Midijob-Beitragsledger 2026
Modellieren Sie Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile für einen bereits eingeordneten Beschäftigungsmonat im Übergangsbereich.
Stand: 14.07.2026 · Übergangsbereich 2026: 603,01–2.000,00 EUR · Faktor F: 0,6619.
Regelmäßiges Gesamtentgelt und tatsächliches Entgelt dieses Monats.
Voreinstellung: veröffentlichter Durchschnitt 2026; Kassensatz prüfen.
Der Abschlag gilt ab dem zweiten bis höchstens fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25. Kinderlosenzuschlag und Kinderzahl können nicht gleichzeitig angesetzt werden.
- Bestätigtes Monatsentgelt
- —
- Basis Gesamtbeitrag
- —
- Basis Arbeitnehmeranteile
- —
- Faktor F 2026
- —
- Zusatzbeitrag der Krankenkasse
- —
- Pflegekonstellation
- —
| Versicherungszweig | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Gesamtbeitrag |
|---|---|---|---|
| Krankenversicherung | — | — | — |
| Rentenversicherung | — | — | — |
| Pflegeversicherung | — | — | — |
| Arbeitslosenversicherung | — | — | — |
- Arbeitnehmeranteile auf volles Entgelt (Vergleich)
- —
- Arbeitgeberanteile gesamt
- —
- Modellierte Beiträge gesamt
- —
- Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- —
- Mehrkind-Abschlag zur Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil)
- —
Was der Beitragsledger berechnet
Zwei Bemessungsgrundlagen nach § 20 SGB IV
Für ein bereits eingeordnetes Beschäftigungsverhältnis im Übergangsbereich werden 2026 zwei reduzierte beitragspflichtige Einnahmen benötigt. Mit AE als tatsächlichem Monatsentgelt gelten:
Arbeitnehmeranteile: 1,43163922691 × AE − 863,2784538207
Die erste Basis steuert die Gesamtbeiträge, die zweite die regulären Arbeitnehmeranteile. Der Arbeitgeberanteil ist die Differenz. Er ist am unteren Rand deshalb nicht einfach die reguläre Hälfte des tatsächlichen Entgelts.
Einzelrundung statt Pauschalsatz
Nach § 2 Abs. 2 BVV wird jeder Versicherungszweig einzeln berechnet. Auf die Gesamtbeitragsbasis wird jeweils der halbe Satz angewendet, das Ergebnis auf Cent gerundet und anschließend verdoppelt. Auch der Zusatzbeitrag der Krankenversicherung wird getrennt berechnet. Erst danach werden die Arbeitnehmeranteile abgezogen.
Der Ledger nutzt 14,6 % allgemeine Krankenversicherung plus den eingegebenen kassenindividuellen Zusatzbeitrag, 18,6 % Rentenversicherung, 2,6 % Arbeitslosenversicherung und 3,6 % Pflegeversicherung. Der voreingestellte Zusatzbeitrag der Krankenkasse von 2,9 % ist nur der veröffentlichte Durchschnittswert 2026.
Pflegeversicherung
Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 % wird allein vom Arbeitnehmer und aus der Gesamtbeitragsbasis berechnet. Der Abschlag beträgt ab dem zweiten bis zum fünften berücksichtigungsfähigen Kind unter 25 jeweils 0,25 Prozentpunkte und wird aus der Arbeitnehmerbasis berechnet. In Sachsen beträgt der ungekürzte Arbeitnehmer-Grundanteil 2,3 % statt 1,8 %.
Rentenbewertung seit Juli 2019
Für Beschäftigungszeiten seit 1. Juli 2019 wird bei der späteren Rentenberechnung das tatsächliche ungeminderte Arbeitsentgelt berücksichtigt. Der Ledger berechnet dennoch weder Entgeltpunkte noch eine künftige Rente oder einen Anspruch auf andere Leistungen.
Grenzen des Modells
Der Übergangsbereich richtet sich nach dem regelmäßig erzielten Gesamtarbeitsentgelt; bei mehreren Beschäftigungen ist grundsätzlich deren Summe maßgebend. Dieser Ein-Arbeitgeber-Ledger verteilt keine Beiträge auf mehrere Beschäftigungen und beurteilt weder Regelmäßigkeit noch Versicherungsstatus.
Die Sonderregeln gelten unter anderem nicht für Berufsausbildung, bestimmte Praktika und duale Studiengänge, FSJ/BFD, bestimmte fiktive Arbeitsentgelte oder Fälle, in denen ein regulär höheres Entgelt nur wegen Kurzarbeit oder witterungsbedingtem Ausfall sinkt. Schwankende Monate unter 603,01 EUR oder über 2.000 EUR benötigen ebenfalls eine andere Formel.
Amtliche Quellen
- § 20 SGB IV — Übergangsbereich und Formeln
- § 2 BVV — Einzelberechnung und Rundung
- Deutsche Rentenversicherung — Übergangsbereich, Berechnung und Ausnahmen
- Deutsche Rentenversicherung — Faktor F und 2026er Rechenwerte
- Bundesgesundheitsministerium — Krankenversicherungsbeiträge 2026
- Bundesgesundheitsministerium — Pflegebeiträge, Kinder und Sachsen
- BMAS — Renten- und Arbeitslosenversicherung 2026
Häufig gestellte Fragen
Wann kann der Midijob-Beitragsledger verwendet werden?
Zahlt der Arbeitgeber im Midijob immer nur seinen normalen halben Beitrag?
Warum muss ich den Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse eingeben?
Werden im Midijob volle Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Entgelt erworben?
Kann ein Minijob pauschal neben einem Midijob abgabenfrei bleiben?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand 14.07.2026. Nur für bereits eingeordnete Ein-Arbeitgeber-Fälle mit gleichem regelmäßigem und tatsächlichem Entgelt innerhalb des Übergangsbereichs; keine Status-, Lohnabrechnungs- oder Leistungsentscheidung.