Mehrere Minijobs Rechner 2026
Prüfen Sie, ob die Summe Ihrer Minijobs die Grenze überschreitet und welche davon sozialversicherungspflichtig sind. Mit Berücksichtigung der Hauptbeschäftigung.
So funktioniert die Zusammenrechnung
Ohne Hauptbeschäftigung
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet (§8 Abs. 2 SGB IV). Solange die Summe unter 603 EUR/Monat bleibt, gelten alle als SV-frei. Wird die Grenze überschritten, werden alle Minijobs sofort sozialversicherungspflichtig — für den gesamten Monat der Überschreitung.
Mit Hauptbeschäftigung — die Privilegierung
Wer hauptberuflich sozialversicherungspflichtig arbeitet, darf zusätzlich einen Minijob ausüben (Privilegierung). Dieser Minijob wird NICHT mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet, bleibt also SV-frei (Arbeitgeber zahlt seine Pauschalbeiträge; Arbeitnehmer ggf. nur 3,6 % RV).
Hat man mehrere Minijobs neben einer Hauptbeschäftigung, gilt nur der zeitlich zuerst aufgenommene als privilegiert. Alle weiteren Minijobs werden mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet und sind sozialversicherungspflichtig.
Gelegentliche Überschreitung
Eine gelegentliche und nicht vorhersehbare Überschreitung — etwa bei Krankheitsvertretung — ist bis zu zwei Mal innerhalb von zwölf Monaten erlaubt (also 2 von 12 Monaten), und das maximal bis zum Doppelten der monatlichen Grenze (1.206 EUR). Der Minijob-Status bleibt dann erhalten.
Was bedeutet "sozialversicherungspflichtig"?
Wenn ein Minijob SV-pflichtig wird, gelten die regulären Arbeitnehmer-Anteile: ca. 20 % vom Bruttoentgelt (9,3 % RV + 7,3 % KV + halber Zusatzbeitrag + 1,8 % bzw. 2,3 % PV + 1,3 % AV). Bei 750 EUR Brutto sind das rund 150 EUR Beiträge pro Monat.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Was ist die Privilegierung neben einer Hauptbeschäftigung?
Welcher Minijob ist privilegiert?
Was passiert bei gelegentlicher Überschreitung?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Rechtsgrundlage: §8 Abs. 2 SGB IV. Minijob-Grenze 2026: 603 EUR/Monat (an Mindestlohn 13,90 EUR/Std. gekoppelt).