Minijob-Grenze 2026 — Stundenrechner
Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Stundenlohn und der geplanten Stundenzahl unter der Minijob-Grenze von 603 EUR/Monat bleiben.
Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/Std.
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Was bedeutet die Minijob-Grenze konkret?
Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 EUR pro Monat. Sie ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: 603 EUR = 13,90 EUR × 43,4 Wochenstunden/Monat (entspricht 10 Wochenstunden bei 4,33 Wochen/Monat). Mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.
Gelegentliche Überschreitung — die Ausnahme
§8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV erlaubt eine nicht vorhersehbare Überschreitung der Grenze für maximal 2 Kalendermonate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums. Im Überschreitungsmonat darf der Verdienst maximal das Doppelte der Grenze (1.206 EUR) betragen.
Typische Beispiele für "nicht vorhersehbar":
- Krankheitsvertretung eines Kollegen
- Saisonale Spitzen, die über das normale Saisongeschäft hinausgehen
- Einmalige Sonderprojekte ohne langfristige Planung
Geplante oder regelmäßige Überschreitungen (z. B. monatliche Boni, Weihnachtsgeld als Teil des regulären Lohns) sind NICHT gelegentlich. Wird die Grenze in 3 oder mehr Monaten eines Jahres überschritten, kippt der Minijob rückwirkend in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Maximale Stunden bei verschiedenen Stundenlöhnen
| Stundenlohn | Max. Stunden/Monat |
|---|---|
| 13,90 € (Mindestlohn) | 43,4 Std. |
| 15,00 € | 40,2 Std. |
| 17,50 € | 34,5 Std. |
| 20,00 € | 30,2 Std. |
| 25,00 € | 24,1 Std. |
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Was ist gelegentliche Überschreitung?
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §8 SGB IV. Minijob-Grenze 2026: 603 EUR/Monat (an Mindestlohn 13,90 EUR gekoppelt).