Mehrere Minijobs Rechner 2026

Prüfen Sie, ob die Summe Ihrer Minijobs die Grenze überschreitet und welche davon sozialversicherungspflichtig sind. Mit Berücksichtigung der Hauptbeschäftigung.

Minijobs (zeitlich nach Reihenfolge)

So funktioniert die Zusammenrechnung

Ohne Hauptbeschäftigung

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet (§8 Abs. 2 SGB IV). Solange die Summe unter 603 EUR/Monat bleibt, gelten alle als SV-frei. Wird die Grenze überschritten, werden alle Minijobs sofort sozialversicherungspflichtig — für den gesamten Monat der Überschreitung.

Mit Hauptbeschäftigung — die Privilegierung

Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf zusätzlich einen Minijob ausüben (Privilegierung). Dieser Minijob wird NICHT mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, bleibt also SV-frei (Arbeitgeber zahlt seine Pauschalbeiträge; Arbeitnehmer ggf. nur 3,6 % RV).

Hat man mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung, gilt nur der zeitlich zuerst aufgenommene als privilegiert. Alle weiteren Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.

Gelegentliche Überschreitung

Eine gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreitung — etwa bei Krankheitsvertretung — ist bis zu zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erlaubt (also 2 von 12 Monaten), und das maximal bis zum Doppelten der monatlichen Grenze (1.206 EUR). Der Minijob-Status bleibt dann erhalten.

Was bedeutet "sozialversicherungspflichtig"?

Wenn ein Minijob SV-pflichtig wird, gelten die regulären Arbeitnehmer-Anteile: ca. 20 % vom Bruttoentgelt (9,3 % RV + 7,3 % KV + halber Zusatzbeitrag + 1,8 % bzw. 2,3 % PV + 1,3 % AV). Bei 750 EUR Brutto sind das rund 150 EUR Beiträge pro Monat.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja — solange die Summe aller Verdienste die Minijob-Grenze von 603 EUR pro Monat nicht überschreitet (§8 Abs. 2 SGB IV, Zusammenrechnung). Werden 603 EUR überschritten, kippt das System: ALLE Minijobs werden sozialversicherungspflichtig — für den Zeitraum der Überschreitung.
Was ist die Privilegierung neben einer Hauptbeschäftigung?
Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, darf zusätzlich einen Minijob ausüben, ohne dass dieser mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Das ist die sogenannte Privilegierung. Ab dem zweiten Minijob werden die zusätzlichen Minijobs allerdings mit der Hauptbeschäftigung zusammen veranlagt und damit sozialversicherungspflichtig.
Welcher Minijob ist privilegiert?
Der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob. Diese Reihenfolge muss dokumentiert werden (Arbeitsvertrag-Daten). Nachträgliche Änderungen der Reihenfolge — etwa zum Steuersparen — werden von Krankenkassen und Rentenversicherung regelmäßig zurückgewiesen.
Was passiert bei gelegentlicher Überschreitung?
Eine gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreitung der Minijob-Grenze (etwa Vertretung wegen Krankheit) ist bis zu zwei Mal im Jahr und bis maximal das Doppelte des Monatsbetrags (1.206 EUR) zulässig. Der Minijob bleibt dann SV-frei. Bei regelmäßiger Überschreitung kippt der Status für die kompletten Monate.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §8 Abs. 2 SGB IV. Minijob-Grenze 2026: 603 EUR/Monat (an Mindestlohn 13,90 EUR/Std. gekoppelt).