Praxis:
- zvE unter ca. 18.000 EUR: Die Günstigerprüfung lohnt sich fast immer, da der Grenzsteuersatz unter 25 % liegt
- zvE zwischen 18.000 und 19.900 EUR: Möglicherweise lohnend, da der Durchschnittssteuersatz noch deutlich unter 25 % liegt
- zvE über ca. 19.900 EUR: In der Regel nicht mehr lohnend, da der Grenzsteuersatz 25 % übersteigt
Wichtig: Das zvE umfasst hier das gesamte zu versteuernde Einkommen inklusive der Kapitalerträge. Bei der Günstigerprüfung werden die Kapitalerträge zum übrigen Einkommen addiert und gemeinsam dem Tarif unterworfen.
Rechenbeispiel: Student mit Kapitalerträgen
Lisa ist Studentin und hat 2026 folgende Einkünfte:
- Werkstudentenjob: 12.000 EUR Bruttolohn
- Kapitalerträge: 3.000 EUR (Dividenden und Zinsen)
- Sparerpauschbetrag: 1.000 EUR (per Freistellungsauftrag bereits abgezogen)
Ohne Günstigerprüfung (Abgeltungssteuer)
Die Bank hat auf die 2.000 EUR (3.000 - 1.000 Sparerpauschbetrag) bereits 25 % Abgeltungssteuer einbehalten:
- KESt: 2.000 x 25 % = 500 EUR
- Soli: 500 x 5,5 % = 27,50 EUR
- Gesamtbelastung Kapitalerträge: 527,50 EUR
Mit Günstigerprüfung (Einkommensteuertarif)
Lisas zu versteuerndes Einkommen (ohne Kapitalerträge) liegt bei ca. 12.000 EUR — also unter dem Grundfreibetrag von 12.348 EUR. Mit Kapitalerträgen (2.000 EUR steuerpflichtig) ergibt sich ein zvE von ca. 14.000 EUR.
- Einkommensteuer auf 14.000 EUR (Zone 2): y = (14.000 - 12.348) / 10.000 = 0,1652
- ESt = (914,51 x 0,1652 + 1.400) x 0,1652 = ca. 256 EUR
- Soli: entfällt (ESt unter Freigrenze von 20.350 EUR)
- Gesamtbelastung: 256 EUR
Durch die Günstigerprüfung bekommt Lisa die Differenz erstattet: 527,50 - 256 = 271,50 EUR zurück.
📑 Einkommensteuer Rechner nutzenWer profitiert besonders?
Die Günstigerprüfung lohnt sich vor allem für Personen mit niedrigem Gesamteinkommen:
- Studenten: Geringe oder keine sonstigen Einkünfte, persönlicher Steuersatz oft bei 0-14 %
- Rentner mit niedriger Rente: Steuerpflichtiger Rentenanteil nahe am Grundfreibetrag
- Geringverdiener: Teilzeitkräfte, Minijobber mit Kapitalerträgen
- Arbeitslose: Kein oder geringes steuerpflichtiges Einkommen, aber Kapitalerträge aus Erspartem
- Personen im Sabbatical: Vorübergehend kein Erwerbseinkommen
So beantragen Sie die Günstigerprüfung
Der Antrag erfolgt über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung:
- Schritt 1: Steuerbescheinigung von der Bank anfordern (wird automatisch erstellt)
- Schritt 2: Anlage KAP ausfüllen und Kapitalerträge eintragen
- Schritt 3: In Zeile 4 das Kästchen für die Günstigerprüfung ankreuzen
- Schritt 4: Bereits einbehaltene Abgeltungssteuer und Soli in den entsprechenden Zeilen eintragen
Das Finanzamt führt die Prüfung automatisch durch. Es vergleicht die tarifliche Steuer auf das Gesamteinkommen (mit Kapitalerträgen) mit der bereits einbehaltenen Abgeltungssteuer. Ist die tarifliche Steuer niedriger, wird die Differenz erstattet.
Günstigerprüfung und Soli-Freigrenze
Ein weiterer Vorteil der Günstigerprüfung: Bei der Abgeltungssteuer wird der Solidaritätszuschlag immer erhoben — es gibt keine Freigrenze. Bei der tariflichen Einkommensteuer greift dagegen die Soli-Freigrenze von 20.350 EUR (Ledige) bzw. 40.700 EUR (Verheiratete). Liegt die festgesetzte Einkommensteuer darunter, entfällt der Soli komplett.
Im obigen Beispiel spart Lisa also nicht nur bei der Einkommensteuer, sondern auch den gesamten Solidaritätszuschlag von 27,50 EUR.
Günstigerprüfung bei Ehepaaren
Für zusammenveranlagte Ehepaare wird die Günstigerprüfung auf Basis des gemeinsamen zu versteuernden Einkommens durchgeführt. Durch den Splittingtarif können auch Paare profitieren, bei denen ein Partner ein höheres Einkommen hat — sofern das halbierte Gesamteinkommen im günstigen Tarifbereich liegt.
Beispiel: Ein Ehepaar hat gemeinsam 30.000 EUR Erwerbseinkommen und 4.000 EUR Kapitalerträge (nach Sparerpauschbetrag 2.000 EUR). Splitting: (30.000 + 2.000) / 2 = 16.000 EUR pro Partner. Der Grenzsteuersatz bei 16.000 EUR liegt bei ca. 22 % — deutlich unter 25 %. Die Günstigerprüfung lohnt sich.
Fazit: Immer prüfen, nie ein Risiko
Die Günstigerprüfung ist ein risikoloses Instrument: Entweder sie führt zu einer Erstattung, oder es bleibt bei der Abgeltungssteuer. Wer ein zu versteuerndes Einkommen unter ca. 18.000 EUR hat, sollte die Anlage KAP abgeben und die Günstigerprüfung beantragen. Nutzen Sie unseren Kapitalertragssteuerrechner und den Einkommensteuerrechner, um Ihre individuelle Steuerbelastung zu vergleichen.