Altersvorsorgedepot ab 2027: Das Ende von Riester

Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik: hohe Kosten, niedrige Renditen und ein undurchsichtiges Zulagensystem. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) leitet der Gesetzgeber einen grundlegenden Systemwechsel ein. Ab 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot Riester ablösen — mit einer einfachen Zulage, flexibler Kapitalmarktanlage und ohne Beitragsgarantie.

Warum Riester gescheitert ist

Die Riester-Rente wurde 2002 als Ausgleich für die Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus eingeführt. Die Idee: staatliche Zulagen und Steuervorteile sollten Bürger zur privaten Altersvorsorge motivieren. In der Praxis zeigte sich jedoch ein grundlegendes Problem — die gesetzliche Beitragsgarantie.

Riester-Anbieter mussten garantieren, dass zum Rentenbeginn mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen vorhanden sind. In der Niedrigzinsphase ab 2010 führte das zu einem paradoxen Ergebnis: Um die Garantie einzuhalten, mussten Anbieter das Geld in sichere, aber kaum verzinste Anleihen investieren. Die Rendite nach Kosten lag bei vielen Verträgen nahe null — oder sogar darunter, wenn man die Inflation berücksichtigt.

Hinzu kamen hohe Verwaltungskosten, eine komplizierte Zulagenberechnung, die vom Bruttoeinkommen des Vorjahres abhing, und ein bürokratischer Antragsprozess. Das Ergebnis: über 10 Millionen Riester-Verträge wurden ruhend gestellt, neue Abschlüsse gingen seit 2018 drastisch zurück.

Das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG)

Am 11. Februar 2026 wurde der Gesetzentwurf für das Altersvorsorgereformgesetz als Drucksache 21/4088 im Bundestag vorgelegt. Das Gesetz sieht die Einführung des Altersvorsorgedepots ab dem 1. Januar 2027 vor und markiert das Ende des Riester-Systems für Neuverträge.

Die zentralen Eckpunkte:

  • Keine Beitragsgarantie: Anbieter müssen nicht mehr garantieren, dass die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn erhalten bleiben
  • Flexible Kapitalmarktanlage: Investitionen in Aktien, ETFs, Fonds und andere Wertpapiere sind möglich
  • Einfache Zulagestruktur: Die Förderung wird von der bisherigen einkommensabhängigen Berechnung entkoppelt
  • Digitale Verwaltung: Neobroker und digitale Plattformen können als Anbieter zugelassen werden

Die neue Zulage: 30 Cent pro Euro

Die Förderung des Altersvorsorgedepots basiert auf einem transparenten Zulagensystem:

Eigenleistung Zulage pro EUR Maximale Zulage
Bis 1.200 EUR/Jahr 0,30 EUR (ab 2029: 0,35 EUR) 360 EUR (ab 2029: 420 EUR)
1.201 bis 1.800 EUR/Jahr 0,20 EUR 120 EUR

Die maximale Gesamtförderung beträgt damit bis zu 480 EUR pro Jahr (ab 2029 bis zu 540 EUR), wenn der Sparer den vollen Eigenanteil von 1.800 EUR einzahlt. Entscheidend: Die Zulage ist einkommensunabhängig. Ob jemand 20.000 oder 80.000 EUR verdient — die Zulage bleibt identisch. Das beseitigt die größte Schwäche des Riester-Systems, bei dem Geringverdiener oft nicht die volle Zulage erhielten, weil sie den Mindesteigenbeitrag (4 % des Vorjahresbrutto) nicht aufbringen konnten.

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Frühstart-Rente: 10 EUR pro Monat für jedes Kind

Ein innovatives Element der Reform ist die Frühstart-Rente. Der Staat zahlt für jedes Kind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr monatlich 10 EUR in ein individuelles Altersvorsorgedepot ein — vollständig staatsfinanziert, ohne Eigenleistung der Eltern.

  • Startkohorte: Zunächst profitieren Kinder des Geburtsjahrgangs 2020, die im Jahr 2026 sechs Jahre alt werden
  • Kapitalanlage: Die Mittel fließen in renditeorientierte Anlagen (Aktien/ETFs), um über eine Laufzeit von rund 60 Jahren den Zinseszinseffekt maximal zu nutzen
  • Steuerfreiheit: Erträge innerhalb des Depots bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Erst bei Auszahlung im Rentenalter erfolgt die nachgelagerte Besteuerung

Rechenbeispiel: 10 EUR monatlich über 60 Jahre bei einer durchschnittlichen Rendite von 6 % (breit gestreuter Aktien-ETF) ergeben rein rechnerisch rund 107.000 EUR. Der eingezahlte Betrag liegt bei nur 7.200 EUR — der Rest ist Zinseszins. Das zeigt das enorme Potenzial einer frühen, kapitalmarktorientierten Altersvorsorge.

Vergleich: Altersvorsorgedepot vs. Riester

Kriterium Riester-Rente Altersvorsorgedepot
Start 2002 2027
Beitragsgarantie Ja (100 %) Nein
Anlageform Versicherung, Banksparplan, Fonds ETFs, Fonds, Aktien, flexibel
Maximale Zulage 175 EUR + 300 EUR/Kind Bis 480 EUR (einkommensunabhängig)
Mindesteigenbeitrag 4 % des Vorjahresbrutto Kein Mindestbeitrag
Kosten Oft über 1,5 % p.a. Niedrige ETF-Kosten möglich
Besteuerung Nachgelagert Nachgelagert
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Übergangsregeln: Was wird aus bestehenden Riester-Verträgen?

Der Gesetzgeber plant folgende Übergangsregelungen:

  • Bestandsschutz: Bestehende Riester-Verträge können uneingeschränkt weitergeführt werden. Die bisherige Förderung (Zulagen und Sonderausgabenabzug) bleibt erhalten
  • Übertragungsmöglichkeit: Voraussichtlich wird eine Übertragung des angesammelten Riester-Guthabens in ein neues Altersvorsorgedepot möglich sein
  • Keine Neuverträge: Ab 2027 werden keine neuen Riester-Verträge mehr abgeschlossen

Für Sparer mit beitragsfreien oder ruhenden Riester-Verträgen kann der Wechsel zum Altersvorsorgedepot sinnvoll sein — insbesondere wenn die bisherigen Produkte hohe laufende Kosten verursachen.

Steuerliche Behandlung des Altersvorsorgedepots

Das Altersvorsorgedepot folgt dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Während der Ansparphase bleiben Erträge (Kursgewinne, Dividenden) steuerfrei — die Abgeltungssteuer findet innerhalb des Depots keine Anwendung. Erst bei Auszahlung im Rentenalter werden die Leistungen mit dem dann gültigen persönlichen Einkommensteuersatz besteuert.

Der Vorteil: Im Rentenalter liegt der Steuersatz in der Regel deutlich unter dem während des Erwerbslebens. Zudem profitiert das Depot vom ungebremsten Zinseszinseffekt, da keine Steuer während der Ansparphase abgezogen wird.

Fazit: Ein längst überfälliger Systemwechsel

Das Altersvorsorgedepot behebt die zentralen Schwächen des Riester-Systems: Der Wegfall der Beitragsgarantie ermöglicht eine renditestärkere Kapitalanlage, die einfache Zulagenstruktur macht die Förderung transparent und die Öffnung für ETFs und Neobroker senkt die Kosten. Die Frühstart-Rente für Kinder setzt zudem ein richtiges Signal — je früher die Ansparphase beginnt, desto stärker wirkt der Zinseszinseffekt. Für 2026 heißt es: abwarten, bis die Zertifizierung der Anbieter abgeschlossen ist, und bestehende Riester-Verträge auf ihre Kosten prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Wann startet das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot wird ab dem 1. Januar 2027 für Bürger verfügbar sein. Die gesetzliche Grundlage bildet das Altersvorsorgereformgesetz (AVRG), dessen Entwurf am 11. Februar 2026 als Bundestags-Drucksache 21/4088 vorgelegt wurde. Im Jahr 2026 laufen die Zertifizierungsprozesse für Anbieter wie Banken, Neobroker und Fondsgesellschaften.
Wie hoch ist die staatliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Der Staat zahlt eine Grundzulage von 30 Cent für jeden eingezahlten Euro bis zu einer Eigenleistung von 1.200 EUR pro Jahr — das ergibt eine maximale Zulage von 360 EUR jährlich. Ab 2029 soll die Zulage auf 35 Cent steigen. Darüber hinausgehende Eigenleistungen bis 1.800 EUR werden mit 20 Cent je Euro gefördert. Die Förderung ist einkommensunabhängig und damit deutlich einfacher als das bisherige Riester-System.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Bestehende Riester-Verträge können weitergeführt werden — es besteht kein Zwang zum Wechsel. Es wird voraussichtlich auch die Möglichkeit geben, angespartes Riester-Guthaben in ein neues Altersvorsorgedepot zu übertragen. Die Riester-Förderung (Zulagen und Sonderausgabenabzug) läuft für Bestandsverträge planmäßig weiter, neue Riester-Verträge werden aber nicht mehr abgeschlossen.
Kann ich im Altersvorsorgedepot in ETFs investieren?
Ja, das ist der zentrale Unterschied zum klassischen Riester-Vertrag. Das Altersvorsorgedepot erlaubt die flexible Anlage in Aktien, ETFs, Fonds und andere Wertpapiere. Es gibt keine Beitragsgarantie — anders als bei Riester muss der Anbieter nicht garantieren, dass mindestens die eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn vorhanden sind. Dadurch entfallen die teuren Sicherungsmechanismen, die bei Riester-Produkten die Rendite erheblich geschmälert haben.