Minijob-Grenze 2026 — Stundenrechner

Prüfen Sie, ob Sie mit Ihrem Stundenlohn und der geplanten Stundenzahl unter der Minijob-Grenze von 603 EUR/Monat bleiben.

Mindestlohn 2026: 13,90 EUR/Std.

Was bedeutet die Minijob-Grenze konkret?

Die Minijob-Grenze 2026 beträgt 603 EUR pro Monat. Sie ist seit 2022 an den Mindestlohn gekoppelt: 603 EUR = 13,90 EUR × 43,4 Wochenstunden/Monat (entspricht 10 Wochenstunden bei 4,33 Wochen/Monat). Mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt automatisch auch die Minijob-Grenze.

Gelegentliche Überschreitung — die Ausnahme

§8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV erlaubt eine nicht vorhersehbare Überschreitung der Grenze für maximal 2 Kalendermonate innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums. Im Überschreitungsmonat darf der Verdienst maximal das Doppelte der Grenze (1.206 EUR) betragen.

Typische Beispiele für "nicht vorhersehbar":

  • Krankheitsvertretung eines Kollegen
  • Saisonale Spitzen, die über das normale Saisongeschäft hinausgehen
  • Einmalige Sonderprojekte ohne langfristige Planung

Geplante oder regelmäßige Überschreitungen (z. B. monatliche Boni, Weihnachtsgeld als Teil des regulären Lohns) sind NICHT gelegentlich. Wird die Grenze in 3 oder mehr Monaten eines Jahres überschritten, kippt der Minijob rückwirkend in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

Maximale Stunden bei verschiedenen Stundenlöhnen

Stundenlohn Max. Stunden/Monat
13,90 € (Mindestlohn)43,4 Std.
15,00 €40,2 Std.
17,50 €34,5 Std.
20,00 €30,2 Std.
25,00 €24,1 Std.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die monatliche Verdienstgrenze für einen Minijob beträgt 2026 603 EUR, jährlich also 7.236 EUR. Die Grenze ist seit 2022 dynamisch an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt: 603 EUR = 13,90 EUR Mindestlohn × 173,33 Wochenstunden/Monat × 0,2 (also rund 1/5 Vollzeit).
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Beim Mindestlohn von 13,90 EUR/Stunde maximal 43,4 Stunden pro Monat (603 / 13,90). Bei einem höheren Stundenlohn entsprechend weniger Stunden. Beispiel: bei 20 EUR/Stunde maximal 30,15 Stunden/Monat.
Was ist gelegentliche Überschreitung?
Eine nicht vorhersehbare Überschreitung der Monatsgrenze ist zulässig in maximal 2 Kalendermonaten innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums. Auch im Überschreitungsmonat darf der Verdienst maximal das Doppelte der Grenze (1.206 EUR) betragen. Typischer Fall: Krankheitsvertretung. Bei regelmäßiger Überschreitung wird der Job zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Bei regelmäßiger Überschreitung (mehr als 2 Monate/12) verliert der Job rückwirkend seinen Minijob-Status. Sie werden sozialversicherungspflichtig für alle Monate ab der ersten unzulässigen Überschreitung — mit Nachforderung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmer-Beiträgen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §8 SGB IV. Minijob-Grenze 2026: 603 EUR/Monat (an Mindestlohn 13,90 EUR gekoppelt).